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Ausbildung

Wenn sich die Ausbildung gen Ende neigt

Das Ausbildungsende stellt Azubis vor viele Herausforderungen. Eine der wichtigsten und gleichzeitig größten Aufgaben, die es noch zu bewältigen gilt, ist die Abschlussprüfung. Sie alleine entscheidet darüber, ob die Lehrzeit erfolgreich war. Die Prüfung hat sowohl einen schriftlichen wie auch einen mündlichen, sprich praktischen Part. Die Prüfungsfächer sind von der Art der Ausbildung abhängig. Wer im Büro arbeitet, muss beispielsweise sein Können in Rechnungswesen unter Beweis stellen, Arzthelfer haben medizinische Fachfragen zu beantworten und angehende Hotelfachangestellte werden zu gastronomischen Aspekten wie dem Mischungsverhältnis verschiedener Cocktails oder zum Buchungssystem an der Rezeption befragt. Daneben zählen auch abhängig vom Ausbildungskerngebiet Deutsch, Sozialkunde, berufsbezogenes Englisch, Warenkunde oder Buchführung zu den Prüfungsfächern. Die mündliche beziehungsweise praktische Prüfung erfolgt anschließend ausschließlich im Hauptfach. Kundengespräche werden simuliert und die Erklärung unterschiedlicher Gerätschaften oder Werkzeuge steht auf dem Plan. Köche haben ein Menü zu kredenzen und Friseuren wird aufgetragen, ein Gesellenstück am lebenden Probanden vorzunehmen.

Prüfungszulassung

Wenn das Ausbildungsende bevorsteht, müssen Sie sich als Azubi allumfassend auf die Prüfung vorbereiten. Dazu gehört nicht nur das Lernen. Wer vernünftig und vorausschauend ist, führt das Berichtsheft ohnehin regelmäßig. Alle anderen sollten spätestens jetzt mit den Eintragungen beginnen. Jede Berichtsheftnotiz ist vom Arbeitgeber zu unterschreiben. Des weiteren haben die Einträge vollständig, wahrheitsgemäß und in ansprechender Schrift und Form zu geschehen. Ist der Prüfungstag gekommen, muss den Prüfern das Berichtsheft vorgelegt werden. Andernfalls erfolgt keine Zulassung und man muss unverrichteter Dinge nach Hause gehen. Noch eines gilt es zu bedenken: Wurde in den drei Jahren übermäßig viel Unterricht versäumt, können die Prüfer darüber befinden, ob man überhaupt fähig ist die Abschlussarbeit ordnungsgemäß abzulegen. Blaumachen ist also keine Option, wollen Sie Ihren Ausbildungserfolg nicht gefährden.

Nach der bestandenen Prüfung

Ob die Abschlussarbeiten gut genug waren, erfährt man unmittelbar nach der mündlichen Prüfung. Die genau Note wird erst nach einigen Tagen bekannt gegeben. Haben Sie die Aufgabenstellungen erfolgreich absolviert, händigt Ihnen der Prüfer eine Bestätigung für den Arbeitgeber aus. Diese hat man noch am gleichen Tag im Betrieb abzugeben. Denn mit Erhalt jenes Blatts ist der Lehrling zum Gesellen beziehungsweise zum fertig ausgebildeten Metzger, Maler, Pfleger, Versicherungs- oder Einzelhandelskaufmann aufgestiegen. Dementsprechend muss er oder sie nun natürlich entlohnt werden. Wenn der Betrieb den ehemaligen Azubi übernehmen möchte, hat er ihm in diesem Moment einen neuen Vertrag vorzulegen. Kommt es zu keiner weiteren Zusammenarbeit, muss der Ex-Lehrling spätestens jetzt auf Stellensuche gehen und Bewerbungen schreiben. Das Ausbildungsende bringt also viele Veränderungen mit sich, die positivste darunter ist selbstverständlich der nun deutlich höhere Lohn.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.