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Urlaubsanspruch und Urlaubsplanung für Azubis

Wie alle Arbeitnehmer haben auch Auszubildende einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub Ihnen zusteht, hängt von Ihrem Alter ab.

Weil Berufsschule und Betriebsabläufe mitbedacht werden müssen, stimmen Sie den Urlaub stärker ab als im späteren Berufsleben. Das Gesetz regelt den Urlaub klar, doch in der Praxis kommt es immer wieder zu Missverständnissen, die sich mit etwas Vorbereitung vermeiden lassen.

So viel Urlaub steht Azubis zu

Das Gesetz unterscheidet zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, das den Urlaub nach dem Lebensalter staffelt. Wer zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt ist, hat Anspruch auf mindestens 30 Werktage Urlaub. Wer noch keine 17 Jahre alt ist, erhält 27 Werktage, wer noch keine 18 Jahre alt ist, 25 Werktage.

Volljährige Auszubildende fallen unter das Bundesurlaubsgesetz und haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Das Gesetz rechnet in Werktagen, also von Montag bis Samstag. Bei einer normalen Fünf-Tage-Woche entsprechen 24 Werktage nur 20 tatsächlichen Urlaubstagen, also vier Wochen freier Zeit. Wenn Sie also in Ihrem Ausbildungsvertrag von 24 Tagen Urlaub lesen, ist das der gesetzliche Mindestanspruch, umgerechnet auf Ihre Arbeitstage.

Diese gesetzlichen Regelungen gelten nur, wenn kein Tarifvertrag etwas anderes vorsieht. Viele Branchen haben im Tarifvertrag mehr Urlaub vereinbart, oft 30 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche. Schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag oder fragen Sie Ihren Betriebsrat, welche Regelung für Sie gilt.

Urlaub außerhalb der Berufsschulzeiten

Der Urlaub dient der Erholung, und genau deshalb sollten Sie ihn nicht in Berufsschulwochen legen. Wenn Sie während Ihrer Freizeit ohnehin in der Schule sitzen müssten, verpufft der Erholungseffekt. Der Arbeitgeber hat dann ein berechtigtes Interesse, den Urlaub in dieser Zeit abzulehnen. Die Berufsschule gilt als Teil der Ausbildung, und Urlaub bekommen Sie nur für die Tage, an denen Sie eigentlich im Betrieb arbeiten würden.

Planen Sie Ihren Urlaub in den Schulferien oder in Zeiten, in denen keine Berufsschulblöcke anstehen. Ihr Ausbilder kennt den Stundenplan, und die meisten Betriebe erwarten, dass Sie sich danach richten. Wenn Sie Ihren Urlaub trotzdem in eine Berufsschulwoche legen möchten, etwa weil Sie eine längere Reise planen, sprechen Sie das frühzeitig an. Der Betrieb kann dem zustimmen, muss es aber nicht, und Sie müssen den verpassten Schulstoff selbst nacharbeiten.

So stimmen Sie den Urlaub im Betrieb ab

Ihr Urlaubswunsch hat grundsätzlich Vorrang, aber der Arbeitgeber kann ihn ablehnen, wenn dringende betriebliche Belange dagegenstehen. Das können etwa wichtige Projekte, saisonale Stoßzeiten oder der gleichzeitige Urlaub mehrerer Kollegen sein. Als Auszubildender sind Sie in der Regel nicht allein für den Betriebsablauf verantwortlich. Trotzdem sollten Sie Ihren Urlaub frühzeitig beantragen, am besten mehrere Wochen oder Monate im Voraus.

Beantragen Sie den Urlaub bei Ihrem direkten Ausbilder oder in der Personalabteilung. Reichen Sie den Antrag schriftlich ein und lassen Sie sich die Genehmigung bestätigen. Wenn Ihr Urlaub abgelehnt wird, verlangen Sie eine Begründung. Der Arbeitgeber muss Ihnen nachvollziehbar erklären, warum Ihr Urlaub in diesem Zeitraum nicht möglich ist. In vielen Betrieben gibt es eine Urlaubsplanung, in die alle Mitarbeiter ihre Wünsche eintragen, und die Abstimmung läuft über diese Liste.

Typische Urlaubsfehler vermeiden

Das häufigste Missverständnis ist die Rechnung in Werktagen statt Arbeitstagen. Wer 24 Werktage im Gesetz liest und daraus 24 freie Tage ableitet, liegt falsch. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Urlaubstage. Fragen Sie im Zweifel immer nach, wie viele Arbeitstage Ihnen konkret zustehen. Dann vermeiden Sie böse Überraschungen bei der Planung.

Ein zweiter Klassiker ist der Urlaub zwischen Weihnachten und Silvester. Viele Betriebe schließen in dieser Zeit oder reduzieren den Betrieb. Nicht selten wird Urlaub in dieser Woche abgelehnt, während andere Kollegen frei bekommen. Das ist rechtlich heikel: Der Arbeitgeber muss alle Urlaubswünsche gleich behandeln, und eine pauschale Ablehnung nur für Auszubildende ist nicht zulässig. Wenn Sie in diese Situation geraten, fragen Sie nach der Begründung und weisen Sie darauf hin, dass andere Mitarbeiter in derselben Woche freibekommen. Im Zweifel hilft der Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft.

Ein drittes Missverständnis betrifft den Resturlaub. Wenn Sie Ihren Urlaub nicht vollständig nehmen können, etwa weil die Ausbildung endet, haben Sie Anspruch auf Auszahlung der restlichen Urlaubstage. Das gilt auch, wenn Sie mitten im Jahr die Ausbildung beenden. Die Auszahlung richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Arbeitsentgelt. Sie müssen sie aktiv einfordern, wenn der Betrieb sie nicht von sich aus anbietet.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.