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Ausbildung in der Altenpflege: Voraussetzungen, Ablauf und Bewerbung

Wer ältere Menschen beruflich pflegen möchte, beginnt in Deutschland in der Regel die generalistische Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson. Diese Ausbildung umfasst Menschen aller Altersgruppen und verschiedene Pflegebereiche. Wer sich auf die Pflege älterer Menschen konzentrieren möchte, wählt dafür einen passenden Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege. Unter bestimmten Voraussetzungen ist außerdem ein gesonderter Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger möglich.

Die Ausbildung verbindet Unterricht in der Pflegeschule mit praktischen Einsätzen. Sie dauert in Vollzeit drei Jahre, vermittelt pflegerische, medizinische, soziale und rechtliche Grundlagen und endet mit einer staatlichen Prüfung.

Was macht eine Pflegefachperson in der Altenpflege?

Pflegefachpersonen unterstützen ältere Menschen im Alltag, beobachten ihren Gesundheitszustand und planen die Pflege. Dabei geht es um weit mehr als Körperpflege. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel:

  • Unterstützung beim Waschen und Ankleiden sowie bei Toilettengängen
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Mobilisation und Bewegungsförderung
  • Beobachtung von Schmerzen, Hautveränderungen und Wunden
  • Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme
  • Durchführung übertragener pflegerischer und medizinischer Maßnahmen
  • Vorbeugung von Stürzen, Druckgeschwüren und Infektionen
  • Pflegedokumentation
  • Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
  • Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weiteren Berufsgruppen
  • Begleitung von Menschen mit Demenz
  • Unterstützung in der palliativen Pflege und Sterbebegleitung

Medizinische Maßnahmen richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, der eigenen beruflichen Qualifikation und der Anordnungen beziehungsweise Verantwortungsbereiche der behandelnden Fachpersonen. Welche Tätigkeiten Auszubildende übernehmen, hängt außerdem vom Ausbildungsstand und von der Anleitung vor Ort ab.

Altenpflegeausbildung und generalistische Pflegeausbildung

Die früher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wurden durch die Pflegeberufereform zusammengeführt. Seit 2020 bildet die generalistische Pflegeausbildung den regulären Ausbildungsweg.

Ausbildungsweg Abschluss Typische Einsatzbereiche
Generalistische Pflegeausbildung Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Dienste, psychiatrische Einrichtungen, Rehabilitation und weitere Bereiche
Vertiefung in der Langzeitpflege Schwerpunkt auf stationärer oder ambulanter Langzeitpflege Pflege älterer Menschen in Pflegeeinrichtungen oder zu Hause
Wahlrecht im letzten Ausbildungsdrittel Unter bestimmten Voraussetzungen Altenpflegerin oder Altenpfleger Pflege alter Menschen mit entsprechendem Vertiefungseinsatz

Wer später möglichst flexibel zwischen Pflegeheim, ambulantem Pflegedienst, Krankenhaus oder Psychiatrie wechseln möchte, entscheidet sich meist für den generalistischen Abschluss. Wer gezielt ältere Menschen pflegen möchte, sollte bereits bei der Bewerbung nach dem Vertiefungseinsatz und den Möglichkeiten für den Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger fragen.

Für wen eignet sich der Beruf?

Die Ausbildung passt zu Menschen, die gern mit anderen arbeiten und auch in belastenden Situationen zuverlässig bleiben. Pflegefachpersonen brauchen Einfühlungsvermögen, klare Kommunikation und Verantwortungsbewusstsein.

Eine realistische Selbsteinschätzung hilft bei der Berufswahl:

  1. Bin ich bereit, körpernahe Tätigkeiten professionell auszuführen?
  2. Wie gehe ich mit Krankheit, Demenz, Schmerzen und Sterben um?
  3. Kann ich sorgfältig dokumentieren und mich an Pflegestandards halten?
  4. Arbeite ich auch bei Zeitdruck konzentriert?
  5. Bin ich bereit, früh, spät oder nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen zu arbeiten?
  6. Kann ich freundlich und geduldig mit pflegebedürftigen Menschen und Angehörigen kommunizieren?
  7. Möchte ich Verantwortung übernehmen und mich regelmäßig weiterbilden?

Ein Pflegepraktikum vermittelt einen besseren Eindruck vom Berufsalltag als eine reine Beschreibung. Ein solches Praktikum ist keine bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzung. Einzelne Schulen oder Ausbildungsträger erwarten es jedoch oder empfehlen es ausdrücklich.

Dauer und Lernform

Die Ausbildung dauert:

  • drei Jahre in Vollzeit
  • bis zu fünf Jahre in Teilzeit

Eine Teilzeitausbildung kommt besonders für Menschen mit familiären Verpflichtungen, einer Erwerbstätigkeit oder anderen zeitlichen Einschränkungen infrage. Ob ein Teilzeitmodell angeboten wird, hängt von der Pflegeschule und vom Ausbildungsträger ab.

Die gesetzlich vorgesehenen Mindestumfänge betragen:

  • 2.100 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht
  • 2.500 Stunden praktische Ausbildung

Damit verbringen Auszubildende einen großen Teil ihrer Ausbildungszeit in verschiedenen Einrichtungen. Die genaue Organisation unterscheidet sich regional. Möglich sind beispielsweise Blockunterricht, regelmäßige Unterrichtstage oder der Wechsel mehrerer Schul- und Praxisphasen.

Vor der Bewerbung sollten Interessierte deshalb konkret nachfragen:

  • Wann findet der Unterricht statt?
  • Gibt es Blockwochen?
  • Wie werden Früh-, Spät- und Nachtdienste geplant?
  • Wird Teilzeit angeboten?
  • Welche Einrichtungen gehören zum Ausbildungsverbund?
  • Wer ist Vertragspartner?

Die praktischen Einsätze

Die praktische Ausbildung führt durch unterschiedliche Versorgungsbereiche. Die gesetzliche Stundenverteilung sieht unter anderem folgende Einsätze vor:

Praktischer Einsatz Mindestumfang
Orientierungseinsatz 400 Stunden
Stationäre Akutpflege 400 Stunden
Stationäre Langzeitpflege 400 Stunden
Ambulante Akut- und Langzeitpflege 400 Stunden
Pädiatrische Versorgung 120 Stunden
Psychiatrische Versorgung 120 Stunden
Vertiefungseinsatz 500 Stunden
Weitere Einsätze oder freie Verteilung 160 Stunden
Gesamt 2.500 Stunden

Der Orientierungseinsatz macht mit dem Pflegeberuf und der Ausbildungseinrichtung vertraut. Danach lernen Auszubildende verschiedene Pflegeformen kennen. Der Vertiefungseinsatz legt fest, in welchem Bereich sie einen besonderen Schwerpunkt entwickeln.

Wer den Schwerpunkt Altenpflege anstrebt, sollte darauf achten, dass der Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege stattfindet. Vor der Vertragsunterzeichnung sollte das eindeutig geklärt sein.

Beispiel für einen Ausbildungstag im Pflegeheim

Ein Dienst in der stationären Langzeitpflege kann zum Beispiel so ablaufen:

  1. Bei der Übergabe informiert sich die Auszubildende über wichtige Veränderungen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern.
  2. Sie liest den Pflegeplan und die aktuelle Dokumentation.
  3. Unter Anleitung unterstützt sie bei Körperpflege, Ankleiden und Mobilisation.
  4. Sie beobachtet unter anderem Haut, Schmerzen, Trinkmenge, Ernährung und Ausscheidung.
  5. Sie begleitet Bewohnerinnen und Bewohner zu den Mahlzeiten und unterstützt bei Bedarf beim Essen.
  6. Sie führt geeignete Aufgaben entsprechend ihrem Ausbildungsstand durch.
  7. Sie spricht mit Bewohnerinnen, Bewohnern und Angehörigen.
  8. Sie dokumentiert die durchgeführten Maßnahmen und ihre Beobachtungen.
  9. In der Praxisanleitung bespricht sie eine Pflegesituation und erhält Rückmeldung.

Dieser Ablauf dient als Beispiel. Der konkrete Dienstplan hängt vom Einsatzort, vom Ausbildungsstand, von der Besetzung und von den übertragenen Aufgaben ab.

Praxisanleitung und Nachtdienst

Mindestens zehn Prozent der praktischen Ausbildungszeit während eines Einsatzes müssen als geplante und strukturierte Praxisanleitung stattfinden. Eine qualifizierte Praxisanleiterin oder ein qualifizierter Praxisanleiter erklärt Tätigkeiten, beobachtet die Durchführung und bespricht anschließend den Lernfortschritt.

Davon zu unterscheiden ist die Praxisbegleitung durch Lehrkräfte der Pflegeschule. Sie besuchen Auszubildende in der Praxis, stimmen die Lernziele mit dem Ausbildungsplan ab und begleiten die Verbindung von Unterricht und Pflegealltag.

Auch Schichtdienst gehört zur Pflegeausbildung. In der zweiten Ausbildungshälfte sind unter unmittelbarer Aufsicht zwischen 80 und 120 Stunden im Nachtdienst vorgesehen. Wer sich bewirbt, sollte daher frühzeitig nach dem Schichtmodell und der Verteilung der Dienste fragen.

Zugangsvoraussetzungen

Für die dreijährige Pflegeausbildung kommen grundsätzlich mehrere Bildungswege infrage. Ausreichend ist unter anderem:

  • ein mittlerer oder gleichwertiger Schulabschluss
  • ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
  • ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens einjährigen landesrechtlich geregelten Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeausbildung
  • eine erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung
  • in bestimmten Fällen ein anderer gesetzlich anerkannter Bildungsweg

Wer bereits eine passende Pflegehilfe- oder Assistenzqualifikation besitzt, sollte bei der Pflegeschule nach einer möglichen Anrechnung fragen. Eine automatische Verkürzung gilt nicht für jede Vorbildung.

Weitere Nachweise

Schulen und Ausbildungsträger verlangen je nach Bundesland und Einrichtung häufig zusätzliche Unterlagen. Dazu können gehören:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über den Masernschutz
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • Anerkennung eines ausländischen Schulabschlusses
  • Sprachzertifikat
  • Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung bei Bewerberinnen und Bewerbern aus Drittstaaten

Ein bestimmtes Deutschniveau gilt nicht in jedem Fall als bundesweit einheitliche Zugangsvoraussetzung. Viele Einrichtungen nennen jedoch B2, manche höhere Anforderungen. Entscheidend ist die konkrete Ausschreibung.

Bewerbung: Bei wem reicht man die Unterlagen ein?

Die Bewerbung geht grundsätzlich an den Träger der praktischen Ausbildung. Das kann beispielsweise ein Pflegeheim, ein ambulanter Pflegedienst, ein Krankenhaus oder ein Ausbildungsverbund sein. Die Pflegeschule übernimmt in manchen Fällen die Organisation des Bewerbungsverfahrens.

In der Ausschreibung steht, ob die Unterlagen an:

  • die Pflegeeinrichtung,
  • den ambulanten Dienst,
  • das Krankenhaus,
  • einen Ausbildungsverbund oder
  • die Pflegeschule

geschickt werden sollen.

Übliche Bewerbungsunterlagen

Typischerweise gehören folgende Dokumente zur Bewerbung:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Schulzeugnisse
  • Nachweise über Praktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Arbeitszeugnisse, falls vorhanden
  • Nachweis über Sprachkenntnisse, falls verlangt
  • Anerkennungsbescheid bei ausländischen Schulabschlüssen
  • weitere Nachweise nach Vorgabe der Einrichtung

Nicht jede Einrichtung verlangt alle Dokumente sofort. Bewerberinnen und Bewerber sollten die Angaben in der Ausschreibung beachten und fehlende Nachweise gezielt erfragen.

Was gehört ins Anschreiben?

Das Anschreiben sollte konkrete Erfahrungen und Gründe nennen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Interesse an der Pflege älterer Menschen
  • Erfahrungen durch ein Praktikum, die Betreuung von Angehörigen oder ein Ehrenamt
  • Bereitschaft zu Schichtdienst
  • Freude an Teamarbeit und Kommunikation
  • ein passender Schulabschluss oder eine vorhandene Vorqualifikation
  • gewünschter Ausbildungsbeginn

Ein mögliches Formulierungsbeispiel:

Während meines Praktikums in einer stationären Pflegeeinrichtung habe ich erlebt, wie wichtig Geduld, genaue Beobachtung und respektvolle Kommunikation im Umgang mit Menschen mit Demenz sind. Diese Erfahrung hat meinen Wunsch bestärkt, eine Pflegeausbildung zu beginnen und mich langfristig in der Langzeitpflege zu engagieren.

Das Beispiel sollte an die eigene Situation angepasst werden. Allgemeine Aussagen wie „Ich helfe gern Menschen“ wirken überzeugender, wenn sie durch eine konkrete Erfahrung ergänzt werden.

Bewerbungsfristen und Ausbildungsbeginn

Eine einheitliche bundesweite Bewerbungsfrist gibt es nicht. Schulen und Ausbildungsträger legen unterschiedliche Termine fest. Auch der Ausbildungsbeginn variiert. Manche Lehrgänge starten im Sommer oder Herbst, andere zu einem abweichenden Termin.

Eine sinnvolle Zeitplanung sieht so aus:

Zeitraum vor dem gewünschten Beginn Nächster Schritt
12 bis 18 Monate Pflegeschulen, Pflegeeinrichtungen und Ausbildungsverbünde vergleichen
9 bis 12 Monate Praktikum organisieren und Bewerbungsunterlagen vorbereiten
6 bis 9 Monate Bewerbungen versenden und Fristen der Anbieter beachten
3 bis 6 Monate Gespräche führen und fehlende Nachweise einreichen
Vor Ausbildungsbeginn Vertrag, Gesundheitsnachweis, Führungszeugnis und Impfunterlagen prüfen

Diese Zeitangaben sind eine Orientierung. Die verbindlichen Fristen stehen in der jeweiligen Ausschreibung. Eine frühe Bewerbung erhöht die Auswahl an passenden Einrichtungen, ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Starttermins.

Ausbildungsvergütung und Kosten

Die konkrete Ausbildungsvergütung steht im Ausbildungsvertrag. Ihre Höhe hängt unter anderem vom Ausbildungsträger und vom geltenden Tarifvertrag ab. Tarifliche Beträge gelten nur im jeweiligen Geltungsbereich. Deshalb lässt sich der Betrag nicht auf jede Einrichtung übertragen, unabhängig davon, ob sie privat, kirchlich oder öffentlich ist.

Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Bewerberinnen und Bewerber deshalb nachfragen:

  • Wie hoch ist die monatliche Bruttovergütung in jedem Ausbildungsjahr?
  • Welcher Tarifvertrag oder welche Vergütungsregelung gilt?
  • Werden Zuschläge für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsdienste gezahlt?
  • Welche Arbeitszeit und Urlaubsregelung gelten?
  • Entstehen Kosten für Arbeitskleidung, Fahrten oder Unterbringung?

Die Pflegeausbildung ist grundsätzlich schulgeldfrei. Lehr- und Lernmittel werden im vorgesehenen Rahmen kostenlos bereitgestellt. Einzelne Ausgaben, etwa für den Weg zur Einsatzstelle oder persönliche Ausrüstung, sollten trotzdem vor Beginn geklärt werden.

Prüfung und Abschluss

Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung. Sie umfasst schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsteile. Eine Zwischenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsdrittels stellt den Ausbildungsstand fest und ersetzt nicht die Abschlussprüfung.

Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung müssen unter anderem die vorgeschriebenen Ausbildungszeiten und Nachweise erfüllt sein. Dazu gehören Ausbildungsnachweise, Jahreszeugnisse und die Einhaltung der zulässigen Fehlzeiten.

Wer den generalistischen Abschluss erwirbt, erhält eine Qualifikation für die Pflege von Menschen aller Altersgruppen. Wer das Wahlrecht für den Schwerpunkt Altenpflege nutzt, richtet den Abschluss auf die Pflege älterer Menschen aus. Die Voraussetzungen und der Ablauf sollten frühzeitig mit Pflegeschule und Ausbildungsträger besprochen werden.

Möglichkeiten nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung können Pflegefachpersonen unter anderem in folgenden Bereichen arbeiten:

  • stationäre Langzeitpflege
  • ambulante Pflege
  • Krankenhaus
  • psychiatrische Versorgung
  • geriatrische Rehabilitation
  • Hospiz
  • Palliativversorgung
  • Pflegeberatung
  • Qualitätsmanagement
  • Einrichtungen für Menschen mit besonderen Pflegebedarfen

Der generalistische Abschluss erleichtert den Wechsel zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen. Wer sich auf ältere Menschen konzentriert, findet außerdem Einsatzmöglichkeiten in Pflegeheimen, Tagespflegen, ambulanten Diensten und gerontopsychiatrischen Angeboten.

Mögliche Weiterbildungen führen zum Beispiel in die Bereiche:

  • Praxisanleitung
  • Gerontopsychiatrie
  • Palliativpflege
  • Wundmanagement
  • Leitung einer Pflegeeinrichtung
  • Pflegeberatung
  • Qualitätsmanagement
  • Intensiv- und Anästhesiepflege

Die Bezeichnungen und Zugangsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Bildungsträger. Vor der Anmeldung sollten Interessierte die jeweiligen Anforderungen prüfen.

Drei typische Wege in die Ausbildung

Mittlerer Schulabschluss

Eine Bewerberin mit mittlerem Schulabschluss kann sich direkt bei einem Träger bewerben, etwa bei einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst. Auch ein Krankenhaus oder ein Ausbildungsverbund kommen dafür infrage. In der Ausbildung lernt sie zunächst verschiedene Einsatzbereiche kennen und kann anschließend einen Schwerpunkt in der Langzeitpflege wählen.

Hauptschulabschluss

Ein Bewerber mit Hauptschulabschluss benötigt zusätzlich entweder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine geeignete mindestens einjährige Pflegeassistenz- beziehungsweise Pflegehilfeausbildung. Danach kann er die dreijährige Pflegefachausbildung beginnen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Quereinstieg in Teilzeit

Eine Quereinsteigerin mit Kindern fragt bei Pflegeschulen und Einrichtungen gezielt nach einem Teilzeitmodell. Die Ausbildung verlängert sich dann entsprechend der vereinbarten Arbeits- und Unterrichtszeiten. Wichtig sind der konkrete Stundenplan, die Praxiseinsätze und die maximale Ausbildungsdauer.

Ausländischer Schulabschluss

Ein Bewerber mit ausländischem Schulabschluss klärt frühzeitig die Anerkennung des Abschlusses. Zusätzlich prüft er die geforderten Deutschkenntnisse sowie seinen Aufenthalts- und Arbeitsstatus. Anerkennungs- oder Visaverfahren können Zeit beanspruchen und sollten deshalb in die Planung einbezogen werden.

Fragen für das Vorstellungsgespräch

Bewerberinnen und Bewerber sollten selbst Fragen stellen. Besonders wichtig sind:

  • Wer ist der Träger der praktischen Ausbildung?
  • Mit welcher Pflegeschule arbeitet die Einrichtung zusammen?
  • Welche Einsatzorte gehören zur Ausbildung?
  • Ist ein Vertiefungseinsatz in der stationären oder ambulanten Langzeitpflege möglich?
  • Welche Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter stehen zur Verfügung?
  • Wie werden die zehn Prozent geplante Praxisanleitung organisiert?
  • Wie verteilt sich der Schichtdienst?
  • Zu welchen Zeiten finden Nachtdienste statt?
  • Gibt es eine Teilzeitoption?
  • Welche Vergütung und welcher Tarifvertrag gelten?
  • Welche Kosten übernimmt der Träger?
  • Welche Nachweise müssen vor Ausbildungsbeginn vorliegen?

Diese Fragen zeigen zugleich, ob die Ausbildungseinrichtung die eigenen Vorstellungen und zeitlichen Möglichkeiten berücksichtigt.

Checkliste für die nächsten Schritte

  1. Gewünschten Schwerpunkt festlegen: Langzeitpflege, ambulante Pflege oder generalistische Ausbildung.
  2. Schulabschluss und vorhandene Vorqualifikationen prüfen.
  3. Pflegeschulen und Ausbildungsträger in der eigenen Region recherchieren.
  4. Nach dem Vertragspartner und den kooperierenden Einrichtungen fragen.
  5. Ausbildungsbeginn und Bewerbungsfrist bei jedem Anbieter prüfen.
  6. Nach Möglichkeit ein Pflegepraktikum absolvieren.
  7. Lebenslauf und Anschreiben erstellen.
  8. Zeugnisse, Sprachzertifikate und Anerkennungsnachweise zusammentragen.
  9. Bewerbungen an mehrere passende Einrichtungen schicken.
  10. Im Gespräch nach Vergütung, Schichtplan und Praxisanleitung fragen.
  11. Vor der Unterschrift den Vertiefungseinsatz klären.
  12. Bei gewünschtem Altenpflegeabschluss das Wahlrecht im letzten Ausbildungsdrittel frühzeitig ansprechen.

Wer ältere Menschen professionell begleiten und pflegen möchte, findet in der generalistischen Pflegeausbildung den regulären Einstieg. Der Schwerpunkt Altenpflege entsteht vor allem durch die Wahl geeigneter Praxiseinsätze und durch die persönliche berufliche Ausrichtung. Entscheidend sind deshalb eine realistische Selbsteinschätzung, eine frühzeitige Bewerbung und ein genauer Blick auf den Ausbildungsvertrag.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.