Berufswahl

Häufige Fragen zum Start in die Ausbildung beantwortet

Junge Erwachsene vor einem Bildungsgebäude
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Dein Weg durch den Artikel
  1. Dual oder schulisch?
  2. Brauche ich einen Schulabschluss?
  3. Wann sollte ich mich bewerben?
  4. Was gehört in den Vertrag?
  5. Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
  6. Welche Hilfe gibt es bei Geldsorgen?
  7. Was tun ohne Berufserfahrung?
  8. Was tun ohne Ausbildungsplatz?
  9. Was muss ich am ersten Tag wissen?

Wenn Sie eine Ausbildung suchen, klären Sie zuerst, welchen Ausbildungsweg es für Ihren Wunschberuf gibt. Prüfen Sie auch die Vertragsbedingungen und die Höhe der Vergütung. Diese Angaben hängen vom Beruf und Betrieb sowie von Schule und Bundesland ab. Verbindliche Auskünfte finden Sie in der Ausschreibung und im Vertrag oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Schule.

Dual oder schulisch?

Bei einer dualen Ausbildung lernen Sie im Betrieb und in der Berufsschule. Eine schulische Ausbildung findet überwiegend an einer Berufsfachschule oder einer vergleichbaren Einrichtung statt; Praktika können dazugehören. Der Ausbildungsweg beeinflusst, welche Zugangsvoraussetzungen gelten und wie die Ausbildung finanziert wird.

Bei schulischen Ausbildungen unterscheiden sich Gebühren, Vergütung und Bewerbungsfristen je nach Beruf und Anbieter. Fragen Sie vor einer Zusage bei der Schule nach den Gesamtkosten, möglichen Zuschüssen und dem Abschluss, den der Bildungsgang vermittelt. Prüfen Sie auch, ob der Abschluss für Ihr Berufsziel anerkannt ist.

Brauche ich einen Schulabschluss?

Für eine betriebliche duale Ausbildung ist grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss gesetzlich vorgeschrieben, doch ein Betrieb kann bei der Auswahl eigene Anforderungen festlegen. Bei einer schulischen Ausbildung gelten die Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Bildungsgangs. Die Stellenanzeige oder die Schule gibt Ihnen dazu Auskunft.

Wenn Ihnen ein verlangter Abschluss fehlt, fragen Sie den Betrieb, ob er gleichwertige Kenntnisse oder praktische Erfahrungen berücksichtigt. Bei einer schulischen Ausbildung sollte die Schule selbst bestätigen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Gespräch über Berufsmöglichkeiten
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Wann sollte ich mich bewerben?

Eine einheitliche Bewerbungsfrist für alle Ausbildungsplätze gibt es nicht. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, in der Regel nach dem Jahreszeugnis der vorletzten Klasse mit der Suche zu beginnen. Manche Branchen suchen früher; andere Betriebe besetzen Stellen auch kurzfristiger. Schulen legen ihre Fristen für schulische Ausbildungen selbst fest.

Lesen Sie die Ausschreibung genau. Fehlt dort ein Bewerbungsschluss, fragen Sie direkt beim Betrieb oder bei der Schule nach. Wer noch sucht, sollte parallel mehrere passende Angebote prüfen und nicht auf eine einzige Rückmeldung warten.

Was gehört in den Vertrag?

Bei Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Betrieb die wichtigsten Vertragsinhalte spätestens vor Ausbildungsbeginn in Textform festhalten, zum Beispiel per E-Mail. Dazu gehören unter anderem Ausbildungsziel und Ablauf, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen.

Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der genannte Beruf und die Ausbildungsorte stimmen und ob Vergütung und Arbeitszeit klar aufgeführt sind. Für Ausbildungen nach anderen Gesetzen können abweichende Regeln gelten. Bei einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz beträgt die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate. In der Pflegeausbildung gilt grundsätzlich eine Probezeit von sechs Monaten, sofern tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist. Klären Sie Unstimmigkeiten vor dem Start mit dem Betrieb oder einer zuständigen Beratungsstelle.

Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?

Die Vergütung hängt vom Beruf, einem möglichen Tarifvertrag, dem Ausbildungsjahr und dem Startjahr ab. Für duale Ausbildungsverhältnisse nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die 2027 beginnen, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung folgende monatliche Mindestbeträge bekannt gegeben:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung pro Monat
1. Jahr 764 Euro
2. Jahr 902 Euro
3. Jahr 1.031 Euro
4. Jahr 1.070 Euro

Diese Werte gelten für die genannten dualen Ausbildungen mit Beginn im Kalenderjahr 2027. Prüfen Sie auch, ob für Sie Sonderregeln aus einem Tarifvertrag oder besondere Berechnungen bei einer Teilzeitausbildung gelten. Für schulische Ausbildungen gelten diese Mindestbeträge nicht pauschal. Vergleichen Sie die konkrete Angabe im Vertrag mit den für Ihren Ausbildungsberuf und Ihr Startjahr geltenden Regeln.

Einblick in den Arbeitsalltag einer Schreinerei
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Welche Hilfe gibt es bei Geldsorgen?

Für bestimmte betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen kommt Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, infrage. Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und wie Ihre finanzielle Situation aussieht. Für eine schulische Ausbildung ist BAB ausgeschlossen; je nach Situation kann Schüler-BAföG infrage kommen.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen Amt. BAB sollten Sie möglichst früh beantragen: Eine Zahlung ist frühestens ab dem Monat möglich, in dem der Antrag eingeht. Die zuständige Stelle prüft im Einzelfall, ob Sie Anspruch haben und wie hoch die Unterstützung ausfällt.

Was tun ohne Berufserfahrung?

Ein langer Lebenslauf ist für eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz nicht nötig. Nennen Sie passende Praktika, Schulprojekte, Nebenjobs oder ehrenamtliche Tätigkeiten und erklären Sie konkret, was Sie dabei gemacht oder gelernt haben. Ein Schulprojekt, bei dem Sie Aufgaben geplant oder im Team bearbeitet haben, kann beispielsweise zeigen, welche Erfahrungen Sie bereits mitbringen.

Reichen Sie die Unterlagen ein, die der Betrieb in der Ausschreibung oder im Bewerbungsportal verlangt. Ein Bewerbungsfoto und ein Deckblatt gehören nicht allgemein zu den Pflichtunterlagen. Auch ein Anschreiben ist nicht bei jedem Betrieb vorgeschrieben.

Was tun ohne Ausbildungsplatz?

Kontaktieren Sie die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit und prüfen Sie weitere passende Betriebe oder Ausbildungswege. Fragen Sie Betriebe auch direkt nach noch offenen oder später frei werdenden Stellen. Eine Einstiegsqualifizierung oder ein Berufsorientierungspraktikum kann eine Möglichkeit sein; ob das Angebot passt, hängt von den Voraussetzungen und der konkreten Situation ab.

Austausch mit Kolleginnen und Kollegen
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Was muss ich am ersten Tag wissen?

Arbeitskleidung, benötigte Unterlagen und der genaue Ablauf des ersten Tages hängen vom Betrieb und vom Beruf ab. Fragen Sie vor Ausbildungsbeginn nach, wann und wo Sie erscheinen sollen, wer Ihre Ansprechperson ist und ob Sie etwas mitbringen müssen. Der Betrieb kann Ihnen dann genau sagen, was für Ihren Ausbildungsplatz gilt.

Mit KI-Unterstützung erstellt. Generierte Bilder sind als Symbolbilder gekennzeichnet. Prüfe veränderliche Voraussetzungen, Fristen und Leistungen bei den zuständigen offiziellen Stellen. Die Beiträge ersetzen keine individuelle Beratung.

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