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Gehalt in der Ausbildung: Was Azubis verdienen

Wer eine duale Berufsausbildung beginnt, erhält vom Ausbildungsbetrieb eine monatliche Ausbildungsvergütung. Seit 2020 gilt dafür eine gesetzliche Mindestgrenze, die jedes Jahr steigt. Die tatsächliche Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Viele Azubis müssen im ersten Jahr genau kalkulieren, um über die Runden zu kommen.

Was die Ausbildungsvergütung regelt

Die Ausbildungsvergütung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) geregelt. Sie gilt für alle Auszubildenden in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die einen dualen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben. Der Betrieb ist verpflichtet, Ihnen eine angemessene Vergütung zu zahlen, die jährlich steigen muss. Das Gesetz legt außerdem fest, dass die Vergütung spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig ist.

Die Höhe der Vergütung ist nicht frei verhandelbar. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine bundesweite Mindestausbildungsvergütung. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die unter das BBiG oder die HwO fallen. Diese Mindestgrenze wird regelmäßig angepasst. Sie soll verhindern, dass eine Ausbildung so schlecht bezahlt wird, dass man davon nicht leben kann.

Die Mindestvergütung ab 2026

Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gelten diese Mindestbeträge:

  • Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro
  • Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro
  • Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro
  • Viertes Ausbildungsjahr: 1014 Euro

Diese Beträge sind die gesetzliche Untergrenze. Ihr Ausbildungsbetrieb darf Ihnen nicht weniger zahlen. Die Steigerung von Jahr zu Jahr ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. So soll die Vergütung mit der wachsenden Erfahrung und den steigenden Anforderungen Schritt halten.

Wichtig: Diese Mindestvergütung gilt nur für Ausbildungen, die in dem genannten Zeitraum beginnen. Wer bereits vorher eine Ausbildung begonnen hat, muss sich an die Regeln halten, die zu seinem Startzeitpunkt galten. Das Gesetz sieht vor, dass die Mindestvergütung jedes Jahr angepasst wird. Die Beträge werden also auch in den Folgejahren weiter steigen.

Warum die Vergütung so unterschiedlich ausfällt

Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze, kein Durchschnittswert. Viele Azubis verdienen deutlich mehr, manche aber auch nur knapp darüber. Die tatsächliche Höhe hängt von mehreren Faktoren ab, die Sie bei der Berufswahl und der Betriebssuche beachten sollten.

Der wichtigste Faktor ist der Tarifvertrag. In vielen Branchen gelten Tarifverträge, die eigene Ausbildungsvergütungen festlegen. Diese können unter der gesetzlichen Mindestgrenze liegen, wenn der Tarifvertrag das vorsieht. Unternehmen, die an den Tarifvertrag gebunden sind, dürfen diese niedrigeren Sätze anwenden. Nicht gebundene Unternehmen dürfen die tariflichen Sätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten. In der Praxis liegen die tariflichen Vergütungen aber meist über der gesetzlichen Mindestgrenze, besonders in der Industrie, im Handwerk und im öffentlichen Dienst.

Daneben spielen Branche, Region und Unternehmensgröße eine Rolle. In der Metall- und Elektroindustrie, im Bankwesen oder in der Chemiebranche werden traditionell höhere Vergütungen gezahlt als in kleinen Handwerksbetrieben oder im Einzelhandel. Auch die Region macht einen Unterschied: In Ballungsräumen mit hohen Lebenshaltungskosten zahlen viele Betriebe mehr als in ländlichen Gebieten. Große Konzerne haben oft eigene Vergütungsstrukturen, während kleine Betriebe sich stärker an der Mindestgrenze orientieren.

Der gewählte Beruf selbst beeinflusst die Vergütung ebenfalls. Technische und kaufmännische Berufe werden häufig besser bezahlt als Dienstleistungsberufe. Das liegt an den Tarifverträgen der jeweiligen Branche und daran, wie stark die Gewerkschaften dort vertreten sind. Wenn Sie vor der Wahl stehen, lohnt es sich, die tariflichen Vergütungen der in Frage kommenden Berufe zu vergleichen, bevor Sie sich bewerben.

Finanzielle Planung im ersten Ausbildungsjahr

Das erste Ausbildungsjahr ist finanziell oft das schwierigste. Die Vergütung ist am niedrigsten, gleichzeitig fallen neue Kosten an: Miete, Fahrtkosten, Lernmaterialien und oft auch Versicherungen. Wer zu Hause wohnt, hat es leichter, aber auch dann müssen Sie mit dem Geld haushalten.

Ein realistisches Budget hilft, den Überblick zu behalten. Ein Beispiel für einen Azubi mit einer Nettovergütung von 950 Euro im Monat zeigt, wie sich das Geld verteilen lässt:

  • 400 Euro für Miete und Wohnen
  • 100 Euro für Fixkosten wie Handyvertrag und Streaming
  • 80 Euro für Fahrtkosten
  • 180 Euro für Lebensmittel
  • 80 Euro für Freizeit
  • 30 Euro für Sparen
  • 80 Euro als Puffer für unvorhergesehene Ausgaben

Diese Aufteilung ist ein Vorschlag, keine feste Regel. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Ihrem Wohnort und Ihrer Lebenssituation ab. In München oder Stuttgart ist die Miete deutlich höher als in einer Kleinstadt in Ostdeutschland. Wer bei den Eltern wohnt, kann den Mietanteil sparen und stattdessen mehr für andere Dinge ausgeben.

Der wichtigste Schritt ist, überhaupt ein Budget zu führen. Viele Azubis unterschätzen, wie schnell das Geld am Monatsende knapp wird, wenn sie keine Übersicht haben. Eine einfache Methode ist, sich am Monatsanfang feste Beträge für die einzelnen Ausgaben vorzunehmen und nur das auszugeben, was im jeweiligen Topf ist. Digitale Budget-Apps können dabei helfen, den Überblick zu behalten, ohne dass Sie selbst Tabellen führen müssen.

Ein Puffer für unerwartete Ausgaben ist besonders wichtig. Ein kaputtes Fahrrad, eine Nachzahlung oder ein spontaner Ausflug können das Budget schnell sprengen, wenn keine Reserve vorhanden ist. Auch wenn es schwerfällt, am Anfang jeden Monat einen kleinen Betrag beiseitezulegen, zahlt sich das im Laufe des Jahres aus.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.