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Kündigung in der Probezeit: Was Azubis wissen müssen

In der Probezeit prüfen Azubi und Ausbildungsbetrieb, ob die Zusammenarbeit passt. Deshalb kann jede Seite das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist beenden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und vor Ablauf der Probezeit beim anderen ankommen.

Kündigungsregeln in der Probezeit

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Kündigung während der Probezeit. Danach kann jede Seite den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen, ohne einen Grund zu nennen und ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Sie können also von einem Tag auf den anderen aufhören, und der Betrieb kann Ihnen ebenfalls von einem Tag auf den anderen kündigen.

Diese Regelung ist eine Ausnahme vom allgemeinen Kündigungsschutz in der Ausbildung. Nach der Probezeit kann der Betrieb nicht mehr ordentlich kündigen. Die Probezeit ist also die Phase, in der beide Seiten das Ausbildungsverhältnis am leichtesten beenden können.

Kündigung schriftlich einreichen

Auch wenn die Kündigung in der Probezeit ohne Frist möglich ist, gibt es zwei Dinge zu beachten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also auf einem unterschriebenen Dokument. Eine E-Mail oder eine mündliche Ankündigung reicht nicht aus. Zudem muss die Kündigung vor Ablauf der Probezeit beim anderen ankommen. Entscheidend ist, wann das Schreiben beim Betrieb eingeht.

Praktisch heißt das: Die Kündigung muss vor dem letzten Tag der Probezeit zugestellt sein. Um den Zugang nachzuweisen, übergeben Sie das Schreiben persönlich und lassen sich den Empfang bestätigen. Oder Sie schicken es per Einschreiben mit Rückschein.

Kündigungsschutz für schwangere Azubis

Für schwangere Auszubildende gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der auch in der Probezeit wirkt. Ein Ausbildungsbetrieb darf eine schwangere Auszubildende nicht kündigen, sobald die Schwangerschaft bekannt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz und gilt unabhängig von der Probezeit. Wenn Sie schwanger sind und eine Kündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend rechtlich beraten lassen, denn die Kündigung ist in diesem Fall unwirksam.

Kündigung nach der Probezeit

Sobald die Probezeit vorbei ist, ändert sich die Rechtslage deutlich. Der Betrieb kann dann nicht mehr ordentlich kündigen, auch wenn der Vertrag etwas anderes vorsieht. Eine solche Vereinbarung wäre unwirksam. Der Betrieb kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund fristlos kündigen, etwa bei schweren Pflichtverletzungen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund angeben. Fehlt die Schriftform oder der Grund, ist die Kündigung unwirksam. Der Betrieb kann den Grund nicht nachträglich ergänzen.

Als Azubi haben Sie nach der Probezeit ebenfalls eingeschränkte Möglichkeiten. Sie können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn Sie den Beruf aufgeben oder eine andere Ausbildung beginnen möchten. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Alternativen zur Kündigung

Bevor Sie kündigen, lohnt sich ein Gespräch mit Ihrer Ausbilderin oder Ihrem Ausbilder. Oft lassen sich Probleme im Betrieb klären, zum Beispiel durch einen Abteilungswechsel oder mehr Unterstützung. Wenn das nicht hilft, können Sie sich an die zuständige Kammer wenden, also an die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Deren Ausbildungsberater beraten kostenlos und können zwischen Ihnen und dem Betrieb vermitteln.

Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag, bei dem beide Seiten gemeinsam das Ausbildungsverhältnis beenden. Das kann auch nach der Probezeit sinnvoll sein, wenn Sie den Betrieb wechseln möchten und der Betrieb einverstanden ist. Anders als bei einer Kündigung müssen Sie sich hier über die Bedingungen einigen, etwa über den Zeitpunkt des Ausscheidens.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.