Ausbildung: Reguläre Dauer und Verkürzungsmöglichkeiten
Die Ausbildungsdauer staatlich anerkannter Ausbildungsberufe ist in Deutschland im Berufsbildungsgesetz sowie in der Handwerksordnung geregelt. Nach diesen Vorschriften soll eine Ausbildung mindestens zwei, aber nicht mehr als drei Jahre dauern. Nun sind Lehrjahre bekanntlich keine Herrenjahre, und mancher Auszubildende hat Interesse daran, schnell das finanzielle Niveau der Ausbildungsvergütung zu verlassen und richtiges Gehalt zu beziehen. Auch der Ausbildungsbetrieb ist froh, wenn er seinen neuen Mitarbeiter möglichst bald im Job einsetzen kann. Diesen Wünschen stehen immer komplexere Ausbildungsinhalte in hoch spezialisierten Berufen gegenüber, die sich in drei Jahren möglicherweise nur unzureichend vermitteln lassen. Welche Ausbildungsdauer ist also sinnvoll, welche Verkürzungen erfolgversprechend im Hinblick auf die Abschlussprüfung?
Dreieinhalbjährige Ausbildungen in der Erprobungsphase
Wer das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung richtig liest, stellt fest, dass es sich bei den Regelungen zur Ausbildungsdauer um Soll-Vorschriften handelt. Sie existieren schon seit 1969 und wurden unverändert in das heute gültige Recht übernommen. In begründeten Ausnahmefällen darf man davon abweichen. In bestimmten Fertigungs- und technischen Berufen gibt es heute eine recht hohe Zahl von Ausbildungschancen, die auf eine Dauer von dreieinhalb Jahren abzielen. Viele Metall- und Elektroberufe gehören dazu. Analysen zeigen, dass die Erfolgsquote, also der Anteil der Azubis, die die Abschlussprüfung bestehen, bei längerer Ausbildungsdauer signifikant höher.
Berufe mit drei- oder dreieinhalbjähriger Lehrzeit sind im Deutschen Qualifikationsrahmen der Stufe 4 von acht möglichen Stufen zugeordnet. Die Ausbildung wird im dualen System absolviert, das heißt, die Ausbildungsinhalte werden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule oder alternativ in einer Berufsakademie vermittelt. Zweijährige duale Ausbildungen gehören dagegen nur in die Stufe 3. Hier sind Berufe mit geringeren Anforderungen umfasst, zum Beispiel Fachkraft im Gastgewerbe oder Fachkraft für Metalltechnik. Wer einen solchen Beruf erlernt hat und mehr erreichen will, findet meist eine passende Weiterbildung oder eine zweite Ausbildung. In den beiden genannten Beispielen könnten das Hotelfachmann bzw. Industriemechaniker sein.
Verkürzung nur mit triftigem Grund
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Dauer der Ausbildungszeit zu verkürzen. Das geschieht entweder durch eine entsprechende Vereinbarung schon beim Abschluss des Ausbildungsvertrages oder während der Ausbildungszeit. Allerdings geht das nicht willkürlich, denn die Möglichkeiten zur Verkürzung sind im Gesetz genau beschrieben.
So kann beispielsweise eine berufliche Vorbildung auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Das ist interessant, weil man als Azubi dann schon mit der Vergütung des zweiten Lehrjahres einsteigt. Die Kehrseite: Umschüler, die einen neuen Ausbildungsberuf finden wollen, erhalten von der Arbeitsagentur eine Förderung in der Regel nur für zwei Jahre. Bei Blockunterricht in der Berufsschule fehlt ihnen ein ganzer Unterrichtsblock, und das wirkt sich meist negativ auf die Prüfungsleistungen aus.
Auch ein besonders qualifizierter Schulabschluss erlaubt eine Verkürzung der Ausbildung um bis zu ein Jahr. Wollen Sie davon profitieren und ist die kürzere Ausbildungsdauer nicht von Anfang an vereinbart, denken Sie daran, rechtzeitig einen Antrag bei der zuständigen Stelle, zum Beispiel der IHK, zu stellen. Schließlich gibt es die Verkürzung der Ausbildungsdauer wegen guter Leistungen. Haben Sie in den Berufsschulzeugnissen eine Durchschnittsnote von 2 oder besser, und ist man im Betrieb mit Ihnen zufrieden? Herzlichen Glückwunsch, auch Sie können die Ausbildung verkürzen und vorzeitig in die Abschlussprüfung gehen. Viel Glück dafür!