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Die Ausbildereignungsprüfung kennenlernen

Fachwissen im Mentoring weitergeben
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Dein Weg durch den Artikel
  1. Prüfungsinhalte der AEVO
  2. So läuft die Prüfung ab
  3. Beide Prüfungsteile bestehen
  4. Vorbereitung ohne Pflichtlehrgang
  5. Was der AEVO-Nachweis bedeutet
  6. Termine und Kosten klären

Wer Auszubildende im Betrieb anleitet, braucht neben Fachkenntnissen auch pädagogisches Wissen. Die Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) prüft, ob Sie eine Ausbildung planen, durchführen und auswerten können.

Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Der AEVO-Nachweis bestätigt Ihre berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Er berechtigt Sie jedoch nicht automatisch, jeden Ausbildungsberuf in jedem Betrieb auszubilden.

Prüfungsinhalte der AEVO

Die AEVO ordnet den Prüfungsstoff in vier Handlungsfelder. Sie reichen von der Planung bis zum Abschluss einer Ausbildung:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen: Sie beurteilen zum Beispiel, ob ein Betrieb für die Ausbildung geeignet ist und welcher Ausbildungsbedarf besteht.
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken: Dazu gehören der betriebliche Ausbildungsplan und die Auswahl von Auszubildenden.
  3. Ausbildung durchführen: Sie planen Lernaufgaben, wählen passende Methoden und unterstützen Auszubildende bei Lernschwierigkeiten.
  4. Ausbildung abschließen: Sie bereiten auf Prüfungen vor, beurteilen Leistungen und besprechen berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Sie müssen eine berufliche Tätigkeit gut beherrschen und erklären können, wie Sie sie Auszubildenden vermitteln und deren Lernfortschritt begleiten.

So läuft die Prüfung ab

Der schriftliche Teil dauert 180 Minuten. Er umfasst fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern. Die AEVO legt keine bundesweit einheitliche Zahl von Prüfungsfragen fest; konkrete Formate und Hinweise veröffentlicht die jeweilige Prüfungsstelle.

Im praktischen Teil wählen Sie eine berufstypische Ausbildungssituation, die Sie entweder vorstellen oder praktisch durchführen. Danach folgt ein Fachgespräch, in dem Sie Ihre Auswahl und Ihr Vorgehen erläutern. Eine Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. Für den praktischen Prüfungsteil sind insgesamt höchstens 30 Minuten vorgesehen.

Sie können zum Beispiel einem Auszubildenden einen Arbeitsschritt vermitteln oder einen Ausbildungsabschnitt planen. Entscheidend ist, dass die Aufgabe klar zu einem anerkannten Ausbildungsberuf gehört und Sie begründen können, warum Sie diese Lernmethode gewählt haben. Die zuständige Kammer erklärt, welche Formate und organisatorischen Vorgaben vor Ort gelten.

Für Prüfungen in Landwirtschaft und Hauswirtschaft gilt eine Besonderheit: Der praktische Teil besteht aus einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch. Er soll höchstens 60 Minuten dauern.

Gespräch über Berufsmöglichkeiten
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Beide Prüfungsteile bestehen

Sie müssen beide Prüfungsteile, den schriftlichen und den praktischen, mindestens mit „ausreichend“ bestehen; eine gute Leistung im einen Teil gleicht das Nichtbestehen des anderen nicht aus.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie zweimal wiederholen. Einen bereits bestandenen Prüfungsteil können Sie anrechnen lassen. Klären Sie vor einer Wiederholungsprüfung mit der zuständigen Stelle, welche Teile Sie erneut ablegen müssen.

Vorbereitung ohne Pflichtlehrgang

Ein Vorbereitungskurs ist keine Voraussetzung für die Prüfung. Sie können sich auch im Selbststudium vorbereiten. Ein Lehrgang kann helfen, den umfangreichen Stoff zu strukturieren und die praktische Prüfung zu üben.

Als Orientierung für Lehrgänge nennt eine Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung 115 Unterrichtsstunden. Bei geeigneten Lernmedien und Selbstlernphasen kann die Präsenzzeit auf mindestens 90 Unterrichtsstunden sinken. Diese Werte beschreiben eine Empfehlung zur Lehrgangsgestaltung, keine Zulassungsvoraussetzung.

Für die Vorbereitung lohnt es sich, früh die Prüfungsinformationen Ihrer IHK oder einer anderen zuständigen Stelle zu lesen. Dort erfahren Sie etwa, ob Sie ein schriftliches Konzept einreichen müssen, welche Hilfsmittel erlaubt sind und ob Sie für eine praktische Durchführung eine zweite Person mitbringen sollen. Üben Sie außerdem, Ihre Entscheidungen im Fachgespräch mit konkreten Lernzielen und dem Ausbildungsstand der betreffenden Person zu begründen.

Was der AEVO-Nachweis bedeutet

Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet persönliche und fachliche Eignung; die AEVO-Prüfung weist den berufs- und arbeitspädagogischen Teil nach. Für die fachliche Eignung müssen Ihre beruflichen Kenntnisse zum jeweiligen Ausbildungsberuf passen. Auch der Betrieb selbst muss als Ausbildungsstätte geeignet sein.

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Betrieb geeignete Ausbilderinnen oder Ausbilder einsetzen, auch wenn die für die Ausbildung verantwortliche Person nicht selbst alle Voraussetzungen erfüllt. Die zuständige Stelle prüft die jeweiligen Anforderungen. Ein AEVO-Zeugnis ist deshalb ein wichtiger Nachweis, ersetzt aber nicht die Prüfung der übrigen Voraussetzungen.

Die AEVO gilt für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz, aber nicht für die Ausbildung in freien Berufen. Außerdem können bestimmte Meisterprüfungen und andere berufliche Fortbildungsprüfungen die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bereits nachweisen. Bei weiteren staatlichen oder öffentlich-rechtlichen Prüfungen kann eine Befreiung auf Antrag infrage kommen. Klären Sie mit der zuständigen Stelle, ob das für Ihre Qualifikation gilt.

Einblick in den Arbeitsalltag einer Schreinerei
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Termine und Kosten klären

Die zuständige Prüfungsstelle legt Anmeldung, Prüfungstermine und Gebühren fest. Auch Details zur praktischen Prüfung, etwa benötigte Technik oder die Möglichkeit, eine Lernsituation selbst durchzuführen, können vor Ort unterschiedlich geregelt sein. Fragen Sie deshalb vor der Anmeldung direkt bei Ihrer IHK oder der für Ihren Beruf zuständigen Stelle nach den aktuellen Vorgaben.

Quellen & weiterführende Informationen

Mit KI-Unterstützung erstellt. Generierte Bilder sind als Symbolbilder gekennzeichnet. Prüfe veränderliche Voraussetzungen, Fristen und Leistungen bei den zuständigen offiziellen Stellen. Die Beiträge ersetzen keine individuelle Beratung.

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