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Ausbildung verkürzen: Voraussetzungen und Ablauf

Jeder anerkannte Ausbildungsberuf hat eine feste Ausbildungsdauer. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt jedoch eine Verkürzung, wenn das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichbar bleibt.

Es gibt zwei Wege: die vertragliche Verkürzung und die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung. Beide setzen voraus, dass der Betrieb den gesamten Ausbildungsstoff in der verkürzten Zeit vermitteln kann.

Zwei Wege zur Verkürzung

Die erste Möglichkeit ist die Verkürzung der Ausbildungszeit nach § 8 BBiG. Dabei verkürzt sich die im Vertrag vereinbarte Ausbildungsdauer. Sie halten das im Ausbildungsvertrag fest, entweder vor Beginn der Ausbildung oder später, wenn sich zeigt, dass das Ausbildungsziel in der kürzeren Zeit erreichbar ist.

Die zweite Möglichkeit ist die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nach § 45 BBiG. Hier bleibt die Ausbildungsdauer im Vertrag unverändert, aber Sie legen die Abschlussprüfung früher ab. Ein Vertragswechsel ist dafür nicht nötig, nur ein Antrag bei der zuständigen Kammer. Auch dieser Weg führt zu einem früheren Ausbildungsende.

Wann die Verkürzung möglich ist

Die zentrale Bedingung für beide Wege ist dieselbe: Sie müssen das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreichen können, und der Betrieb muss den kompletten Ausbildungsstoff vermitteln können. Kann der Betrieb das nicht gewährleisten, lehnt die Kammer den Antrag ab.

Für die Verkürzung nach § 8 BBiG brauchen Sie eine Begründung. Was als Begründung zählt, ist nicht abschließend festgelegt. Dazu zählen gute schulische Leistungen, einschlägige Vorkenntnisse aus einem Praktikum oder einer früheren Tätigkeit oder ein besonders hohes Engagement im Betrieb. Matthias Hecker, Ausbildungsleiter bei der Friedhelm Loh Group, nennt Bewerber mit sehr guten schulischen Leistungen als typische Kandidaten für eine Verkürzung.

Wichtig ist außerdem, dass die Verkürzung zur verbleibenden Ausbildungszeit passt. Wenn Sie bereits ein Jahr der Ausbildung absolviert haben und die Gesamtdauer um sechs Monate kürzen, bleibt für den restlichen Stoff entsprechend weniger Zeit. Der Betrieb muss den Ausbildungsplan an die neue Dauer anpassen, sonst ist das Ausbildungsziel gefährdet.

So beantragen Sie die Verkürzung

Der Zeitpunkt entscheidet über den Aufwand. Möchten Sie die Ausbildung von Anfang an kürzer absolvieren, vereinbaren Sie das vor Beginn im Ausbildungsvertrag. Dafür brauchen Sie das Einverständnis des Ausbildungsbetriebs.

Kommt die Verkürzung erst während der Ausbildung in Frage, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Kammer, in der Regel der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer. Der Antrag braucht die Zustimmung Ihres Ausbildungsbetriebs und eine Begründung. Belege wie Zeugnisse oder Nachweise über Vorkenntnisse stützen den Antrag. Die Kammer prüft, ob das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreichbar ist, und entscheidet dann über die Dauer der Verkürzung.

Für wen sich die Verkürzung lohnt

Der offensichtliche Vorteil ist Zeit. Wer die Ausbildung früher abschließt, steht dem Betrieb früher als Fachkraft zur Verfügung oder kann früher ein Studium beginnen. Bei der Friedhelm Loh Group ist eine Verkürzung um sechs Monate für alle angebotenen Ausbildungsberufe möglich, außer für die zweijährigen.

Ob sich die Verkürzung für Sie persönlich lohnt, hängt von Ihrer Leistungsfähigkeit ab. Wer in der Berufsschule und im Betrieb regelmäßig gute Leistungen bringt und den Stoff ohne zusätzlichen Druck bewältigt, profitiert von der kürzeren Zeit. Wer ohnehin mit der Lernbelastung zu kämpfen hat, sollte vorsichtig sein. Die Verkürzung erhöht das Tempo, und der gesamte theoretische Stoff muss trotzdem vermittelt werden.

Was Sie vorher prüfen sollten

Bevor Sie den Antrag stellen, klären Sie drei Dinge. Erstens: Ihr Ausbildungsbetrieb muss die Verkürzung unterstützen. Ohne das Einverständnis des Betriebs funktioniert weder die vertragliche Verkürzung noch der Antrag bei der Kammer. Zweitens: Sie müssen das Tempo schaffen. Rechnen Sie ehrlich durch, ob Sie den Stoff in der kürzeren Zeit bewältigen, ohne dass die Prüfungsvorbereitung leidet. Drittens: Die Verkürzung muss zu Ihren Plänen passen. Wenn Sie direkt im Anschluss studieren möchten, bringt Ihnen ein halbes Jahr früherer Abschluss einen klaren Vorteil. Wenn Sie im Betrieb bleiben wollen, ist der Zeitgewinn weniger entscheidend.

Ein Gespräch mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin hilft, die eigene Einschätzung mit der des Betriebs abzugleichen. Die Ausbildungsleitung kennt die Anforderungen und kann einschätzen, ob eine Verkürzung realistisch ist.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.