So finden Sie einen Ausbildungsplatz
Wenn Sie nach der Schule praktisch in einen Beruf einsteigen möchten, informieren Sie sich über Berufe, suchen Ausbildungsbetriebe, schreiben Bewerbungen und prüfen den Ausbildungsvertrag. In der dualen Ausbildung lernen Sie im Betrieb und in der Berufsschule. Für schulische Ausbildungen gelten andere Regeln, etwa bei Vergütung und finanzieller Unterstützung.
Überlegen Sie, welche Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen zu Ihnen passen. Informieren Sie sich über konkrete Berufe und Ausbildungsplätze. So können Sie vor der Unterschrift einschätzen, ob der Beruf zu Ihnen passt.
Prüfen Sie, welcher Ausbildungsberuf zu Ihnen passt
In einer Ausbildung lernen Sie den Arbeitsalltag Ihres Wunschberufs früh kennen. Im Betrieb erleben Sie, welche Aufgaben dazugehören und wie Beschäftigte zusammenarbeiten. Ein Praktikum hilft, den Beruf vor einer Bewerbung kennenzulernen. Es zeigt auch, ob Ihnen etwa körperliche Arbeit, Kundenkontakt, Schichtdienst oder längere Arbeit am Bildschirm liegt.
Überlegen Sie, welche Tätigkeiten Ihnen liegen und welche Bedingungen Sie erwarten. Möchten Sie lieber mit Menschen arbeiten, Dinge herstellen oder technische Probleme lösen? Soll der Arbeitsplatz in einer Werkstatt, einem Büro oder im Freien liegen? Solche Fragen grenzen die Auswahl ein. Vorkenntnisse müssen Sie nicht vollständig mitbringen: Die Ausbildung vermittelt berufliche Fähigkeiten. Ihre Motivation und Lernbereitschaft zählen ebenfalls.
Eine duale Ausbildung verbindet Praxis mit Unterricht und bietet in der Regel eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe hängt unter anderem vom Beruf, dem Ausbildungsjahr und gegebenenfalls einem Tarifvertrag ab. Sie erhalten eigenes Geld, können sich davon aber nicht automatisch eine eigene Wohnung leisten. Auch Dauer und spätere Übernahme unterscheiden sich je nach Beruf und Betrieb. Klären Sie deshalb die konkreten Bedingungen, statt von einer festen Dauer oder einer sicheren Übernahme auszugehen.
Recherchieren Sie Ausbildungsberufe und Betriebe
Suchen Sie zunächst nach Berufen, nicht nur nach freien Stellen. Beschreibungen der Tätigkeiten und Anforderungen helfen Ihnen einzuschätzen, ob ein Beruf zu Ihren Fähigkeiten und Erwartungen passt. Vergleichen Sie diese Angaben anschließend mit aktuellen Stellenanzeigen. Erfahrungsberichte können zusätzliche Einblicke geben, bilden aber nicht jeden Betrieb oder Berufsalltag ab.
Berufsberatung an Ihrer Schule oder bei der Bundesagentur für Arbeit kann offene Fragen klären. Ein digitales Orientierungstool wie Check-U liefert Hinweise zu passenden Berufsfeldern. Nutzen Sie die Ergebnisse als Grundlage für weitere Gespräche. Sie zeigen nicht endgültig, welcher Beruf zu Ihnen passt. Auch Ausbildungsmessen, Berufsinformationszentren und Praktika geben Gelegenheit, Berufe und Betriebe direkt kennenzulernen.
Für die Stellensuche eignen sich die Angebote der Bundesagentur für Arbeit, die Seiten von Betrieben und die Ausbildungsbörsen von Kammern. Achten Sie in Anzeigen auf den Ausbildungsbeginn, geforderte Schulabschlüsse, Bewerbungsfristen und gewünschte Fähigkeiten. Die Fristen sind je nach Betrieb und Beruf verschieden. Manche größere Betriebe starten ihre Suche deutlich vor dem Ausbildungsbeginn, andere veröffentlichen Stellen später. Prüfen Sie daher frühzeitig die Termine für Ihre Wunschberufe.
Bewerben Sie sich bei mehreren Betrieben, die zu Ihren Vorstellungen passen. Eine Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle sollte auf die Anforderungen der Anzeige eingehen. Wenn ein Betrieb keine Stelle veröffentlicht hat, können Sie sich erkundigen, ob er ausbildet, und eine Initiativbewerbung schicken. Erklären Sie darin, warum Sie sich gerade für diesen Beruf und Betrieb interessieren. Ein Praktikum kann Ihre Entscheidung zusätzlich absichern, ist aber nicht bei jeder Ausbildungsstelle erforderlich.
Wählen Sie einen passenden Ausbildungsort
Eine Stelle in der Nähe erleichtert den Alltag, besonders wenn Berufsschule und Betrieb gut erreichbar sind. Ein weiter entfernter Ausbildungsplatz bietet mehr Auswahl. Sie müssen dann aber auch Fahrtkosten, Unterkunft und weitere Lebenshaltungskosten einplanen. Vergleichen Sie diese Ausgaben mit der Ausbildungsvergütung und klären Sie vor der Zusage, wie Sie den Weg oder einen Umzug finanzieren.
Für bestimmte Personen in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung kommt Berufsausbildungsbeihilfe, eine finanzielle Unterstützung, infrage. Die Bundesagentur für Arbeit prüft den Anspruch anhand der persönlichen Voraussetzungen. Für schulische Ausbildungen gilt diese Förderung grundsätzlich nicht; dort können andere Regeln greifen. Fragen Sie bei der Berufsberatung oder der zuständigen Stelle nach, bevor Sie mit dieser Unterstützung rechnen.
Prüfen Sie den Ausbildungsvertrag
Lesen Sie den Ausbildungsvertrag vor der Unterschrift in Ruhe durch. Bei einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz muss der Betrieb die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens vor Beginn in Textform festhalten und Ihnen übermitteln. Dazu gehören unter anderem Ausbildungsziel und Ausbildungsablauf, Beginn und Dauer, Ausbildungsstätte, regelmäßige tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsbedingungen.
Vergleichen Sie den Vertrag mit dem, was der Betrieb im Gespräch oder in der Stellenanzeige zugesagt hat. Achten Sie besonders auf die Ausbildungsvergütung und auf die Regelung für Überstunden. Steht im Vertrag ein Tarifvertrag oder eine andere Vereinbarung, fragen Sie nach, wenn Ihnen unklar ist, was das für Ihre Arbeitsbedingungen bedeutet. Die Probezeit muss mindestens einen und höchstens vier Monate dauern.
Der Betrieb muss die Ausbildung so planen, dass Sie die nötigen beruflichen Fähigkeiten erwerben. Er muss geeignete Ausbildungsmittel kostenlos bereitstellen und darf Ihnen nur Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und Ihren Kräften entsprechen. Sie selbst müssen sich bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen und den Ausbildungsnachweis zu führen. Auch der Besuch der Berufsschule gehört zur Ausbildung.
Bestimmte Vertragsklauseln sind unzulässig. Dazu zählen Vereinbarungen, nach denen Sie für die Ausbildung eine Entschädigung zahlen oder eine Vertragsstrafe leisten müssen. Wenn Sie eine Klausel nicht verstehen oder Ihnen der Vertrag ungewöhnlich vorkommt, lassen Sie ihn vor der Unterschrift von einer Berufsberatung, einer Gewerkschaft oder der zuständigen Kammer erklären.
Während der Probezeit können beide Seiten das Ausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist beenden. Nach der Probezeit darf der Betrieb nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Sie selbst können mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn Sie die Ausbildung aufgeben oder eine andere Berufstätigkeit erlernen möchten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn Sie vor Ausbildungsbeginn zurücktreten wollen, lassen Sie die konkrete Rechtslage prüfen, statt von einer allgemeinen Kündigungsmöglichkeit auszugehen.