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Wann lohnt sich eine Weiterbildung nach der Ausbildung?

Eine Weiterbildung nach der Ausbildung lohnt sich, wenn sie Ihnen hilft, ein konkretes berufliches Ziel zu erreichen. Das kann eine Fach- oder Führungsaufgabe, mehr Verantwortung oder ein Wechsel des Tätigkeitsfelds sein. Der Abschluss sollte für dieses Ziel gefragt sein. Zeit, Kosten und Lernaufwand müssen außerdem zu Ihrer Lebenssituation passen.

Ein zusätzlicher Abschluss bringt nicht automatisch mehr Gehalt oder eine Beförderung. Prüfen Sie zuerst, welche Qualifikation die gewünschte Stelle oder Ihr Betrieb voraussetzt.

Wann sich eine Weiterbildung lohnt

Eine Weiterbildung passt besonders gut, wenn Sie bereits wissen, welche Aufgaben Sie übernehmen möchten. Wer zum Beispiel eine Meisterfunktion anstrebt, sollte klären, welcher Meisterabschluss dafür infrage kommt und welche Zulassungsvoraussetzungen gelten. Für eine Fachwirt- oder Technikerqualifikation gilt dasselbe: Der Abschluss sollte zu den Stellen passen, auf die Sie sich später bewerben wollen.

Auch ein konkreter Bedarf im Betrieb spricht für eine Weiterbildung. Fragen Sie Ihre Führungskraft, welche Kenntnisse für die nächste Rolle fehlen und ob der Betrieb Lernzeit oder Kosten unterstützt. Prüfen Sie zusätzlich aktuelle Stellenanzeigen für Ihr Wunschgebiet. Wenn dort regelmäßig eine bestimmte Qualifikation verlangt wird, ist das ein praktischer Hinweis auf ihren Nutzen.

Die DIHK-Erfolgsumfrage 2023 gibt einen Eindruck davon, wie erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen ihre Fortbildung bewerten. Unter den Befragten, die in den vorangegangenen fünf Jahren eine IHK-Fortbildungsprüfung bestanden hatten, berichteten 81 Prozent von positiven Auswirkungen auf ihre berufliche Entwicklung. 58 Prozent nannten eine finanzielle Verbesserung, 57 Prozent eine höhere Position oder mehr Verantwortung.

Diese Angaben sind persönliche Erfahrungen erfolgreicher Absolventinnen und Absolventen. Sie zeigen weder, wie viele Personen eine Fortbildung ohne Abschluss beenden, noch belegen sie einen bestimmten Gehaltszuwachs. Vergleichen Sie deshalb Kurskosten und Lernzeit mit den realistischen Aufstiegsmöglichkeiten in Ihrem Beruf.

Welche Weiterbildungen infrage kommen

„Weiterbildung“ umfasst verschiedene Angebote. Ein kürzerer Fachkurs kann Ihr Wissen auffrischen oder Sie auf neue Aufgaben vorbereiten. Eine höherqualifizierende Berufsbildung führt dagegen zu einem geregelten Fortbildungsabschluss, zum Beispiel als Meisterin oder Meister. Weitere Abschlüsse sind Fachwirtin oder Fachwirt sowie Technikerin oder Techniker.

Das Berufsbildungsgesetz sieht drei Fortbildungsstufen vor: Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, steht in der jeweiligen Fortbildungsordnung. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ordnet Qualifikationen nach ihrem Niveau ein; die Fortbildungsstufen können dort den Ebenen 5 bis 7 zugeordnet sein. Auch bei einer vergleichbaren DQR-Stufe sind die Lerninhalte nicht gleich. Sie erhalten dadurch auch nicht automatisch dieselben Einstellungs- oder Laufbahnrechte wie mit einem Hochschulabschluss.

Ein Studium ist ebenfalls eine Möglichkeit. Je nach Bundesland und Hochschule gelten unterschiedliche Zugangsregeln für beruflich Qualifizierte. Berufserfahrung, eine Eingangsprüfung oder ein Probe- beziehungsweise Schnupperstudium können dazugehören. Fragen Sie deshalb die Wunschhochschule direkt, welche Voraussetzungen für Ihren Ausbildungsberuf gelten.

Brauchen Sie erst Berufserfahrung?

Ob Sie gleich nach der Ausbildung mit einer Weiterbildung beginnen oder erst Berufserfahrung sammeln, hängt vom angestrebten Abschluss und Ihren Zielen ab. Manche Fortbildungen setzen einschlägige Berufspraxis voraus. Bei anderen gelten eigene Zulassungsbedingungen, die Sie bei der zuständigen Kammer oder Prüfungsstelle erfragen sollten.

Berufserfahrung hilft außerdem, die eigenen Interessen und den Arbeitsalltag besser einzuschätzen. Wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie sich fachlich spezialisieren oder mehr Verantwortung übernehmen möchten, kann es sinnvoll sein, zunächst im Beruf anzukommen. Eine feste Zahl von Jahren, die alle vor einer Weiterbildung arbeiten sollten, gibt es nicht.

Was die Weiterbildung kostet

Ermitteln Sie die Gesamtkosten, bevor Sie sich anmelden. Zu den Gesamtkosten zählen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lernmaterial und Fahrtkosten. Rechnen Sie auch mögliche Prüfungswiederholungen ein. Bei einer Vollzeitmaßnahme sollten Sie außerdem prüfen, ob Ihnen Einkommen entgeht. Planen Sie außerdem genug Zeit zum Lernen ein, ohne dass Beruf und private Verpflichtungen zu kurz kommen.

Für förderfähige Fortbildungsabschlüsse kann das Aufstiegs-BAföG Lehrgangs- und Prüfungsgebühren fördern. Die Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss; für den übrigen Betrag gibt es ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen. Wenn Sie die Prüfung bestehen, können Sie beantragen, dass 50 Prozent des dann noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Anspruch und Förderung hängen von den persönlichen Voraussetzungen und der Fortbildungsordnung ab. Das Angebot deckt deshalb nicht automatisch sämtliche Kosten ab.

Für berufliche Weiterbildungen im bestehenden Arbeitsverhältnis kann außerdem eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit infrage kommen. Bei Arbeitslosigkeit kann ein Bildungsgutschein bestimmte Kosten übernehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Klären Sie Fördermöglichkeiten frühzeitig mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem zuständigen Förderbüro und verlassen Sie sich erst auf eine Förderung, wenn die zuständige Stelle Ihren Anspruch geprüft hat.

So prüfen Sie eine Weiterbildung

Bevor Sie sich anmelden, sollten Sie diese Punkte klären:

  • Welches berufliche Ziel soll der Abschluss unterstützen?
  • Wird die Qualifikation in passenden Stellenanzeigen oder von Ihrem Betrieb verlangt?
  • Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen?
  • Wie viel Zeit benötigen Sie pro Woche, und lässt sich die Lernform mit Ihrem Alltag vereinbaren?
  • Welche Gesamtkosten bleiben nach Zuschüssen und Arbeitgeberbeteiligung übrig?
  • Was bringt Ihnen das Gelernte, wenn eine Beförderung zunächst ausbleibt?

Fragen Sie die zuständige Kammer oder Prüfungsstelle, ob der Abschluss anerkannt wird und welche Prüfungsordnung und Zulassungsvoraussetzungen gelten. Der Bildungsträger kann Ablauf und Lernform erklären, doch für verbindliche Prüfungsfragen zählt die zuständige Stelle.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.