Häufige Fragen zum dualen Ausbildungssystem
Bei einer dualen Berufsausbildung lernen Sie den Beruf praktisch im Betrieb und erwerben Fachwissen sowie Grundlagen für den Beruf in der Berufsschule. Der Betrieb zahlt eine Ausbildungsvergütung. Dauer, Unterrichtsform und Zugangsvoraussetzungen richten sich nach dem Ausbildungsberuf.
Was bedeutet duale Ausbildung?
„Dual“ heißt, dass der Betrieb und die Berufsschule sich die Ausbildung teilen. In der Ausbildungsordnung, den Regeln für den jeweiligen Beruf, steht, was der Betrieb vermitteln muss. Für den Berufsschulunterricht gilt ein Rahmenlehrplan, der festlegt, was die Schule unterrichtet. Die praktischen Aufgaben im Betrieb ergänzen die berufliche Theorie aus der Berufsschule.
Eine schulische Ausbildung mit Praktika ist nicht automatisch eine duale Ausbildung. Auch ein duales Studium ist ein eigenes Bildungsformat: Dabei verbinden Studierende ein Hochschulstudium mit Praxisphasen bei einem Unternehmen.
Was lernen Sie im Betrieb und in der Berufsschule?
Im Betrieb üben Sie unter Anleitung berufliche Tätigkeiten und wenden das Gelernte im Arbeitsalltag an. Die Berufsschule vermittelt Fachwissen für den Beruf und weitere allgemeinbildende Inhalte. Wie oft Sie dort Unterricht haben, hängt von Beruf, Region und Berufsschule ab. Möglich sind einzelne Schultage pro Woche oder längere Unterrichtsblöcke.
Der Berufsschulunterricht gehört zur Ausbildung. Ihr Betrieb muss Sie dafür freistellen. Gesetzliche Regeln legen fest, wie Berufsschulzeit auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Fragen Sie vor Ausbildungsbeginn nach dem Stundenplan oder danach, ob der Unterricht in Blöcken stattfindet. So wissen Sie, wie sich Berufsschule und Ausbildung im Betrieb abwechseln.
Wie lange dauert die duale Ausbildung?
Je nach Beruf dauert eine duale Ausbildung in der Regel zwei bis dreieinhalb Jahre. Die genaue Dauer finden Sie in der Ausbildungsordnung und im Ausbildungsvertrag. Prüfen Sie die Angaben für den konkreten Beruf, statt sich allein an der verbreiteten Orientierung „drei Jahre“ zu orientieren.
Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden, wenn die zuständige Stelle zustimmt und Sie das Ausbildungsziel voraussichtlich früher erreichen. Sie und Ihr Betrieb stellen den Antrag gemeinsam. Eine Verlängerung kommt in Betracht, wenn sie nötig ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
Welchen Schulabschluss brauchen Sie?
Für alle dualen Ausbildungsberufe gilt kein einheitlicher vorgeschriebener Schulabschluss. Die Betriebe entscheiden selbst, wen sie als Auszubildende einstellen. Welche Voraussetzungen sie erwarten, hängt vom Beruf und vom Ausbildungsplatz ab. Häufig wird mindestens ein Hauptschulabschluss verlangt, das ist aber keine allgemeine Regel.
Lesen Sie die Anforderungen in der Stellenanzeige genau. Wenn dort kein Abschluss genannt ist oder Sie unsicher sind, fragen Sie direkt beim Betrieb nach. Auch mit einem anderen Schulabschluss lohnt sich eine Bewerbung, wenn Ihre Kenntnisse und Interessen zum Beruf passen.
Wie viel Ausbildungsvergütung bekommen Sie?
Bei einer dualen Ausbildung erhalten Sie in der Regel eine Ausbildungsvergütung vom Betrieb. Die Höhe hängt unter anderem vom Ausbildungsberuf und von der Branche ab. Auch die Region spielt eine Rolle, ebenso die Frage, ob ein Tarifvertrag gilt. Im Vertrag sollte die Vergütung für die Ausbildungsjahre stehen; sie steigt mindestens jährlich.
Für viele duale Ausbildungen, die unter das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung fallen, gilt eine gesetzliche Mindestvergütung. Der Betrag hängt davon ab, in welchem Jahr die Ausbildung beginnt. Prüfen Sie deshalb vor der Vertragsunterschrift den für Ihren Ausbildungsstart geltenden Betrag. Für bestimmte Ausbildungen gelten andere Regeln. Bei schulischen Ausbildungen gibt es meist keine Vergütung, allerdings bestehen Ausnahmen, etwa in bestimmten Pflegeberufen.
Was sollte im Vertrag stehen?
Der Betrieb muss mit Ihnen einen Vertrag über die Berufsausbildung schließen. Darin müssen unter anderem der Ausbildungsberuf, Beginn und voraussichtliches Ende, Probezeit und Vergütung festgehalten sein. Ein Ausbildungsplan des Betriebs zeigt, welche Inhalte er Ihnen vermitteln soll.
Prüfen Sie vor der Unterschrift besonders, ob die Berufsbezeichnung stimmt, alle Ausbildungsjahre mit ihrer Vergütung aufgeführt sind und Beginn, Ende sowie Probezeit klar benannt werden. Klären Sie außerdem, welche Berufsschule Sie besuchen und wer Sie im Betrieb ausbildet. Wenn Ihnen Angaben fehlen oder unklar sind, bitten Sie den Betrieb um eine Erklärung, bevor Sie unterschreiben.
Welche Pflichten haben Betrieb und Auszubildende?
Der Betrieb muss die Ausbildung so planen, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen können. Er stellt geeignete Ausbildungsmittel grundsätzlich kostenlos bereit und meldet Sie für den Berufsschulunterricht frei.
Sie müssen die beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse lernen und einen Ausbildungsnachweis führen. Dieser Nachweis, häufig „Berichtsheft“ genannt, dokumentiert, was Sie im Betrieb und in der Berufsschule gelernt haben. Er ist für die Zulassung zur Abschlussprüfung relevant. Führen Sie ihn regelmäßig, statt Einträge bis kurz vor der Prüfung aufzuschieben.
Wie endet die Ausbildung?
Am Ende steht eine Abschlussprüfung. Sie richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Berufs und prüft, ob Sie die dafür nötigen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben. Die Prüfungsform und die einzelnen Prüfungsteile unterscheiden sich je nach Ausbildungsordnung.
Bestehen Sie die Prüfung vor dem vertraglich vereinbarten Ende, endet das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Ergebnisses. Wenn Sie nicht bestehen, können Sie eine Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangen. Die Verlängerung dauert höchstens ein Jahr.
Ist Teilzeitausbildung möglich?
Eine duale Ausbildung kann grundsätzlich in Teilzeit stattfinden. Dabei arbeiten und lernen Sie jede Woche weniger Stunden. Die Ausbildungsdauer kann sich dadurch verlängern, nach dem Berufsbildungsgesetz höchstens auf das Eineinhalbfache der regulären Vollzeitdauer. Auch die Vergütung kann an die kürzere Ausbildungszeit angepasst werden.
Besprechen Sie mit dem Betrieb, wie Sie den Unterricht und die Ausbildungszeit im Betrieb einteilen. Die zuständige Stelle, etwa die Kammer, kann erklären, welche Vereinbarung für Ihren Beruf und Ihre Situation nötig ist.
Wann können Sie den Ausbildungsvertrag kündigen?
Während der Probezeit können Sie oder der Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist beenden. Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate.
Nach der Probezeit dürfen Sie oder der Betrieb nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen kündigen. Sie können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn Sie die Ausbildung abbrechen oder eine Ausbildung für einen anderen Beruf beginnen wollen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn es persönliche Konflikte gibt oder Sie unsicher sind, ob ein Kündigungsgrund vorliegt, wenden Sie sich vor einer Kündigung an die zuständige Kammer oder die Berufsberatung.
Welche Chancen und Herausforderungen gibt es?
In der Ausbildung sammeln Sie praktische Erfahrung, besuchen den Unterricht und erhalten in der Regel eine Vergütung. Nach dem Abschluss können Sie arbeiten oder weitere berufliche Qualifikationen erwerben. Eine Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb ist jedoch nicht garantiert. Laut Berufsbildungsbericht 2026 übernahmen die Ausbildungsbetriebe 79 Prozent der Auszubildenden, die 2024 ihre Ausbildung abgeschlossen hatten. Dieser Wert beschreibt die Übernahmen durch Ausbildungsbetriebe, nicht die Beschäftigungsaussichten aller Absolventinnen und Absolventen.
Auch die Suche nach einem Ausbildungsplatz hängt stark von Beruf und Region ab. Offene Ausbildungsstellen und erfolglose Bewerbungen können nebeneinander bestehen. Wenn Sie keinen passenden Platz finden, beziehen Sie bei der Suche auch andere Regionen oder verwandte Berufe ein und lassen Sie sich von der Berufsberatung unterstützen.