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Rechte und Pflichten in der Azubi-Probezeit

Die Probezeit ist der erste Abschnitt der Berufsausbildung. In dieser Zeit prüfen Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb, ob die Zusammenarbeit passt. Sie dauert gesetzlich mindestens einen und höchstens vier Monate; der genaue Zeitraum steht im Ausbildungsvertrag.

In dieser Zeit können Sie und der Betrieb das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Diese Regelung verhindert, dass sich beide Seiten langfristig binden, wenn sich die Entscheidung als falsch herausstellt.

Was die Probezeit für die Kündigung bedeutet

Die wichtigste rechtliche Besonderheit der Probezeit: Beide Seiten können jederzeit kündigen. Der Betrieb kann ohne Frist kündigen, und Sie haben dasselbe Recht. Eine Begründung ist nicht nötig. Die Kündigung muss allerdings schriftlich erfolgen. Eine E-Mail oder eine Messenger-Nachricht reicht nicht. Die elektronische Form ist gesetzlich ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Probezeit gelten andere Regeln. Dann kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund ohne Frist kündigen, etwa bei Diebstahl oder wiederholtem Fernbleiben von der Arbeit. Sie selbst können nach der Probezeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn Sie die Ausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. In beiden Fällen müssen Sie schriftlich kündigen und die Gründe angeben. Außerdem ist eine Kündigung aus wichtigem Grund unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen dem Kündigungsberechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.

Ihre Rechte als Auszubildende oder Auszubildender

Die vereinbarte Ausbildungsvergütung steht Ihnen auch in der Probezeit zu. Der Betrieb muss die Vergütung zahlen, auch wenn Sie anfangs hauptsächlich zuschauen und einfache Aufgaben machen. Ebenso steht Ihnen Urlaub zu, der sich anteilig auf die Probezeit berechnet. Angemessene Anleitung und die Vermittlung der nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse gehören ebenfalls zu Ihren Rechten. Der Betrieb muss Ihnen Ausbildungsmittel kostenlos stellen, etwa Werkzeuge, Fachliteratur oder Arbeitskleidung.

Ein weiteres Recht ist die Freistellung für Berufsschule und Prüfungen. Der Betrieb muss Sie für den Berufsschulunterricht freistellen. Die Zeit gilt als Arbeitszeit. Auch für Zwischen- und Abschlussprüfungen muss der Betrieb Sie freistellen. Diese Zeiten darf der Betrieb nicht auf Ihren Urlaub anrechnen.

Ihre Pflichten in den ersten Wochen

Sie müssen sich bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erlangen. Konkret: Sie müssen am Berufsschulunterricht teilnehmen, Aufgaben sorgfältig ausführen und die Anweisungen der Ausbilderinnen und Ausbilder befolgen. Sie müssen die Betriebsordnung einhalten und sorgfältig mit Werkzeugen, Maschinen und Materialien umgehen. Dazu gehört auch, dass Sie Betriebsgeheimnisse nicht weitergeben.

In der Probezeit ist es normal, dass Sie noch vieles nicht können. Entscheidend ist, dass Sie fragen, wenn Sie etwas nicht verstehen, und Aufgaben gewissenhaft erledigen. Wenn Sie krank sind, informieren Sie den Betrieb sofort. Dauert die Krankheit länger, legen Sie in der Regel eine ärztliche Bescheinigung vor. Die genauen Fristen stehen oft im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Pflichten des Ausbildungsbetriebs

Der Betrieb muss Sie nach dem Ausbildungsrahmenplan ausbilden. Er muss Ihnen die Inhalte aus dem Ausbildungsberufsbild vermitteln und nicht nur einfache Hilfstätigkeiten geben. Er muss Ihnen eine Ausbilderin oder einen Ausbilder zur Seite stellen, die Sie systematisch anleiten. Der Betrieb muss außerdem sicherstellen, dass Sie die Berufsschule besuchen können und dafür freigestellt werden.

In der Probezeit muss der Betrieb Sie nicht nur beschäftigen, sondern auch beurteilen. Er sollte Ihnen regelmäßig Rückmeldung geben, ob Sie sich gut entwickeln. Wenn der Betrieb merkt, dass die Ausbildung nicht passt, muss er in der Probezeit handeln. Nach der Probezeit ist eine einfache Kündigung nicht mehr möglich.

Typische Fehler in den ersten Wochen vermeiden

Ein häufiger Fehler ist, aus Unsicherheit nicht zu fragen. Ausbilderinnen und Ausbilder erwarten nicht, dass Sie alles wissen, sondern dass Sie nachfragen, wenn Sie etwas nicht verstehen. Wer schweigt und Aufgaben falsch macht, verursacht mehr Aufwand als jemand, der früh nachfragt.

Ein zweiter Fehler ist es, die Probezeit auf die leichte Schulter zu nehmen. Manche Auszubildende denken, sie würden nach den ersten Wochen automatisch übernommen. Das stimmt nicht. In der Probezeit entscheidet der Betrieb, ob er Sie für geeignet hält. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und eine positive Einstellung zur Arbeit zählen mehr als fachliche Höchstleistungen.

Ein dritter Fehler ist, Probleme nicht anzusprechen. Wenn Sie mit einer Aufgabe überfordert sind oder sich unfair behandelt fühlen, sprechen Sie das früh an, am besten direkt bei Ihrer Ausbilderin oder Ihrem Ausbilder. Viele Konflikte klären sich in einem ruhigen Gespräch. Wenn das nicht hilft, wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Sie überwacht die Ausbildung.

Was nach der Probezeit passiert

Endet die Probezeit ohne Kündigung, läuft das Ausbildungsverhältnis normal weiter. Es endet, wenn der Prüfungsausschuss das Ergebnis der Abschlussprüfung bekannt gibt. Bestehen Sie die Prüfung nicht, können Sie das Ausbildungsverhältnis bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängern, höchstens um ein Jahr.

Beschäftigt der Betrieb Sie nach der Abschlussprüfung weiter, ohne eine ausdrückliche Vereinbarung zu treffen, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wer nach bestandener Prüfung einfach weiterarbeitet, hat also in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag, auch ohne schriftliche Vereinbarung. So stehen Sie nach der Ausbildung nicht ohne vertragliche Absicherung da.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.