Berufsbegleitende Ausbildung: Ablauf und Voraussetzungen
Berufsbegleitende Ausbildung umfasst sehr unterschiedliche Wege: Teilzeitberufsausbildung, Weiterbildung neben dem Job, Umschulung, Vorbereitung auf eine Externenprüfung oder Studium neben der Arbeit. Es gibt keinen einheitlichen Ablauf und keinen gemeinsamen Katalog an Voraussetzungen. Die Regeln hängen vom Ziel und von der ausstellenden Stelle ab.
Eine Teilzeitberufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) führt zu einem anerkannten ersten Berufsabschluss. Weiterbildungen erweitern meist eine vorhandene Qualifikation.
Welche Wege es gibt
Eine duale Ausbildung ist nicht automatisch berufsbegleitend. Im Normalfall verbindet sie die Arbeit im Betrieb mit dem Unterricht in der Berufsschule und läuft in Vollzeit. Von Teilzeitberufsausbildung spricht man erst, wenn die betrieblichen Ausbildungszeiten reduziert sind. Die Berufsschule kann trotzdem im vollen Umfang stattfinden.
Daneben gibt es Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen, die Sie neben dem Beruf absolvieren. Eine Umschulung richtet sich an Menschen, die einen neuen Beruf erlernen wollen, meist nach einer längeren Berufstätigkeit oder Arbeitslosigkeit. Wer bereits praktische Erfahrung hat, aber keinen Abschluss, kann sich über eine Externenprüfung zur Abschlussprüfung anmelden. Ein berufsbegleitendes Studium führt zu einem akademischen Grad, verlangt aber in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung.
Entscheiden Sie zuerst, ob Sie einen ersten anerkannten Berufsabschluss, eine Zusatzqualifikation, einen Aufstieg oder einen Hochschulabschluss anstreben. Die passende Route ergibt sich aus diesem Ziel, nicht aus einer allgemeinen Vorliebe für "berufsbegleitend".
Teilzeitberufsausbildung: die Regeln
Die Teilzeitberufsausbildung ist die einzige Form, deren Ablauf gesetzlich klar geregelt ist. Nach § 7a BBiG vereinbaren Ausbildungsbetrieb und Auszubildende die verkürzte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Ausbildungsvertrag. Die Reduzierung darf höchstens 50 Prozent betragen. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend, darf aber höchstens das 1,5-fache der üblichen Vollzeitdauer erreichen. In bestimmten Fällen kann die Ausbildung bis zur nächsten möglichen Abschlussprüfung verlängert werden.
Diese Grenzen sind gesetzliche Vorgaben. Sie garantieren aber nicht, dass jeder Betrieb oder jede Schule jeden gewünschten Zeitplan ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass der Ausbildungsbetrieb der Teilzeit zustimmen muss. Einen Anspruch darauf, dass ein Betrieb die Regelung anbietet, gibt es nicht. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss auch den Stundenplan der Berufsschule: Er kann voll bleiben, auch wenn Sie im Betrieb weniger Stunden arbeiten. Blockunterricht und überbetriebliche Lehrgänge folgen eigenen Zeitplänen.
Wer die Voraussetzungen festlegt
Für die duale Ausbildung gibt es keine einheitliche, gesetzlich vorgeschriebene Schulabschlussvoraussetzung. Die Betriebe legen ihre Auswahlkriterien selbst fest. Manche Ausbildungsberufe verlangen bestimmte schulische Vorkenntnisse, andere setzen auf praktische Eignung. Bei schulischen Ausbildungen und in reglementierten Berufen kommen eigene Anforderungen dazu, etwa an die schulische Vorbildung, praktische Erfahrung, Sprachkenntnisse, Gesundheit oder Eignung.
Bei Weiterbildungen entscheidet der Anbieter, welche Zugangsvoraussetzungen gelten. Häufig verlangt er eine abgeschlossene Berufsausbildung, einschlägige Berufserfahrung oder einen bestimmten Vorbildungsnachweis. Prüfen Sie nicht nur die Zulassungsbedingungen, sondern auch, ob die angestrebte Qualifikation anerkannt ist, wer die Prüfung abnimmt und ob der Abschluss vollständig oder nur teilweise anerkannt wird. Das Bundesinstitut für Berufsbildung empfiehlt in seiner Checkliste zur Qualität beruflicher Weiterbildung genau diese Prüfung, weil sich Zertifikate in Anerkennung, Umfang und praktischem Wert deutlich unterscheiden.
So planen Sie den Ablauf
Ein sinnvoller Ablauf beginnt mit der Zielfrage. Die Suche nach einem Kurs kommt erst danach. Legen Sie fest, ob Sie einen ersten Berufsabschluss, eine Zusatzqualifikation, einen Aufstieg oder einen Berufswechsel anstreben. Danach vergleichen Sie die passenden Wege und prüfen für jede Option die genaue Bezeichnung der Qualifikation, ihre Anerkennung, die Prüfungsstelle und die Zulassungsbedingungen.
Im nächsten Schritt testen Sie den Zeitplan gegen Ihren Alltag. Rechnen Sie Arbeitszeiten, Berufsschul- oder Kurszeiten, Selbststudium, Fahrzeiten, Betreuungsaufgaben, Prüfungsvorbereitung und Erholungsphasen zusammen. Wer im Schichtdienst arbeitet, sollte klären, ob die Berufsschule oder der Kurs feste Zeiten hat, die sich mit dem Dienstplan vertragen.
Sprechen Sie Arbeitgeber und Anbieter früh an. Bei der Teilzeitausbildung müssen Sie die Vereinbarung mit dem Betrieb treffen und den Berufsschulplan kennen. Bei einer vom Arbeitgeber unterstützten Weiterbildung sollten Sie Freistellung und Kostenbeteiligung schriftlich festhalten. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt, sich vor Beginn über die konkreten Bedingungen zu informieren, statt sich auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Als Orientierung für die Planung nennt das BIK Netz einen Vorlauf von sechs bis zwölf Monaten, um Ziele und Wege zu vergleichen, und ein bis drei Monate, um Bewerbung oder Anmeldung abzuschließen. Das sind Planungshilfen, aber keine allgemeinen Fristen. Die tatsächlichen Termine legen Arbeitgeber, Schule, Anbieter, Prüfungsstelle oder Förderprogramm fest.
Kosten und Förderung
Die Kosten hängen stark vom Weg ab. Eine Teilzeitberufsausbildung kostet keine Lehrgangsgebühren, aber Sie verdienen während der Ausbildung weniger als in einer vollen Stelle. Weiterbildungen und Umschulungen haben dagegen oft Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Materialkosten und Fahrtkosten. Rechnen Sie vor dem Start die Gesamtkosten zusammen, einschließlich möglicher Einkommenseinbußen.
Förderung ist möglich, aber nicht automatisch. Die Bundesagentur für Arbeit prüft bei einem Bildungsgutschein individuell, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ob die Maßnahme notwendig ist und ob Anbieter und Maßnahme zugelassen sind. Auch für Menschen, die später einen Berufsabschluss nachholen, gibt es unter bestimmten Bedingungen Unterstützung. Daneben kommen Aufstiegs-BAföG, Arbeitgeberbeiträge und steuerliche Absetzbarkeit in Betracht. Klären Sie die Förderfähigkeit vor Beginn bei der zuständigen Stelle, statt sich auf pauschale Zusagen zu verlassen.
Was die Doppelbelastung bedeutet
Berufsbegleitendes Lernen hat klare Vorteile und ebenso klare Kosten. Sie verdienen während der Qualifizierung weiterhin Geld, aber Sie arbeiten zusätzlich außerhalb der bezahlten Stunden. Fernlehrgänge sparen Fahrzeiten und lassen sich flexibler legen, verlangen aber mehr Selbstorganisation. Live-Online-Termine haben weiterhin feste Zeiten. Eine Teilzeitausbildung entlastet den Arbeitsalltag, ohne die Berufsschule zu verkürzen.
Ein Arbeitgeber kann Gebühren übernehmen oder Freizeit gewähren. Diese Unterstützung ist aber keine Selbstverständlichkeit und sollte vertraglich festgehalten werden. Eine Qualifikation sichert weder Beförderung noch höheres Gehalt. Ob sich der Abschluss auszahlt, hängt von der Anerkennung der Qualifikation, Ihrer Erfahrung, der Branche und der Nachfrage nach den erworbenen Fähigkeiten ab. Planen Sie deshalb mit dem konkreten Nutzen, den die Qualifikation für Ihre berufliche Situation bringt. Einen garantierten Karrieresprung gibt es nicht.