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Wenn Lernprobleme, Konflikte oder eine Behinderung Ihre Ausbildung erschweren, halten Sie früh fest, was genau Sie behindert, und wenden Sie sich an die passende Beratungsstelle. In einer inklusiven Ausbildung können Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen eine Ausbildung machen. Dabei wird geklärt, welche Hilfe nötig ist, zum Beispiel Lernhilfe, ein Hilfsmittel oder angepasste Prüfungen.
Entscheiden Sie nicht vorschnell über einen Abbruch oder Berufswechsel. Klären Sie zuerst, was nicht funktioniert und wer Sie dazu beraten kann. Welche Unterstützung infrage kommt, hängt von Ihrer Situation und den zuständigen Stellen ab.
Beschreibe das Problem genau
Warten Sie mit der Suche nach Hilfe nicht, bis eine Prüfung bevorsteht oder ein Konflikt eskaliert ist. Wenn Sie früh Beratung suchen, bleibt mehr Zeit, Lernhilfe, veränderte Abläufe oder ein klärendes Gespräch zu organisieren.
Beschreiben Sie möglichst konkret, was passiert und was Sie brauchen. „Die Ausbildung ist zu schwer“ sagt einer Beratungsstelle wenig. Hilfreicher ist zum Beispiel: „Ich verstehe die Arbeitsaufträge im Unterricht, verliere aber bei längeren Texten den Überblick“ oder „Bei dieser Tätigkeit kann ich die Werkzeuge wegen meiner Einschränkung nicht sicher greifen.“ So lässt sich erkennen, ob es beim Lernstoff oder bei der Kommunikation hakt. Auch Schwierigkeiten mit Arbeitsabläufen und Barrierefreiheit sowie Konflikte werden dadurch sichtbar.
Auch wenn der Beruf anders ist als erwartet, lohnt sich eine genaue Bestandsaufnahme. Halten Sie bestimmte Aufgaben oder Arbeitsbedingungen auf? Oder passt der Beruf insgesamt nicht zu Ihren Interessen? Diese Unterscheidung hilft dabei, zwischen einer möglichen Anpassung und einem Berufswechsel abzuwägen.
Finde die passende Beratungsstelle
Bei schulischen Schwierigkeiten können Sie zuerst mit Lehrkräften oder der Beratungsstelle Ihrer Berufsschule sprechen. Gemeinsam klären Sie, was beim Lernen Schwierigkeiten macht und ob Förderunterricht oder Prüfungsvorbereitung hilft. Bei Problemen im Betrieb können Sie sich an eine Vertrauensperson wenden. Wenn ein Gespräch mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder sicher und sinnvoll ist, sprechen Sie das Problem direkt an. Geht der Konflikt von dieser Person aus oder ändert sich nach dem Gespräch nichts, wenden Sie sich an eine neutrale Stelle.
Die zuständige Kammer, etwa eine Industrie- und Handelskammer oder eine Handwerkskammer, berät zu Fragen der Ausbildung. Das ist besonders passend, wenn Sie Zweifel haben, ob der Betrieb Sie ausreichend ausbildet. Welche Kammer zuständig ist, richtet sich nach Beruf und Region.
Bei Fragen zu einer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung kann die Berufsberatung für berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit beraten. Sie klärt mit Ihnen, welche Ausbildungswege und Hilfen passen. Bei allgemeinen Schwierigkeiten im Ausbildungsverlauf ist auch die Berufsberatung eine Anlaufstelle. Zuständigkeiten und Angebote können regional unterschiedlich sein.

Prüfe Hilfen für Ausbildung und Prüfungen
Wenn Lernen, Prüfungen oder Konflikte Ihre Ausbildung gefährden, kann die Assistierte Ausbildung helfen. Die Agentur für Arbeit nennt als mögliche Unterstützung unter anderem Nachhilfe, Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung und Begleitung bei Problemen im Betrieb. Falls die Ausbildung im bisherigen Betrieb nicht fortgesetzt werden kann, kann eine Ausbildungsbegleitung auch dabei unterstützen, einen anderen Betrieb oder eine andere Ausbildung zu finden. Die Beratung prüft, ob das Angebot und seine Voraussetzungen in Ihrem Fall passen. Für Teilnehmende ist die Assistierte Ausbildung nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kostenlos; weitere finanzielle Unterstützung hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Wegen einer Behinderung müssen Sie nicht automatisch in eine besondere Ausbildungsform wechseln. Auch in einer regulären Ausbildung können Sie prüfen lassen, ob Hilfsmittel oder Anpassungen bei der Organisation und bei Prüfungen infrage kommen. § 65 des Berufsbildungsgesetzes sieht vor, die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen in Ausbildungs- und Prüfungsregelungen zu berücksichtigen. Dazu kann etwa die zeitliche und sachliche Gliederung angepasst werden. Auch eine Anpassung der Prüfungsdauer kommt infrage. Weitere Möglichkeiten sind Hilfsmittel oder Unterstützung durch Dritte. Welche Anpassung infrage kommt und bei wem Sie sie beantragen müssen, hängt vom Einzelfall ab.
Verlassen Sie sich weder auf die Annahme, dass eine bestimmte Anpassung automatisch bewilligt wird, noch darauf, dass sie grundsätzlich unmöglich ist. Beschreiben Sie die konkrete Barriere und fragen Sie die zuständige Stelle, welche Unterlagen und Schritte nötig sind. Für schwerbehinderte Menschen enthält § 164 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zusätzliche Regelungen. Diese Vorschriften gelten nicht pauschal für jede Behinderung.
Finde regionale Beratung zur Ausbildung
In manchen Regionen gibt es zusätzliche Fachberatungen für inklusive Bildung. Sie unterstützen zum Beispiel bei der Orientierung, bei Praktikums- und Ausbildungsfragen oder dabei, ein bestehendes Ausbildungsverhältnis zu sichern. Solche Angebote sind nicht überall gleich verfügbar. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Kammer oder der Agentur für Arbeit nach Stellen in Ihrer Region.
Auch ein Integrationsfachdienst kann bei der beruflichen Teilhabe und bei Problemen am Ausbildungsplatz unterstützen. In bestimmten Fällen beauftragt ein zuständiger Rehabilitationsträger den Dienst, dessen Begleitung nicht automatisch allen Auszubildenden offensteht. Die Reha-Beratung kann klären, ob dieser Weg für Sie infrage kommt.
Prüfe Alternativen zum Ausbildungsabbruch
Wenn Sie an einen Abbruch denken, besprechen Sie vorher, ob sich die Ausbildung mit Unterstützung stabilisieren lässt oder ein Wechsel begleitet werden sollte. Wenn der Ausbildungsvertrag vorzeitig endet, ist die berufliche Ausbildung nicht zwingend vorbei. Sie können auch den Betrieb oder den Beruf wechseln.
Der BIBB-Datenreport 2026 nennt für 2024 eine Vertragslösungsquote von 29,7 Prozent. Diese Zahl beschreibt die duale Ausbildung insgesamt und erlaubt keine Aussage über Auszubildende mit Behinderungen. Das BIBB weist zudem darauf hin, dass eine Vertragslösung nicht gleichbedeutend mit einem endgültigen Ausbildungsabbruch ist. Die Zahl ist deshalb kein Grund, Probleme auszusitzen. Sie macht aber deutlich, warum es sinnvoll ist, vor einer Entscheidung Beratung und mögliche Anschlusswege zu prüfen.

Bereite das Gespräch vor
Vor einem Termin können Sie kurz notieren, was passiert, seit wann das Problem besteht und welche Folgen es für Unterricht, Arbeit oder Prüfungen hat. Sammeln Sie, falls vorhanden, passende Unterlagen wie Aufgaben, Rückmeldungen oder Prüfungstermine. Überlegen Sie auch, welche konkrete Änderung Ihnen helfen würde. Eine Vertrauensperson kann Sie zum Gespräch begleiten oder Ihnen helfen, Ihre Fragen zu sortieren.
Wenn Sie sich im Betrieb nicht sicher fühlen oder ein direktes Gespräch den Konflikt verschärfen könnte, müssen Sie es nicht allein führen. Wenden Sie sich zuerst an eine neutrale Beratungsstelle, eine Lehrkraft oder die zuständige Kammer. Bei akuten Fragen zur Zuständigkeit hilft die Berufsberatung Ihnen, den passenden Weg zu finden.


