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Alles auf Anfang: Die zweite Ausbildung

Eine zweite Ausbildung ist ein sinnvoller Weg, wenn der erste Berufsabschluss nicht mehr zum eigenen Leben, zu den Arbeitsbedingungen oder zu den beruflichen Zielen passt. Der Wechsel ist grundsätzlich möglich. Entscheidend sind ein passender Ausbildungsbetrieb oder eine geeignete Berufsfachschule, die Zugangsvoraussetzungen des gewünschten Berufs und eine tragfähige Finanzplanung.

Wer bereits Berufserfahrung mitbringt, startet dabei nicht bei null. Kenntnisse im Kundenkontakt, in der Organisation, Technik oder Betreuung können den Einstieg erleichtern. Eine zweite Ausbildung dauert aber Zeit und bringt häufig ein deutlich niedrigeres Einkommen als eine reguläre Beschäftigung. Deshalb lohnt sich eine sorgfältige Vorbereitung.

Zweite Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung?

Die Begriffe beschreiben unterschiedliche Wege:

  • Zweite Ausbildung: Ein vorhandener Berufsabschluss wird durch einen weiteren anerkannten Ausbildungsberuf ergänzt oder ersetzt.
  • Umschulung: Eine berufliche Neuqualifizierung für Erwachsene. Sie wird häufig über die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter gefördert. Eine Umschulung in einem dreijährigen Ausbildungsberuf dauert in der Regel zwei Jahre.
  • Weiterbildung: Sie erweitert oder vertieft vorhandene Kenntnisse. Sie führt nicht automatisch zu einem neuen anerkannten Ausbildungsberuf.
  • Externenprüfung: Wer lange in einem Beruf gearbeitet hat, aber keinen entsprechenden Abschluss besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschlussprüfung ohne reguläre Ausbildung ablegen. Eine gezielte Vorbereitung ist meist erforderlich.

Eine zweite Ausbildung ist daher nicht automatisch eine Umschulung. Vor der Bewerbung sollte geprüft werden, welcher Weg zur eigenen Situation passt. Dabei zählen die bisherige Berufserfahrung, der vorhandene Abschluss, die finanzielle Lage und das angestrebte Berufsfeld.

Wann sich ein neuer Ausbildungsberuf lohnt

Eine zweite Ausbildung kommt aus verschiedenen Gründen infrage. Manche Menschen finden nach der ersten Ausbildung keine passende Beschäftigung. Andere möchten aus Schichtarbeit, körperlich belastenden Tätigkeiten oder unsicheren Arbeitsbedingungen heraus. Auch gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Veränderungen oder ein dauerhaftes Interesse an einem anderen Beruf können den Wechsel begründen.

Wichtig ist eine konkrete Antwort auf die Frage: Was soll im neuen Beruf besser werden?

Hilfreiche Prüffragen sind:

  1. Welche Aufgaben aus dem bisherigen Beruf passen nicht mehr?
  2. Welche Tätigkeiten haben bisher besonders viel Freude gemacht?
  3. Welche Arbeitszeiten und Belastungen sind künftig realistisch?
  4. Welche Fähigkeiten lassen sich übertragen?
  5. Ist ein neuer Ausbildungsabschluss wirklich notwendig?
  6. Wie lange reicht das Einkommen während der Ausbildung?
  7. Welche Entwicklungsmöglichkeiten bietet der neue Beruf?

Die Entscheidung sollte nicht allein von der Ausbildungsvergütung abhängen. Auch Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Weiterbildungs- und Aufstiegsperspektiven gehören in den Vergleich.

Den passenden Beruf auswählen

Eine gute Berufswahl verbindet Interessen mit den Anforderungen des Arbeitsalltags. BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit beschreibt Aufgaben, Zugangsvoraussetzungen, Ausbildungsdauer und mögliche Einsatzbereiche verschiedener Berufe. Der Test Check-U unterstützt bei der Orientierung zu Interessen, Stärken und passenden Berufsfeldern.

Vor der Bewerbung sollten Interessierte außerdem die Arbeitsbedingungen prüfen:

  • Gehören Schicht-, Nacht- oder Wochenendarbeit dazu?
  • Wie hoch ist die körperliche Belastung?
  • Wie viel Kundenkontakt gehört zum Beruf?
  • Wird überwiegend am Bildschirm, in einer Werkstatt oder im Außendienst gearbeitet?
  • Welche mathematischen, sprachlichen oder technischen Kenntnisse sind nötig?
  • Wie weit entfernt liegen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule?
  • Welche Möglichkeiten für Spezialisierung und Aufstieg gibt es?

Ein Praktikum oder eine Hospitation liefert oft mehr als eine Beschreibung im Internet. Ein kurzer Einblick zeigt, ob die täglichen Aufgaben, das Arbeitstempo und die Arbeitsumgebung tatsächlich passen.

Welche Erfahrungen sich übertragen lassen

Berufserfahrung kann bei einer zweiten Ausbildung ein Vorteil sein. Sie muss im Anschreiben aber konkret mit dem neuen Beruf verbunden werden.

Beispiele:

  • Eine ausgebildete Einzelhandelskauffrau hat Erfahrung im Kundenkontakt, in der Warenwirtschaft und in der Organisation. Diese Kenntnisse können bei einer Bewerbung für eine kaufmännische Ausbildung hilfreich sein.
  • Wer im Büro gearbeitet hat, kann seine Kenntnisse in Terminplanung, Schriftverkehr und Datenpflege für einen Wechsel in das Personalwesen oder die Verwaltung nutzen.
  • Handwerkliches Geschick, technisches Verständnis und Erfahrung mit Werkzeugen lassen sich bei einem Wechsel in einen verwandten Metall-, Elektro- oder Bauberuf hervorheben.
  • Erfahrungen in Pflege, Betreuung oder Erziehung können im Gesundheits- und Sozialbereich eine persönliche Stärke sein. Sie ersetzen jedoch keine vorgeschriebenen Schulabschlüsse, Praktika oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen.

Ausbildungsformen und Lernmodelle

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung verbindet zwei Lernorte:

  • Im Betrieb werden praktische Aufgaben unter Anleitung übernommen.
  • In der Berufsschule stehen Fachtheorie und allgemeinbildende Inhalte auf dem Stundenplan.

Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwei bis dreieinhalb Jahre. Viele Ausbildungsberufe sind auf drei Jahre angelegt. Der Berufsschulunterricht findet an festen Wochentagen oder in längeren Blöcken statt.

Zum Alltag gehören neben den eigentlichen Fachaufgaben auch:

  • Mitarbeit in betrieblichen Abläufen
  • das Führen des Ausbildungsnachweises
  • die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts
  • Leistungsnachweise und Zwischenprüfungen
  • die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • die Zusammenarbeit mit jüngeren und älteren Kolleginnen und Kollegen
  • die Einhaltung von Arbeitszeiten und betrieblichen Regeln

Der Ausbildungsbetrieb muss die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und für Berufsschule sowie Prüfungen freistellen. Die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kontrolliert unter anderem den Ausbildungsvertrag und die Eignung des Betriebs.

Ausbildung in Teilzeit

Eine Teilzeitausbildung kann zu einer Lebenssituation mit Betreuungspflichten, Pflegeaufgaben oder gesundheitlichen Einschränkungen passen. Grundsätzlich kann jeder anerkannte duale Ausbildungsberuf in Teilzeit erlernt werden, wenn der Ausbildungsbetrieb zustimmt.

Dabei wird vor allem die Arbeitszeit im Betrieb reduziert. Der Berufsschulunterricht findet grundsätzlich weiterhin in voller Form statt. Die gesamte wöchentliche Ausbildungszeit liegt laut Leitfaden der Bundesagentur für Arbeit typischerweise bei etwa 20 bis 30 Stunden einschließlich Berufsschule.

Die Vergütung wird häufig an die geringere Arbeitszeit angepasst. Die Ausbildungsdauer kann sich höchstens auf das Eineinhalbfache der regulären Dauer verlängern. Bei einer dreijährigen Ausbildung ist damit beispielsweise eine Verlängerung auf bis zu viereinhalb Jahre möglich. Die konkrete Regelung wird mit dem Betrieb und der zuständigen Stelle vereinbart.

Eine Teilzeitausbildung ist daher keine verkürzte Ausbildung. Sie erleichtert die zeitliche Organisation, kann aber den Weg zum Abschluss verlängern.

Schulische Ausbildung

Bei einer schulischen Ausbildung findet der Unterricht überwiegend an einer Berufsfachschule oder Fachschule statt. Praktische Einsätze gehören je nach Bildungsgang dazu. Die Dauer liegt häufig zwischen zwei und drei Jahren.

Eine Ausbildungsvergütung wird bei schulischen Ausbildungen häufig nicht gezahlt. Ausnahmen gibt es unter anderem in bestimmten Pflege- und Gesundheitsberufen. Zugangsvoraussetzungen, Praktika und Bewerbungszeiträume unterscheiden sich deutlich nach Ausbildungsgang, Schule und Bundesland.

Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber

Für duale Ausbildungen gibt es rechtlich keinen allgemein vorgeschriebenen Schulabschluss. Der Betrieb legt fest, welche Voraussetzungen er erwartet. In Stellenanzeigen finden sich häufig Angaben zu Schulabschluss, Noten, Sprachkenntnissen und persönlichen Stärken.

Bei schulischen Ausbildungen gelten die Vorgaben des jeweiligen Bildungsgangs. Diese können beispielsweise einen bestimmten Schulabschluss, ein Gesundheitszeugnis, ein Vorpraktikum oder weitere Nachweise verlangen.

Typische Anforderungen sind:

  • Interesse am gewählten Beruf
  • Zuverlässigkeit und Lernbereitschaft
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • mathematische, sprachliche oder technische Grundkenntnisse
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu den geforderten Arbeitszeiten
  • körperliche oder psychische Belastbarkeit, sofern der Beruf dies voraussetzt

Eine zweite Ausbildung verlangt außerdem eine überzeugende Erklärung für den Wechsel. Betriebe möchten nachvollziehen können, warum die Bewerbung gut überlegt ist und weshalb der neue Beruf langfristig zum Bewerber oder zur Bewerberin passt.

Bewerbung für eine zweite Ausbildung

Für die Bewerbung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • individuelles Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schul- und Arbeitszeugnisse
  • Nachweise über Praktika
  • Bescheinigungen zu Weiterbildungen oder Zusatzkenntnissen
  • gegebenenfalls weitere geforderte Unterlagen

Die Bewerbung erfolgt je nach Betrieb per E-Mail, über ein Bewerbungsportal oder schriftlich. Die Unterlagen sollten vollständig als PDF vorliegen und eine klare Dateibezeichnung tragen.

Das Anschreiben richtig aufbauen

Das Anschreiben sollte vier Fragen beantworten:

  1. Warum soll sich der berufliche Weg ändern?
  2. Warum wurde genau dieser Ausbildungsberuf gewählt?
  3. Welche Erfahrungen aus dem ersten Beruf helfen weiter?
  4. Warum ist der Wechsel realistisch und langfristig geplant?

Eine überzeugende Begründung klingt beispielsweise so:

Nach mehreren Jahren im Verkauf möchte ich meine Erfahrung im Kundenkontakt und in der Organisation künftig in einem administrativen Umfeld einsetzen. Ein Praktikum hat mir gezeigt, dass mir strukturierte Büroabläufe und digitale Aufgaben besonders liegen.

Die Begründung sollte sachlich bleiben. Abwertungen über den bisherigen Arbeitgeber oder den alten Beruf wirken wenig überzeugend. Besser ist es, die eigenen Ziele und übertragbaren Fähigkeiten zu erklären.

Im Vorstellungsgespräch

Im Gespräch können Fragen zum Alter, zum bisherigen Abschluss und zur Motivation für die zweite Ausbildung auftauchen. Darauf sollten Bewerberinnen und Bewerber vorbereitet sein.

Sinnvolle Antworten zeigen:

  • Die Entscheidung beruht auf einer konkreten Auseinandersetzung mit dem neuen Beruf.
  • Die bisherigen Erfahrungen sind für den Ausbildungsbetrieb nützlich.
  • Die finanziellen und zeitlichen Folgen wurden geprüft.
  • Ein Praktikum oder eine andere praktische Erfahrung hat den Berufswunsch bestätigt.
  • Die Bereitschaft für Berufsschule, Prüfungen und den Ausbildungsalltag ist da.

Ausbildungsplätze finden sich in der Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit, auf Unternehmensseiten, bei Berufsfachschulen sowie über Angebote von Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern. Ausbildungsmessen und direkte Anfragen bei passenden Betrieben sind ebenfalls sinnvoll. Nicht jeder Ausbildungsplatz wird öffentlich ausgeschrieben.

Bewerbungsfristen und Zeitplanung

Für duale Ausbildungen gibt es keine einheitliche bundesweite Bewerbungsfrist. Größere Betriebe beginnen teilweise etwa eineinhalb Jahre vor Ausbildungsbeginn mit der Suche. Banken, Versicherungen und öffentliche Arbeitgeber veröffentlichen ihre Ausschreibungen häufig früh. Kleinere Betriebe suchen teilweise später.

Eine praktische Orientierung sieht so aus:

  • 12 bis 18 Monate vorher: Zielberufe vergleichen, BERUFENET und Check-U nutzen, Praktikum suchen
  • 9 bis 12 Monate vorher: Lebenslauf und Anschreiben vorbereiten, erste Bewerbungen abschicken
  • 6 bis 9 Monate vorher: Vorstellungsgespräche führen, weitere Betriebe ansprechen, Alternativen prüfen
  • 3 bis 6 Monate vorher: Vertrag, Finanzierung, Arbeitsweg und Betreuung klären
  • Bis zum Ausbildungsbeginn: Berufsschulort, Arbeitskleidung, Lernmittel und gegebenenfalls den Umzug organisieren

Schulische Ausbildungen haben eigene Bewerbungsfenster. Manche Schulen erwarten die Bewerbung mindestens ein Jahr vor Beginn. Deshalb müssen die Vorgaben der jeweiligen Schule frühzeitig geprüft werden.

Auch nach Ausbildungsbeginn können Plätze frei werden. Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit kann bei der Suche nach noch offenen Stellen unterstützen.

Ausbildungsdauer verkürzen

Eine Verkürzung ist möglich, wenn die zuständige Stelle und der Ausbildungsbetrieb davon ausgehen, dass das Ausbildungsziel auch in kürzerer Zeit erreicht wird. Ein vorhandener Berufsabschluss führt nicht automatisch zu einer Verkürzung.

Berücksichtigt werden können je nach Einzelfall:

  • einschlägige berufliche Vorkenntnisse
  • ein höherer Schulabschluss
  • bereits erworbene fachliche Kompetenzen
  • Erfahrungen aus einem vergleichbaren Ausbildungsberuf
  • besondere Umstände bei einer Teilzeitausbildung

Der Antrag wird gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle gestellt. Die Entscheidung hängt vom konkreten Beruf, den nachweisbaren Kenntnissen und der Einschätzung der zuständigen Stelle ab.

Wer die erste Ausbildung abgebrochen hat, kann sich bereits absolvierte Ausbildungszeiten oder Leistungen unter Umständen anrechnen lassen. Das kommt besonders infrage, wenn der neue Ausbildungsberuf fachlich ähnlich ist. Die Anrechnung sollte vor Vertragsbeginn mit der Kammer und dem Betrieb geklärt werden.

Finanzierung der zweiten Ausbildung

Die größte praktische Herausforderung ist häufig der Einkommensverlust. Eine Ausbildungsvergütung richtet sich nach Ausbildungsjahr, Branche, Tarifvertrag und Betrieb. Ein bereits vorhandener Berufsabschluss erhöht sie nicht automatisch. Auch eine Verkürzung der Ausbildungszeit führt nicht automatisch zu einer höheren monatlichen Vergütung.

Für Ausbildungen, die 2026 beginnen und unter das Berufsbildungsgesetz oder die Handwerksordnung fallen, gelten gesetzliche Mindestvergütungen. Sie betragen:

Ausbildungsjahr Mindestvergütung pro Monat
Erstes Jahr 724 Euro
Zweites Jahr 854 Euro
Drittes Jahr 977 Euro
Viertes Jahr 1.014 Euro

Tarifverträge oder betriebliche Regelungen können eine höhere Vergütung vorsehen. Bei einer Teilzeitausbildung wird die Vergütung häufig entsprechend der reduzierten Arbeitszeit angepasst.

Vor dem Wechsel sollte eine Haushaltsrechnung erstellt werden. Darin gehören:

  • voraussichtliche Ausbildungsvergütung
  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten
  • Versicherungen
  • Kosten für Kinderbetreuung oder Unterhalt
  • Lernmittel, Arbeitskleidung oder Werkzeuge
  • bestehende Kredite
  • Rücklagen für Umzug, Krankheit oder Prüfungszeiten

Berufsausbildungsbeihilfe und weitere Förderung

Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, ist bei einer zweiten Ausbildung nicht automatisch möglich. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Dauer von mindestens zwei Jahren besteht grundsätzlich kein Anspruch. Eine Förderung der zweiten Ausbildung kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen infrage.

Bei schulischen Ausbildungen kann Schüler-BAföG eine Option sein. Die Voraussetzungen hängen unter anderem von der Ausbildungsform und der persönlichen Situation ab.

Eine geförderte Umschulung wird anders finanziert als eine reguläre zweite Ausbildung. Bei einer betrieblichen Umschulung können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zum Lebensunterhalt sowie Kosten für Lernmittel, Fahrten oder Übernachtungen berücksichtigt werden. Bei einer Umschulung bei einem Bildungsträger wird in der Regel keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Dafür können Maßnahmekosten und weitere Leistungen übernommen werden.

Die Förderfähigkeit sollte vor der Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses mit der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der zuständigen Beratungsstelle geklärt werden. Eine Zusage ist nicht allein deshalb zu erwarten, weil ein Berufswechsel sinnvoll erscheint.

Kindergeld und Unterhalt

Kindergeld kann für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auch während einer zweiten Ausbildung infrage kommen. Dabei müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt insbesondere, dass neben der zweiten Ausbildung grundsätzlich nicht mehr als 20 Wochenstunden gearbeitet wird.

Kindergeld ist keine allgemeine Finanzierung der Ausbildung. Die Familienkasse entscheidet anhand der persönlichen Voraussetzungen.

Auch beim Unterhalt durch Eltern kommt es auf den bisherigen Bildungsweg und die konkrete Situation an. Eine zweite Ausbildung kann in bestimmten Fällen Teil eines zusammenhängenden Ausbildungswegs sein. Bei einem grundlegenden Wechsel nach abgeschlossener erster Ausbildung besteht eine Unterhaltspflicht nicht automatisch. Familien sollten die individuelle Situation bei einer geeigneten Beratungsstelle prüfen lassen.

Rechte und Pflichten im Ausbildungsvertrag

Vor der Unterschrift sollten die Angaben im Ausbildungsvertrag sorgfältig geprüft werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausbildungsberuf und Ausbildungsziel
  • Beginn und Dauer
  • Probezeit
  • Ausbildungsvergütung
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Vereinbarungen über Teilzeit oder eine Verkürzung

Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate. Während dieser Zeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Frist beendet werden. Nach der Probezeit können Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Ausbildungsberuf wechseln möchten.

Erwachsene sollten zusätzlich klären:

  • Wann endet das bisherige Arbeitsverhältnis?
  • Ist ein nahtloser Übergang möglich?
  • Gibt es Schicht- oder Wochenendarbeit?
  • Wie wird der Berufsschulunterricht organisiert?
  • Ist der Betrieb tarifgebunden?
  • Wurde eine Verkürzung mit der Kammer besprochen?
  • Welche Kosten entstehen für Arbeitskleidung, Werkzeuge oder Fahrten?

Das bisherige Arbeitsverhältnis sollte erst gekündigt werden, wenn der neue Ausbildungsvertrag und die Finanzierung geklärt sind.

Vorteile und Risiken realistisch abwägen

Eine zweite Ausbildung kann einen anerkannten Abschluss in einem passenden Beruf ermöglichen und vorhandene Berufserfahrung mit neuen Fachkenntnissen verbinden. Sie kann außerdem den Wechsel in andere Arbeitsbedingungen eröffnen und neue Weiterbildungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten schaffen.

Die Entscheidung hat aber auch Nachteile:

  • Das Einkommen sinkt häufig für mehrere Jahre.
  • Miet-, Familien- oder Kreditkosten laufen weiter.
  • Berufsschule und Prüfungen bringen zusätzlichen Lernaufwand.
  • Frühere Qualifikationen werden nur teilweise angerechnet.
  • Eine Teilzeitausbildung verlängert den Weg zum Abschluss.
  • Die Förderfähigkeit bleibt abhängig von der persönlichen Situation.
  • Ohne praktische Erprobung besteht das Risiko einer erneuten Fehlentscheidung.

Eine zweite Ausbildung garantiert weder einen Arbeitsplatz noch ein bestimmtes Einkommen. Sie ist dann besonders tragfähig, wenn Berufswahl, Alltag, Finanzierung und persönliche Belastbarkeit zusammenpassen.

Zwei praktische Beispiele

Wechsel vom Einzelhandel ins Büro

Eine 32-jährige Einzelhandelskauffrau möchte nicht mehr im Schichtsystem arbeiten. Sie interessiert sich für den Beruf der Kauffrau für Büromanagement. Ihre Erfahrung im Kundenkontakt, in der Warenwirtschaft und bei organisatorischen Aufgaben kann sie im Lebenslauf hervorheben.

Vor der Bewerbung sollte sie ein Büropraktikum organisieren und prüfen, ob die tägliche Bildschirmarbeit, die festen Abläufe und die Aufgaben im Schriftverkehr zu ihr passen. Außerdem sollte sie mit der zuständigen Stelle klären, ob eine Verkürzung möglich ist oder eine Umschulung finanziell besser passt.

Wechsel in einen Pflegeberuf

Ein ausgebildeter Lagerfacharbeiter möchte künftig im Gesundheitsbereich arbeiten. Er bringt körperliche Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein und Erfahrung mit festen Arbeitsabläufen mit. Diese Stärken helfen bei der Bewerbung.

Vorher muss er prüfen, welcher Pflegeberuf zu seinem Schulabschluss und seinen persönlichen Voraussetzungen passt. Je nach Bildungsgang können Praktika, gesundheitliche Nachweise oder weitere Zugangsvoraussetzungen erforderlich sein. Auch Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit gehören zur Entscheidung.

Die nächsten Schritte

Wer eine zweite Ausbildung plant, kann in dieser Reihenfolge vorgehen:

  1. Gründe für den Berufswechsel schriftlich festhalten.
  2. Zwei oder drei Zielberufe auswählen.
  3. Aufgaben, Arbeitszeiten und Zugangsvoraussetzungen vergleichen.
  4. BERUFENET und Check-U zur Orientierung nutzen.
  5. Ein Praktikum oder eine Hospitation vereinbaren.
  6. Zweite Ausbildung, Umschulung, Weiterbildung und Externenprüfung vergleichen.
  7. Ausbildungsdauer, Berufsschulort und Teilzeitmöglichkeiten prüfen.
  8. Einnahmen und monatliche Ausgaben gegenüberstellen.
  9. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammer oder Berufsfachschule kontaktieren.
  10. Bewerbungsfristen der Wunschbetriebe und Schulen notieren.
  11. Lebenslauf und Anschreiben auf den neuen Beruf ausrichten.
  12. Mehrere Bewerbungen versenden und den Stand dokumentieren.
  13. Erst nach schriftlicher Zusage und geklärter Finanzierung das bisherige Arbeitsverhältnis beenden.

Häufige Fragen zur zweiten Ausbildung

Gibt es eine Altersgrenze?

Für eine duale Ausbildung gibt es keine allgemeine gesetzliche Altersgrenze. Betriebe entscheiden selbst, wen sie einstellen. Bei schulischen Ausbildungen gelten die Regeln der jeweiligen Schule und des Bildungsgangs.

Wird die zweite Ausbildung besser bezahlt?

Ein vorhandener Berufsabschluss führt nicht automatisch zu einer höheren Ausbildungsvergütung. Entscheidend sind Ausbildungsjahr, Tarifvertrag und betriebliche Regelung.

Verkürzt ein erster Berufsabschluss die zweite Ausbildung?

Eine Verkürzung ist möglich, aber nicht automatisch. Der Betrieb und die zuständige Kammer prüfen, ob Vorkenntnisse das Erreichen des Ausbildungsziels in kürzerer Zeit erwarten lassen.

Ist BAB bei einer zweiten Ausbildung möglich?

BAB ist nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung grundsätzlich nicht automatisch verfügbar. In bestimmten Ausnahmefällen kann eine Förderung infrage kommen. Die Entscheidung hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab.

Kann eine zweite Ausbildung in Teilzeit absolviert werden?

Bei dualen Ausbildungsberufen ist Teilzeit grundsätzlich möglich, wenn der Betrieb zustimmt. Die Ausbildungsdauer kann sich verlängern, während der Berufsschulunterricht grundsätzlich in voller Form stattfindet.

Muss der bisherige Arbeitgeber von der geplanten Ausbildung erfahren?

Eine Bewerbung kann zunächst vertraulich erfolgen. Vor dem Ausbildungsbeginn müssen die Beendigung oder Anpassung des bisherigen Arbeitsverhältnisses und der Übergang in die Ausbildung geklärt werden.

Wann sollte man sich bewerben?

Das hängt vom Betrieb oder der Schule ab. Viele größere Betriebe suchen bereits zwölf bis 18 Monate vor Ausbildungsbeginn. Kleinere Unternehmen schreiben Ausbildungsplätze teilweise später aus. Schulische Ausbildungen haben eigene Bewerbungsfenster.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.