Kündigung nach der Probezeit in der Ausbildung
Nach der Probezeit gelten für die Kündigung Ihrer Ausbildung andere Regeln als in den ersten Monaten: Sie können nicht mehr von heute auf morgen aufhören, sondern müssen eine Kündigungsfrist einhalten. Bevor Sie kündigen, finden Sie heraus, warum Sie unzufrieden sind, und suchen Sie das Gespräch. Viele Probleme lassen sich lösen, ohne die Ausbildung abzubrechen.
Warum Sie unzufrieden sind
Die meisten Probleme in der Ausbildung haben mehrere Ursachen, die häufig in der Berufsschule, im Ausbildungsbetrieb oder im persönlichen Bereich liegen.
In der Berufsschule sind es oft Prüfungsangst, schlechte Noten oder das Gefühl, den Stoff nicht zu verstehen. Im Betrieb gibt es Konflikte mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin, mit Kolleginnen und Kollegen, oder Sie erleben Mobbing. Manche Auszubildende merken erst nach einigen Monaten, dass der Beruf nicht zu ihnen passt, obwohl sie sich bei der Wahl sicher waren.
Nehmen Sie sich Zeit, um herauszufinden, was genau Sie belastet. Schreiben Sie auf, was Sie stört und seit wann. Das hilft Ihnen, im Gespräch konkret zu benennen, worum es geht, statt nur zu sagen, dass Sie unglücklich sind.
Mit wem Sie zuerst sprechen
Bevor Sie an eine Kündigung denken, sprechen Sie mit einer Person, der Sie vertrauen. Das kann ein Familienmitglied, eine Freundin oder ein Freund sein, aber auch eine Vertrauensperson im Betrieb. Oft hilft es schon, die Situation laut auszusprechen und eine zweite Meinung zu hören.
Viele Konflikte lassen sich direkt klären. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Ausbilder oder Ihrer Ausbilderin, wenn es um Abläufe im Betrieb geht. Geht es um Unterricht oder Noten, wenden Sie sich an die Lehrkraft an der Berufsschule. Beschreiben Sie sachlich, was Sie stört, und fragen Sie nach Lösungen. Ein offenes Gespräch kann Missverständnisse ausräumen, bevor sie zu einem Abbruch führen.
Wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig ausgebildet zu werden, weil Ihnen Aufgaben fehlen oder Sie nur Hilfstätigkeiten machen, wenden Sie sich an die Ausbildungsberatung der zuständigen Kammer. Das ist bei den Industrie- und Handelskammern (IHK), den Handwerkskammern (HWK) oder den Landwirtschaftskammern (LWK) der Fall. Dort prüfen Fachleute, ob der Betrieb seine Ausbildungspflichten erfüllt, und vermitteln bei Konflikten.
Beratung durch Kammern und Arbeitsagentur
Die Ausbildungsberatung der Kammern ist nicht nur für Beschwerden da. Sie berät auch Sie als Auszubildende, wenn Sie unsicher sind, ob die Ausbildung zu Ihnen passt oder ob ein Wechsel sinnvoll ist. Die Beraterinnen und Berater kennen die Betriebe in der Region und schätzen ein, ob ein Problem im Betrieb oder im Beruf selbst liegt.
Zusätzlich gibt es die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Sie hilft bei der Frage, welche Alternativen es zu Ihrer aktuellen Ausbildung gibt, etwa andere Ausbildungsberufe oder schulische Wege. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Sie können dort auch klären, welche finanziellen Folgen ein Abbruch hätte und ob Sie Unterstützung bekommen.
Suchen Sie beide Stellen auf, bevor Sie kündigen. Sie kennen Ihre Rechte und helfen Ihnen, eine überlegte Entscheidung zu treffen, statt aus einem Impuls heraus zu handeln.
Frist und Form der Kündigung
Wenn Sie nach allen Gesprächen sicher sind, dass Sie die Ausbildung beenden möchten, beachten Sie die gesetzlichen Regeln. Nach der Probezeit können Sie als Auszubildende oder Auszubildender mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben. Einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, ist keine Kündigung und kann zu Problemen führen, etwa zu einer Abmahnung oder Schadensersatzforderungen.
Der Betrieb kann Ihnen nach der Probezeit nur unter bestimmten Bedingungen kündigen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen oder wenn die Ausbildung nicht fortgesetzt werden kann. In vielen Fällen braucht der Betrieb dafür die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Das bedeutet: Wenn Ihr Betrieb Sie loswerden will, muss er ein geregeltes Verfahren einhalten. Sie können sich dagegen wehren.
Bevor Sie die Kündigung einreichen, klären Sie, was danach kommt. Prüfen Sie, ob Sie einen neuen Ausbildungsplatz in Aussicht haben, ob Sie eine andere Ausbildung beginnen möchten oder ob Sie erst einmal arbeiten gehen wollen. Ohne Plan kann ein Abbruch schnell in eine Sackgasse führen.
Alternativen zur Kündigung
Eine Kündigung ist nicht der einzige Weg, wenn es in der Ausbildung nicht passt. Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs ist möglich, wenn Sie einen neuen Betrieb finden, der Sie übernimmt. Die Ausbildungsinhalte bleiben dabei gleich, nur der Arbeitgeber wechselt. Das kann sinnvoll sein, wenn das Problem im Betrieb liegt, der Beruf selbst Ihnen aber gefällt.
Auch ein Wechsel des Ausbildungsberufs ist möglich. Wenn Sie merken, dass der Beruf nicht zu Ihnen passt, informieren Sie sich bei der Berufsberatung über ähnliche Berufe, die besser zu Ihren Stärken passen. Manche Inhalte aus der bisherigen Ausbildung können Sie sich dabei anrechnen lassen, sodass die neue Ausbildung kürzer dauert.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist möglich, wenn Sie gute Leistungen zeigen und den Stoff schneller lernen. Oder Sie nehmen eine Auszeit, etwa bei gesundheitlichen Problemen, und setzen die Ausbildung später fort. Sprechen Sie diese Optionen mit Ihrem Ausbilder und der Berufsberatung durch, bevor Sie sich endgültig entscheiden.