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Ausbildungsvertrag prüfen: Darauf musst du achten

Lesen Sie den Ausbildungsvertrag vor der Unterschrift vollständig durch. Er regelt für die gesamte Ausbildungszeit die Rechte und Pflichten von Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb. Manche Punkte sind gesetzlich festgelegt, andere stehen nur im Vertrag. Wenn Sie sie nicht prüfen, können sie Probleme bereiten.

Ein wirksamer Vertrag braucht die richtigen Unterschriften, klare Angaben zur Ausbildung und einen realistischen zeitlichen Rahmen. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Ausbildung gefährdet oder der Vertrag unwirksam.

Wer unterschreiben muss

Wenn Sie noch nicht volljährig sind, reicht Ihre eigene Unterschrift nicht aus. Der Vertrag muss auch von Ihren gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden, also in der Regel von Vater und Mutter. Ohne diese Unterschriften ist der Vertrag nicht wirksam. Sind Sie minderjährig und haben einen Vormund, muss zusätzlich das Vormundschaftsgericht den Vertrag gegenzeichnen. Erst mit Ihrer Volljährigkeit genügen Ihre eigene Unterschrift und die des Ausbildungsbetriebs.

Kontrollieren Sie vor der Unterschrift, ob alle nötigen Unterschriften vorgesehen sind. Ein Vertrag, bei dem nur Sie allein unterschreiben, hat keine rechtliche Bindung. Der Betrieb darf die Ausbildung dann nicht beginnen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie die zuständige Stelle, etwa die IHK oder die Handwerkskammer.

Vertrag und Ausbildungsordnung abgleichen

Der Vertrag muss die Berufsbezeichnung und das Ziel der Ausbildung nennen. Diese Angaben müssen der anerkannten Ausbildungsordnung für den Beruf entsprechen. Die Ausbildungsordnung legt fest, welche Inhalte und Fertigkeiten vermittelt werden müssen. Der Ausbildungsrahmenplan gibt die sachliche und zeitliche Gliederung vor. Weicht die Berufsbezeichnung im Vertrag davon ab oder ist sie nicht anerkannt, gilt die Ausbildung nicht als anerkannte Berufsausbildung. Das bedeutet: Sie erwerben am Ende keinen anerkannten Abschluss.

Prüfen Sie also, ob der genannte Beruf exakt der offiziellen Bezeichnung entspricht, etwa „Fachinformatikerin für Anwendungsentwicklung" statt einer erfundenen Variante. Auch die Ausbildungsinhalte sollten Sie mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen. Stehen im Vertrag Tätigkeiten, die überhaupt nicht zur Ausbildung gehören, sollten Sie nachfragen. Manche Betriebe ergänzen Aufgaben, die nichts mit dem Beruf zu tun haben, etwa ständige Botengänge oder Lagerarbeiten. Solche Klauseln sind kein Teil der Ausbildung, wenn sie nicht im Rahmenplan stehen.

Beginn und Ende realistisch planen

Der Ausbildungsbeginn ist frei wählbar, aber Sie sollten ihn mit dem Schuljahresanfang der Berufsschule abstimmen. Beginnt die Ausbildung mitten im Schuljahr, müssen Sie die Berufsschule eventuell später aufnehmen oder es gibt Lücken im Unterricht. Das Ende der Ausbildung sollte mit dem Zeitraum der Abschlussprüfung zusammenfallen, meist im Sommer oder Winter. Liegt das Vertragsende deutlich vor dem Prüfungstermin, können Sie die Prüfung unter Umständen nicht rechtzeitig ablegen.

Klären Sie vor der Unterschrift mit dem Betrieb, ob Beginn und Ende realistisch sind. Fragen Sie auch, ob der Betrieb die Berufsschultage freigibt und ob überbetriebliche Lehrgänge eingeplant sind. Wenn der Betrieb bestimmte Inhalte nicht selbst vermitteln kann, muss er sicherstellen, dass Sie diese anderswo lernen, etwa in einem Partnerbetrieb oder in überbetrieblichen Kursen. Das sollte im Vertrag oder in einer Vereinbarung festgehalten sein, damit Ihnen am Ende keine Qualifikationen fehlen.

Ärztliche Bescheinigung für Minderjährige

Wenn Sie noch nicht volljährig sind, müssen Sie vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese bestätigt, dass Sie für die Ausbildung gesundheitlich geeignet sind. Ohne diese Bescheinigung darf der Betrieb die Ausbildung nicht beginnen. Das gilt auch, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist. Wichtig: Die Bescheinigung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen, sonst verschiebt sich der Start.

Planen Sie den Arzttermin so, dass die Bescheinigung rechtzeitig da ist. Legen Sie sie dem Betrieb persönlich vor und bewahren Sie eine Kopie für sich auf. Nach Ihrer Volljährigkeit ist die Bescheinigung nicht mehr nötig, aber der Betrieb kann sie trotzdem verlangen, wenn das vertraglich vereinbart ist.

Klauseln, die Probleme machen

Neben den gesetzlichen Pflichten gibt es Vertragsklauseln, die Sie kritisch prüfen sollten. Typische Fallstricke sind unklare Regelungen zu Überstunden, zu Vertragsstrafen oder zur Kündigung. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt nur wenige Abweichungen. Eine Klausel, die Ihnen unbezahlte Überstunden auferlegt oder hohe Strafen bei Vertragsbruch vorsieht, ist meist nicht wirksam. Auch ein nachträgliches Verbot, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist nicht zulässig.

Achten Sie besonders auf Formulierungen, die Sie benachteiligen. Wenn ein Satz unklar ist oder Sie ein schlechtes Gefühl haben, fragen Sie nach. Viele Kammern bieten kostenlose Beratung für Auszubildende an. Auch Ihre Eltern oder ein Rechtsbeistand können den Vertrag gegenlesen. Ein seriöser Betrieb hat nichts dagegen, wenn Sie vor der Unterschrift Fragen stellen.

Checkliste vor der Unterschrift

Die folgenden Punkte sollten Sie vor der Unterschrift durchgehen:

  • Sind alle Unterschriften vorgesehen, bei Minderjährigen auch die der gesetzlichen Vertreter?
  • Stimmt die Berufsbezeichnung mit der offiziellen Ausbildungsordnung überein?
  • Sind Beginn und Ende der Ausbildung klar genannt und mit der Berufsschule abgestimmt?
  • Ist die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit geregelt?
  • Sind Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen im Vertrag aufgeführt?
  • Liegt die ärztliche Bescheinigung bei Minderjährigen rechtzeitig vor?
  • Sind überbetriebliche Lehrgänge oder Ergänzungen vorgesehen, falls der Betrieb Inhalte nicht selbst vermitteln kann?

Wenn auch nur ein Punkt offen ist, unterschreiben Sie nicht sofort. Fragen Sie nach, lassen Sie sich fehlende Angaben schriftlich ergänzen. Ein Ausbildungsvertrag ist die Grundlage für die nächsten Jahre. Es lohnt sich, die halbe Stunde für die Prüfung zu investieren.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.