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Vertrag unterschrieben, aber Zweifel? Kündigung vor Ausbildungsbeginn

Sie haben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und bereuen die Entscheidung: wegen eines besseren Angebots, eines Studienplatzes oder weil die Stadt nicht passt. Je früher Sie handeln, desto einfacher wird die Lösung.

Der Vertrag bindet Sie, zwingt Sie aber nicht, die Ausbildung anzutreten. Ein offenes Gespräch mit dem Betrieb ist der richtige Weg. Schweigen hilft weder Ihnen noch dem Betrieb.

Warum Zweifel aufkommen

Ein anderer Betrieb hat ein besseres Angebot gemacht. Die eigene Lebensplanung hat sich geändert, oder der Wunsch nach einem Studium ist stärker geworden. Auch Unsicherheit über den Beruf selbst ist ein häufiger Grund. All das sind legitime Gründe, ein Ausbildungsverhältnis nicht anzutreten. Treffen Sie die Entscheidung nicht aus einem Impuls. Machen Sie sich klar, was Sie stattdessen tun möchten. Ein vages Bauchgefühl reicht als Begründung gegenüber dem Betrieb. Für Ihre eigene Planung sollten Sie aber wissen, welchen Weg Sie einschlagen wollen.

Mit dem Betrieb sprechen

Der erste Schritt ist ein ehrliches Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb. Ein Anruf oder ein persönlicher Termin ist fairer als eine E-Mail. Aber jede Form der Kommunikation ist besser als gar keine. Erklären Sie Ihre Gründe ruhig und sachlich. Die meisten Betriebe reagieren verständnisvoll. Niemand möchte eine Ausbildung mit einem unmotivierten Auszubildenden beginnen. Fragen Sie direkt, ob der Betrieb bereit ist, den Vertrag einvernehmlich aufzuheben. Halten Sie die Absprache schriftlich fest, damit später keine Missverständnisse entstehen.

Was rechtlich passiert

Vor dem Ausbildungsbeginn gelten die Kündigungsregeln des Berufsbildungsgesetzes noch nicht. Das Ausbildungsverhältnis beginnt erst mit dem ersten Tag. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Rücktritt vor dem Start. Sie können also nicht einfach einseitig absagen. Der praktische Weg ist die einvernehmliche Aufhebung des Vertrags, ein sogenannter Aufhebungsvertrag. Beide Seiten erklären sich damit einverstanden, den Vertrag nicht zu beginnen. Lehnt der Betrieb das ab, kann er theoretisch Schadensersatz verlangen, wenn ihm durch den Ausfall Kosten entstehen. In der Praxis kommt das selten vor. Der Betrieb muss ohnehin einen neuen Auszubildenden suchen, und ein erzwungener Ausbildungsbeginn nützt niemandem.

Was Sie nicht tun sollten

Einfach nicht zum ersten Ausbildungstag zu erscheinen, ist der schlechteste Weg. Der Betrieb rechnet mit Ihnen, hat unter Umständen Planung betrieben und kann bei einem unentschuldigten Fernbleiben Ansprüche geltend machen. Außerdem verbrennt dieses Verhalten Brücken, die Sie später vielleicht wieder brauchen, etwa wenn Sie sich nach einem Jahr erneut bei dem Betrieb bewerben möchten. Auch wenn das Gespräch unangenehm ist: Ein klares Wort ist immer besser als ein stilles Verschwinden. Wer früh Bescheid gibt, lässt dem Betrieb Zeit, einen Ersatz zu finden, und bewahrt sich einen guten Ruf.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.