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Weiterbildung finanzieren: Zuschüsse und Förderung

Berufliche Weiterbildung kostet: Lehrgangsgebühren, Lernmaterial und der Ausfall von Arbeitszeit summieren sich schnell. Sie decken die Kosten über mehrere Wege: Arbeitgeberzuschüsse, öffentliche Förderung wie das Aufstiegs-BAföG, bezahlte Freistellung im Rahmen des Bildungsurlaubs und eigene Rücklagen.

Sie können die Wege kombinieren. Welcher zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Situation, Ihrem Bundesland und Ihrem Arbeitgeber ab.

Aufstiegs-BAföG beantragen

Das Aufstiegs-BAföG, offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), unterstützt Menschen, die eine berufliche Aufstiegsfortbildung absolvieren, etwa zum Meister, Fachwirt oder Techniker. Die Förderung gilt in ganz Deutschland. Den Antrag stellen Sie direkt über den Antragsassistenten AFBG Digital, der den Prozess vollständig digital abwickelt. Ob Sie förderungsberechtigt sind, hängt von der Art der Fortbildung und Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Die genauen Konditionen, etwa die Höhe des Zuschusses und des Darlehensanteils, prüfen Sie vor der Antragstellung im Antragsassistenten oder bei der zuständigen Stelle.

Arbeitgeberzuschuss nutzen

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten einer Weiterbildung, wenn sie einen beruflichen Nutzen für das Unternehmen sehen. Der Staat unterstützt Arbeitgeber über den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Arbeitgeber können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und zu den Lehrgangskosten erhalten oder ein Qualifizierungsgeld bekommen, wenn Beschäftigte während der Weiterbildung freigestellt werden. Zusätzlich bietet der Arbeitgeber-Service eine Qualifizierungsberatung an, die er individuell abstimmt. Verbindliche Auskünfte zu Voraussetzungen und Umfang der Förderung gibt es ausschließlich beim örtlichen Arbeitgeber-Service. Als Beschäftigter lohnt es sich, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen und zu klären, ob der Arbeitgeber bereit ist, einen Zuschuss zu beantragen.

Bildungsurlaub beantragen

Bildungsurlaub bedeutet, dass Sie für eine anerkannte Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden und Ihr Gehalt weiterläuft. Die Regelungen sind Ländersache und unterscheiden sich deutlich. In Nordrhein-Westfalen haben Beschäftigte Anspruch, wenn sie länger als sechs Monate beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sind und der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Zusätzlich muss die Weiterbildungseinrichtung für Bildungsurlaub zugelassen sein und der Veranstaltungsort in NRW liegen oder höchstens 500 Kilometer von der NRW-Grenze entfernt sein. Diese Kriterien gelten nur für NRW. In anderen Bundesländern gelten andere Voraussetzungen, etwa bei der Dauer der Freistellung oder der Zahl der Beschäftigten. Prüfen Sie die Regelung Ihres Bundeslandes, bevor Sie den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung.

Eigene Kosten planen

Wenn weder Arbeitgeber noch öffentliche Förderung die Kosten vollständig decken, bleibt die eigene Finanzierung. Planen Sie die Kosten realistisch: Lehrgangsgebühren, Lernmaterial, Anreise und gegebenenfalls entgangenes Gehalt. Legen Sie vor Kursbeginn fest, welchen Betrag Sie aus Rücklagen zahlen können und ob eine Ratenzahlung mit dem Anbieter möglich ist. Viele Bildungsträger bieten Ratenzahlung an, die Bedingungen unterscheiden sich jedoch. Weiterbildungskosten können Sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen, wenn die Weiterbildung mit Ihrem Beruf zusammenhängt. Das senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast. Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise auf, um sie später einzureichen.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.