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Ratgeber

Berufswahl & Ausbildung

Eine Berufsausbildung hat vor allem den Vorteil, dass man unmittelbar mit der Ausübung des Wunschberufes beginnt. Wer sich nach der Schule fragt, wie und wo er das Erlernte anwenden kann, ist mit einer Ausbildung gut beraten. Auch wer gern körperlich arbeiten möchte kann diesem Wunsch mit einem Ausbildungsplatz nachgehen.

Das Ausbildungsgehalt ist ein weiterer Anreiz. Im Gegensatz zum Studium bekommt man ein Gehalt, während man im Studium häufig sogar ein Darlehen in Form von BAföG oder Studienkrediten aufnehmen oder sich seinen Lebensunterhalt über Nebenjobs finanzieren muss.

Praktische Erfahrungen im späteren Job

Ausbildungen finden dort statt, wo man sich auch nach der Berufsausbildung wiederfinden wird: In einem Betrieb. Während der Ausbildung gewinnt man einen Überblick über die Betriebsabläufe, die Verteilung von Aufgaben und die Organisation einer Firma, durch den direkten Kontakt zu Kollegen bekommt man Erfahrungen über den eigenen Ausbildungsberuf aus erster Hand. Auch eine eventuelle falsche Wahl der Berufsausbildung wird meist schnell aufgedeckt. Im täglichen Ablauf merkt man viel schneller, ob man dem Beruf zum Beispiel körperlich gewachsen ist oder ob davon auszugehen ist, dass der gewählte Berufszweig auf Dauer interessant bleibt.

Während nach einem Studium der Eintritt in die Berufswelt meist mit einer mehr oder weniger langen Einarbeitungszeit verbunden ist, kann man nach Ausbildungen direkt die gewohnte Arbeit weiter führen oder bei einem Firmenwechsel nach deutlich kürzerer Zeit produktiv in den Betrieb eingebunden werden.

Unabhängigkeit

Mit Beginn der Berufsausbildung ist deutlich höhere Selbstständigkeit als zu Schulzeiten erforderlich, dafür steigt die Unabhängigkeit. In der Schule war man es gewohnt, den zu lernenden Stoff präsentiert zu bekommen, im Betrieb ist aktives Nachfragen der beste Weg, die gewünschten Informationen zu bekommen.

Das hat den Vorteil, dass man besonders interessante Themen vertiefen und schwierige Teile gezielter lernen kann. Durch die Erfahrungen der Ausbilder und Kollegen und die, je nach Betriebsgröße, geringe Anzahl an Auszubildenden wird es möglich, sehr individuell zu lernen.

Mit dem ersten Gehalt besteht die Möglichkeit, sich eine eigene Wohnung zu nehmen oder ein eigenes Auto zu kaufen. Die steigende Unabhängigkeit von Eltern und Familie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Erwachsenenleben.

Gute Übernahmeperspektiven

Die Betreuung eines Auszubildenden bedeutet für den ausbildenden Betrieb Arbeit und Kosten. Daher haben sie meist eine große Motivation, ihre Investition in Form von guten und zuverlässigen Mitarbeitern zurück zu bekommen. In der Zeit der Berufsausbildung kann der Betrieb den Auszubildenden kennen lernen und ihm genau die Arbeiten beibringen, die für eine spätere Anstellung erforderlich sind. Durch die Einstellung von selbst ausgebildeten Fachkräften spart sich der Betrieb die Einarbeitung von firmenfremden Kräften und verringert deutlich die Gefahr, dass sich der neue Mitarbeiter als inkompatibel herausstellt.

Die meisten Firmen haben großes Interesse daran, ihre Fachkräfte langfristig zu binden und bieten ihnen dafür gute Konditionen. Durch die Möglichkeit einer späteren Übernahme und der Gewinnung einer guten Fachkraft steigt für die Firmen auch die Motivation, Zeit und Arbeit in Ausbildungen zu investieren.

Insgesamt sind die Chancen auf eine spätere Übernahme in den Ausbildungsbetrieb gut, besonders bei guten Leistungen während der Ausbildung.

Kürzer als ein Studium

Wer schnell ins Berufsleben einsteigen will, für den ist eine Ausbildung das Richtige. Wenn für die Berufsausbildung kein Abitur erforderlich ist, kann man zwei bis drei Jahre früher anfangen als mit dem Studium. Ein Studium dauert mindestens drei Jahre, wenn man nur seinen Bachelor macht. In vielen Berufszweigen ist es aber ratsam, auch noch ein Masterstudium zu absolvieren, so dass das Studium schnell fünf Jahre und länger dauert. Eine Berufsausbildung dauert in der Regel drei Jahre, unter bestimmten Voraussetzungen können einige Ausbildungen sogar auf zwei Jahre verkürzt werden. Entsprechend eher kann man auch Geld verdienen. Die Chancen auf einen Job sind nach einer Berufsausbildung erst mal besser, da bereits Praxiserfahrung vorliegt.

Eine Ausbildung kann auch eine gute Grundlage für ein Studium sein. Mit den praktischen Erfahrungen fällt das Studium leichter, fachverwandte Ausbildungen können unter Umständen als Praktika angerechnet werden.

Die passende Ausbildung finden

Um passende Ausbildungen zu finden, stehen Interessierten eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Die Schule bietet Orientierungskurse und Beratungen, Arbeitsamt und Ausbildungsbörsen sind weitere gute Anlaufstellen. Wer vielleicht versteckte Interessen auffinden möchte oder sich einfach noch nicht sicher ist, kann mit Ausbildungstests neue Erkenntnisse gewinnen.

Liste mit allen Ausbildungsberufen

Timing ist wichtig bei der Bewerbung. Um zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn keine Lücke entstehen zu lassen sollte man bereits ein Jahr vor Abschluss mit der Suche beginnen. Die meisten Betriebe stellen Auszubildende zum Spätsommer/Herbst ein und sind damit an den Abschluss der Schule und den Beginn der Berufsschule angepasst.

Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig darüber, welcher Schulabschluss für interessante Bereiche erforderlich ist. Einige Ausbildungen erfordern höhere Abschlüsse oder einen besonders guten Notendurchschnitt, in anderen Ausbildungsberufen werden höhere Abschlüsse deutlich bevorzugt. Möglicherweise können Sie so frühzeitig noch überlegen, die Schule zu wechseln oder sich auf einen anderen Berufszweit konzentrieren.

Eigene Fähigkeiten und Interessen feststellen

Die Auswahl an Berufsausbildungen erscheint am Anfang oft überwältigend. Bevor man also mit der Suche beginnt, sollte man sich Gedanken über seine Interessen machen. Wer lieber mit den Händen arbeitet, wird mit einer Berufsausbildung als Bürokaufmann oder -frau auf Dauer eher nicht glücklich werden. Und wer mit extremen Witterungsverhältnissen nicht klar kommt, trifft mit dem Berufswunsch Gärtner oder Dachdecker ebenfalls die voraussichtlich falsche Wahl. Auch sollte man sich Gedanken machen, ob man vielleicht einen sozialen Ausbildungsberuf mit viel Menschen- oder Kundenkontakt ergreifen möchte, oder eher ein Einzelkämpfer ist. So lassen sich die Berufsfelder schon im Vorfeld gut eingrenzen und die Auswahl wird bedeutend übersichtlicher.

Die eigenen Fähigkeiten sollten realistisch eingegrenzt werden. Natürlich lernt man das Handwerkszeug während der Berufsausbildung, aber wer beispielsweise fasziniert ist von Bauwerken, aber keinerlei räumliches Vorstellungsvermögen und Computerkenntnisse besitzt, wird in der Berufsausbildung als technischer Zeichner voraussichtlich Probleme bekommen. Lassen Sie sich davon aber auch nicht zu sehr abschrecken, Motivation und Einsatzfreude können mangelnde Vorkenntnisse gut wettmachen.

Erste Recherche über interessante Berufe

Wenn die ersten Vorüberlegungen abgeschlossen sind, beginnt die Recherche über mögliche Ausbildungsberufe. Als gute Anlaufstellen bieten sich hier Jobcenter des Arbeitsamtes, Informationen von Gewerkschaften und Berufsverbänden oder Angebote von Schulen an. Das Internet bietet eine Fülle von Informationen und Erfahrungsberichten von Auszubildenden bzw. Berufstätigen. Viele Schulen bieten Informationsveranstaltungen in Form von Ausflügen in Betriebe, Berufspraktika und Orientierungstagen an. Auf Ausbildungsmessen stellen sich Firmen vor und es werden Seminare zur Berufsfindung angeboten.

Nutzen Sie diese Gelegenheiten und scheuen Sie sich auch nicht, interessante Firmen anzusprechen und sich beraten zu lassen. Manchmal finden sich so noch Gründe, einen interessanten Beruf auszuschließen oder einen vormals uninteressant wirkenden Beruf wieder in die engere Wahl zu nehmen.

Ein Beispiel: Wer sich auf Grund von medizinischem Interesse und einer ausgeprägten sozialen Ader für den Ausbildungsberuf des Krankenpflegers interessiert, sollte sich auch über die negativen Seiten dieses Berufes klar werden: Das Berufsbild umfasst neben der medizinischen Versorgung auch das Leeren von Bettpfannen und das Säubern von Operationsinstrumenten. Dazu kommt die psychische Belastung durch den engen Kontakt zu schwer kranken und sterbenden Patienten und ihren teils verzweifelten Verwandten. Schichtdienst, insbesondere Nachtschichten, ist für einige Menschen auf Dauer schwer. Dafür ist dieser Beruf für viele sehr befriedigend und Sie können vielen Kranken und Angehörigen helfen.

Beratungsgespräche und Ausbildungstests wahrnehmen

Natürlich ist man bei der Suche nicht auf sich allein gestellt. An Schulen oder im Arbeitsamt finden sich ausgebildete Berufsberater, die auf eine große Informationsfülle und Erfahrungen zurückgreifen können und im Gespräch Interessen herausfinden und eventuelle Fehlinformationen korrigieren können.

Ausbildungstests können ebenfalls Aufschluss über passende Ausbildungsberufe und eventuelle verborgene Fähigkeiten und Interessen geben. In diesen Tests werden neben vorhandenen Fähigkeiten auch Informationen abgefragt, die auf den ersten Blick wenig mit der Berufswahl gemein haben, aber im Endeffekt zu neuen Ideen führen können. Auch lassen sich so Berufsfelder entdecken, die bisher noch unbekannt waren.

Auswahl der Ausbildungsstelle

Hat man sich für eine Berufsausbildung entschieden, geht es an die Wahl des richtigen Betriebes. Wer bereits ein Praktikum in einem Betrieb gemacht hat und zufrieden war, hat es mit dem Schreiben der ersten Bewerbung meist einfach. Versteifen Sie sich aber nicht auf einen bestimmten Betrieb und schicken Sie Ihre Bewerbungen auch an andere Firmen.

Es sollte geprüft werden, ob die fachliche Ausbildung zu den eigenen Interessen und Stärken passt. Wenn man bereits bestimmte Vorstellungen hat, wie man sich seinen Arbeitsplatz und die weitere berufliche Karriere wünscht, kann man dies in die Suche nach der passenden Ausbildungsstelle einfließen lassen.

Erfahrungen von Freunden, Verwandten oder ehemaligen Auszubildenden können sehr hilfreich sein, sollten das eigene Bild aber nicht zu sehr beeinflussen.

Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, im Betrieb ein Praktikum zu machen oder einfach für einen oder mehrere Tage auf Probe zu arbeiten. So bekommt man einen ersten Eindruck von den Arbeitsabläufen im Betrieb und lernt schon mal die Kollegen kennen. Das Angebot eines Praktikums oder von Probearbeit wird auch von den Betrieben in der Regel positiv bewertet, da es echtes Interesse und Einsatzfreude zeigt.

Ausbildungsbörsen

Ausbildungsbörsen sind ein guter Anlaufpunkt, um Informationen zu interessanten Berufen zu erhalten und einen Überblick über Firmen vor Ort zu bekommen.

Auf den Börsen sind informierende Stellen wie das Arbeitsamt oder Gewerkschaften ebenso vertreten wie Betriebe. Die Ausbilder präsentieren hier ihren Betrieb und ihre freien Lehrstellen. Erstgespräche und die Abgabe von Bewerbungen bei den Firmen sind direkt vor Ort möglich, es empfiehlt sich also, seine Bewerbungsunterlagen direkt in mehrfacher Ausfertigung mitzubringen.

Wer noch nicht so weit ist und sich erstmal nur informieren will, hat hier auch die Möglichkeit, seine Mappe kontrollieren zu lassen oder Vorträge zu besuchen.

Damit bringen Ausbildungsbörsen alle für die Berufsausbildung wichtigen Punkte an einem Ort zusammen, im besten Falle kann man hier gleich seine Ausbildungsstelle finden.

Stellenausschreibungen

Die am häufigsten genutzte Art der Bewerbung ist die Antwort auf Stellenausschreibungen. Stellenanzeigen finden sich in Lokalzeitungen und Fachzeitschriften, beim Arbeitsamt oder über Gewerkschaften und Kammern.

Viele Zeitungen und auch das Arbeitsamt präsentieren ihr Angebot im Internet, es lohnt sich aber dennoch, auch den direkten Kontakt zum Arbeitsamt zu suchen, auch sind bei Zeitungen meist nicht alle Anzeigen online.

Das Internet bietet auch spezielle Portale für Ausbildungssuchende, in denen viele Angebote nach Regionen zusammengestellt wurden.

Den Stellenausschreibungen kann man neben der Berufsbezeichnung, dem ausbildenden Betrieb und dem Ausbildungsbeginn häufig auch die Anforderungen, wie Schulabschluss oder gewünschte Fähigkeiten, entnehmen. In der Bewerbung kann und sollte man Bezug auf die Angaben der Stellenausschreibung nehmen.

Initiativbewerbungen

Eine Initiativbewerbung ist eine Bewerbung, die sich nicht auf eine ausgeschriebene Stelle bezieht. Gerade wenn man besonderes Interesse an einer bestimmten Firma hat, diese aber zurzeit keine Ausbildungen anbietet, macht eine Initiativbewerbung Sinn. Vergewissern Sie sich am besten vorher, ob die Firma grundsätzlich die Möglichkeit zur Ausbildung anbietet, sonst ist der Aufwand für die Bewerbung umsonst.

Bei einer Initiativbewerbung ist es besonders wichtig, im Anschreiben die Motivation für die Wahl genau dieser Firma darzulegen. So steigen die Chancen, dass die Firma sich vielleicht für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes entscheidet oder Sie für die nächstmögliche Position in Erwägung zu ziehen.

Auch wenn man sich um eine verhältnismäßig seltene Stelle bewirbt oder auf eine bestimmte Region begrenzt ist, kann man mit Initiativbewerbungen seine Chancen auf einen Ausbildungsplatz steigern. Manchmal nennen Jobcenter mögliche Adressen für Initiativbewerbungen, aber auch Telefonbuch und Internet sind gute Anlaufstellen. Eine Nachfrage bei örtlichen Berufsschulen kann ebenfalls eine Quelle für mögliche Bewerbungsadressen sein.

Vermittlung durch Jobcenter

In Jobcentern werden nicht nur offene Ausbildungsstellen präsentiert, es können auch offene Fragen und Befürchtungen abgeklärt werden. Im Gespräch mit den geschulten Mitarbeitern können diese ganz gezielte Empfehlungen aussprechen und eventuell sogar direkte Kontakte zu passenden Firmen hergestellt werden.

2.9 Was tun wenn man keine Ausbildungsstelle findet?

Wenn sich die Suche nach einer Ausbildungsstelle hinzieht muss das keinen Stillstand bedeuten. In dieser Zeit kann man durch persönliche Fortbildung und Praktika Vorbereitungen für die Ausbildung treffen und sich für Firmen interessanter machen. Sind für dieses Jahr bereits alle Plätze in der gewünschten Firma vergeben, kann das Angebot eines Praktikums der Firma die eigene Motivation vor Augen führen. In dieser Zeit können beide Seiten unverbindlich testen, ob eine weitere Zusammenarbeit wünschenswert ist.

Es muss aber nicht unbedingt genau der Betrieb sein, in dem man später die Berufsausbildung machen will. Vielleicht kann ein Betrieb keine Ausbildungsplätze anbieten, aber einen Praktikumsplatz? Jedes Praktikum bringt Berufserfahrung, die für beide Seiten vorteilhaft ist.

Wenn es gar nicht klappt mit der Ausbildungsstelle kann es helfen, ein paar Schritte zurück zu gehen. Überprüfen Sie Ihre Prioritäten: Muss es wirklich unbedingt eine Firma in der Region sein? Muss es genau diese Firma oder eine Firma gleicher Größe/gleicher Bekanntheit oder ähnlichem sein?

Weiten Sie Ihre Suchkriterien aus, überlegen Sie, ob Sie einen ähnlichen Beruf vielleicht mit einer anderen Berufsausbildung, durch Zusatzausbildungen oder durch ein anschließendes Fachhochschul-Studium erreichen können.

Ausbildung am Wohnort oder in der Ferne?

Auch wenn die Berufsbezeichnung die gleiche ist, Betriebe unterscheiden sich in der Ausbildungsweise, sie können vielleicht nicht den gesamten Interessenbereich des Auszubildenden abdecken oder die Arbeitsweise deckt sich nicht mit den eigenen Vorstellungen. Vielleicht möchte man seine Berufsausbildung in einem besonders großen Unternehmen mit bestimmten Referenzen oder in einem möglichst umweltbewussten Betrieb absolvieren. In diesem Fall macht es Sinn, die Suche überregional auszuweiten und sich nicht auf die direkte Umgebung oder bestimmte Städte zu beschränken. Bei häufig angebotenen Stellen und ohne bestimmte Vorlieben hat man die Wahl, an seinem Wohnort zu bleiben oder sein Glück in der Ferne zu suchen.

Eine Berufsausbildung im direkten Umfeld hat viele Vorteile: Durch die Möglichkeit, zu Hause zu wohnen, spart man Miete oder wohnt zumindest in der Regel deutlich günstiger als in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft. Ist der Ausbildungsbetrieb nah genug, dass er mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichbar ist, spart man sich außerdem noch die Anschaffung eines Fahrzeuges bzw. die Kosten für öffentliche Transportmittel.

Bei einem weiter entfernten Betrieb stellt sich die Frage, ob man pendeln möchte oder an den neuen Arbeitsort zieht. Bei größeren Entfernungen ist es meist deutlich einfacher, sich für einen Umzug zu entscheiden. Zeit und Fahrt bedeuten häufig mehr Stress und Kosten als Wohnungssuche, Umzug und Miete. Eine eigene Wohnung ist außerdem ein weiterer Schritt in die Selbstständigkeit.

Wie schwierig sich die Wohnungssuche gestaltet, ist von der Region, den eigenen Wünschen und den finanziellen Möglichkeiten abhängig. Einige, in der Regel größere, Betriebe bieten ihren Auszubildenden firmeneigene Wohnungen oder Zimmer zu günstigen Konditionen an. Wer selbst auf die Suche geht kann über Zeitungsanzeigen oder Wohnungsbörsen für Auszubildende und Studenten fündig werden. Eine Wohngemeinschaft ist eine gute Möglichkeit, auch ohne Zuschüsse mit seinem Auszubildendengehalt zu den eigenen vier Wänden zu kommen.

Wer sich für eine Ausbildung im Ausland entscheidet, sollte sich genau über die Bestimmungen des Landes informieren. Besonders wichtig ist die Anerkennung des Berufes in Deutschland und anderen Ländern, wenn man nach der Berufsausbildung wieder zurückkehren möchte. Große Firmen bieten zum Teil Ausbildungen im Ausland an und unterstützen bei Formalitäten und Umzug. Die berufliche Bildung im Ausland kann sich nachteilig auf eine spätere Arbeit in Deutschland auswirken, wenn sich die Ausbildungsinhalte sehr von denen deutscher Berufe unterscheiden oder sich sehr auf regionale Arbeitsweisen beziehen. Dies kann jedoch auch ein Vorteil sein, wenn der gewählte Beruf in Deutschland selten und gefragt ist, Wert auf internationale Standards gelegt wird oder Fremdsprachen im weiteren Beruf eine Rolle spielen.

Wie Sie sich entscheiden, ist sehr individuell und sollte sorgsam überlegt werden. Beziehen Sie dabei berufliche wie persönliche Gründe in die Entscheidung mit ein.

Der Ausbildungsvertrag

Mit dem Beginn der Berufsausbildung wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Der Inhalt des Vertrages ist über das Berufsausbildungsgesetz (BBG) und in einigen Fällen über Tarifverträge geregelt.

Es ist vorgeschrieben, dass der Ausbildungsvertrag schriftlich geschlossen wird und vor Beginn des Vertragsverhältnisses vom Auszubildenden und dem Betrieb als Ausbilder unterschrieben wird. Bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten den Vertrag unterschreiben und damit ihr Einverständnis für die Berufsausbildung geben.

Der Vertrag wird nach Abschluss durch den Ausbildungsbetrieb an die zuständige Stelle geschickt, zum Beispiel die Handwerkskammer. Hier wird noch einmal geprüft, ob der Ausbildungsbetrieb alle für Ausbildungen erforderlichen Nachweise und Möglichkeiten besitzt. Der Vertrag wird auf Vollständigkeit und Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Beide Parteien bekommen ein Original des durch die Kammer geprüften Vertrages.

Da ein Ausbildungsvertrag sehr umfangreich ist, kann es sinnvoll sein, sich vor dem Unterschriftentermin einen Vordruck zukommen zu lassen und ihn Ruhe zu prüfen. So können Unstimmigkeiten frühzeitig erkannt und angepasst werden.

Was wird geregelt?

Im Ausbildungsvertrag sollten möglichst alle wichtigen Punkte der Ausbildung geregelt sein. Der Name des Ausbildungsberufes muss im Vertrag stehen, ebenso Angaben zum zeitlichen Rahmen und Inhalt der Ausbildung. Dazu gehören auch Angaben zum Umfang der Berufsschule und eventuellen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Je nach Berufsbild können diese vorgeschrieben sein, zum Beispiel bestimmte externe Kurse, oder sie werden vom Betrieb angeboten. Falls ein Betrieb beispielsweise einige Arbeitsweisen des Berufsbildes nicht abdeckt, können Praktika in anderen Betrieben absolviert werden. Oder die Ausbildung kann in verschiedenen Filialen der gleichen Firma stattfinden.

Der Beginn und die Dauer der Ausbildung werden festgelegt. Meist sind dies vom Betrieb vorgegebene Termine, es können aber in Einzelfällen auch abweichende Starttermine verhandelt werden.

Im Vertrag muss der Ort der Ausbildung genannt werden. Dies ist wichtig, da die Fahrtkosten zum Betrieb vom Auszubildenden getragen werden, ebenso zählt die An- und Abfahrtszeit nicht als Arbeitszeit. Wird der Auszubildende an anderen Orten eingesetzt, trägt der Betrieb die Kosten und die An- und Abfahrt gilt als Arbeitszeit. Die Teilnahmen an außerbetrieblichen Bildungsmaßnahmen sind ebenfalls im Vertrag geregelt. Weitere Regelungen sind die Dauer der Probezeit, die Höhe und Zahlungsbedingungen der Vergütung, Voraussetzungen für die Kündigung, die gültigen Arbeitszeiten und die Pflichten des Ausbilders.

Die Vergütung und der Urlaubsanspruch richten sich nach den Tarifverträgen der Gewerkschaften, der Mindesturlaub ist außerdem im Arbeitsrecht geregelt. Die geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind im Vertrag aufgeführt.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit wird ebenfalls im Vertrag geregelt. In der Regel wird diese 40 Stunden in der Woche umfassen, kürzere Zeiten können tariflich vereinbart sein und gelten dann auch für Auszubildende. Die tägliche Arbeitszeit beträgt meist 8 Stunden täglich, dies ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Eine zeitweise Erhöhung auf 10 Stunden ist möglich. Die Verteilung der täglichen Arbeitszeit ist in jedem Betrieb unterschiedlich, so ist auch Samstagsarbeit möglich.

Für Pausen gilt die Regelung, dass mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden gegeben werden muss, bei mehr als 9 Stunden sind 45 Minuten Pause bindend. Die Berufsschulzeit wird in vielen Betrieben als ein Tag, also 8 Stunden, angerechnet. Wird vom Auszubildenden verlangt, nach der Schule noch in den Betrieb zu kommen, so wird die Schulzeit inklusive Hin- und Rückweg als Arbeitszeit angerechnet, soweit die Schulzeit innerhalb der üblichen Arbeitszeit liegt.

Überstunden sind für Auszubildende freiwillig und können nicht verlangt werden, wenn sie nicht der Berufsausbildung dienen. Generell dürfen maximal 48 Stunden bzw. zeitweise bis zu 60 Stunden in der Woche geleistet werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist werden Überstunden vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen. Diese Angaben gelten für volljährige Auszubildende, für Minderjährige gelten andere Vorschriften.

Die Arbeitszeit für Minderjährige darf nach dem Jugendschutzgesetz maximal 8 Stunden, in Ausnahmen bis 8,5 Stunden, und in der Woche maximal 40 Stunden betragen. Zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeit besteht das Recht auf eine 30-minütige Pause, darüber hinaus liegt die Pause bei einer Stunde. Die Zeiten, in denen Minderjährige arbeiten dürfen, sind beschränkt: Zwischen 20:00 und 6:00 Uhr dürfen Minderjährige, mit gewerbebedingten Ausnahmen für zum Beispiel Bäcker oder Schichtbetrieb, nicht arbeiten, auch der Samstag ist frei. Auch hier gibt es für einige Gewerbezweige Ausnahmen. Ein Berufsschultag in der Woche mit mehr als 5 Unterrichtsstunden gilt als voller Arbeitstag mit 8 Stunden, Ausnahmen gelten für Blockunterricht. Ausbildungsverträge sind immer auch von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Für Minderjährige ist bei Beginn der Ausbildung eine Bescheinigung über eine ärztliche Erstuntersuchung vorzulegen, die nicht älter als 14 Monate alt sein darf. Eine Nachuntersuchung ist in den letzten Monaten des ersten Ausbildungsjahres erforderlich, falls bis dahin das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist.

Ausbildungszeit

Gemäß den Ausbildungsverordnungen dauern Ausbildungen zwischen zwei und drei Jahren. So kann eine Ausbildung verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Dies kann der Fall sein, wenn ein höherer Schulabschluss oder entsprechende Vorkenntnisse durch lange Praktika oder vorangegangene Ausbildungen vorliegen. Verkürzte oder verlängerte Ausbildungszeiten sind bei den zuständigen Stellen zu beantragen und im Ausbildungsvertrag festzuschreiben.

Pflichten des Ausbilders

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Ausbilder bzw. der ausbildenden Betrieb dazu, seine Eignung für Ausbildungen nachzuweisen, die gesetzlichen und tariflichen Regelungen einzuhalten und den Auszubildenden entsprechend den Arbeitszielen zu unterweisen. Das bedeutet auch, dass er ihm nur ausbildungsbezogene Tätigkeiten zuweisen darf.

Er verpflichtet sich weiter, den Auszubildenden für Berufsschule und Prüfungen freizustellen, die benötigten Arbeitsmittel zu stellen und Berichtshefte etc. zu kontrollieren. Der Ausbilder ist auch für die Anmeldung zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen verantwortlich.

Unzulässige Regelungen

Einige Vereinbarungen, die sich in manchen Verträgen finden lassen, sind gemäß dem Berufsausbildungsgesetz nichtig. Selbst wenn diese Klauseln in Verträgen stehen, sind sie nicht gültig. Dazu gehören Vereinbarungen, die eine Übernahme nach dem Ausbildungsverhältnis vorschreiben, die die Ausübung des Berufes ganz oder eingeschränkt verbieten, die Entschädigungszahlungen für die Ausbildung fordern, Vertragsstrafen enthalten oder Schadensersatzansprüche ausschließen.

Ausbildungsvertrag kündigen

Während der Ausbildung gelten verschiedene Kündigungsfristen, die gesetzlich geregelt und einzuhalten sind. Die Vorschriften gelten für beide Parteien und richten sich danach, ob die Kündigung vor Ausbildungsbeginn, während der Probezeit oder während des restlichen Ausbildungsverhältnisses stattfindet.

Kündigung vor Beginn

Vor Ausbildungsbeginn kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten ohne Einhaltung von Fristen gekündigt werden, wenn im Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, auch wenn es keine Sanktionen für das Nichteinhalten des Vertrages gibt, so lange die Ausbildungszeit noch nicht begonnen hat.

Kündigung in der Probezeit

Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Dauer der Probezeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt und reicht von mindestens einem Monat bis zu maximal vier Monaten. Längere Probezeiten sind in der Ausbildung nicht zulässig. Auch Fristen müssen nicht eingehalten werden, die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung kann in einfacher Form erfolgen, sie sollte neben der kompletten Anschrift beider Vertragspartner die Informationen enthalten, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt und das Datum, an dem die Kündigung wirksam wird. Die Kündigung ist mit Original Unterschrift einzureichen, bei Minderjährigen müssen zusätzlich die Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Werden Auszubildende während der Probezeit schwanger, so müssen sie dies nicht noch in der Probezeit mitteilen. Eine Kündigung mit Angabe dieses Grundes ist immer unzulässig, außerdem gilt für Schwangere ein besonderer Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz. Sollte der Betrieb Gefahren für das Ungeborene bergen, zum Beispiel durch Infektions- oder Verletzungsrisiken, sollte man die Schwangerschaft natürlich mitteilen, so dass entsprechende Maßnahmen möglich sind.

Kündigung nach Ablauf der Probezeit

Nach der Probezeit besteht für Auszubildende eine Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Ausbildungsberufe nicht weiter erlernen möchten. Eine außerordentliche Kündigung ist ohne Fristen von beiden Seiten möglich, aber nur aus wichtigem Grund. Dies kann von Seiten des Ausbildungsbetriebes zum Beispiel der Fall sein, wenn sich der Auszubildende wiederholt und trotz Abmahnungen nicht an die vertraglichen Pflichten hält oder sich etwas anderes zu Schulden kommen lässt.

Wenn beide Seiten das Vertragsverhältnis kündigen möchten, ist eine Auflösung des Vertrages möglich, geregelt wird dies durch das Arbeitsrecht. Wenn es keine wichtigen Gründe für eine Kündigung gibt ist eine Auflösung meist die einfachere und für beide Seiten fairere Variante, den Vertrag zu lösen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung gliedert sich in die betriebliche Ausbildung, während der man in den Alltag des Betriebes eingebunden wird, die Berufsschule und außerbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen. Vorgeschrieben ist, dass alle Bereiche der Ausbildung der Fortbildung dienen. So ist ein Auszubildender zum Bürokaufmann/ zur Bürokauffrau nicht verpflichtet, sich zum Beispiel auch um das Kaffee kochen zu kümmern, ein Gärtner- Azubi darf nicht gezwungen werden, das Treppengeländer vom Chef zu lackieren. So lange solche Tätigkeiten nur einen geringen Teil der Arbeitszeit ausmachen und die Aufgaben nicht unzumutbar sind, ist eine Verweigerung aber nicht erforderlich und kann den Firmenfrieden unnötig stören. Wichtig ist nur zu wissen: Sie müssen diese Aufgaben nicht erfüllen.

Ein immer wieder auftretender Begriff ist der der „Zuständigen Stelle“. Damit sind gemäß Berufsbildungsgesetz die Handwerkskammer (HWK), die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Landwirtschaftskammern, die Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notarkammern und Notarkassen, die Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammern und die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern gemeint. Im Öffentlichen Dienst sind dies die Behörden und Gemeinden. Die zuständige Stelle ist dem Ausbildungsvertrag zu entnehmen.

Die Kammern überwachen und fördern die Berufsausbildung für die in ihr organisierten Unternehmen und Betriebe einer Region. Sie sind nicht nur für die Registrierung von Lehrlingen zuständig sondern stehen Betrieb und Auszubildendem beratend zur Verfügung. Sie sind außerdem für die Prüfungen verantwortlich.

Ausbildungsinhalte

Die Inhalte der Ausbildung sind in der jeweiligen Ausbildungsordnung geregelt. Die Erstellung und Änderung von Ausbildungsordnungen gehen meist von Fachverbänden und Gewerkschaften aus. Das zuständige Bundesministerium entscheidet dann in Abstimmung mit den Ländern über die Verordnung, nachdem alle Beteiligten angehört wurden. Alle anerkannten Ausbildungsberufe sind in Ausbildungsordnungen beschrieben.

Die Ausbildungsordnung enthält neben Angaben zur Dauer und zu Prüfungsanforderungen auch eine Darstellung des Berufsbildes mit den zu erlernenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Eine genauere Darstellung und ein zeitlicher Ablauf der Ausbildung finden sich im enthaltenen Ausbildungsrahmenplan, der als Vorgabe für den Ausbildungsbetrieb dient. Ausbildungen finden im dualen System statt, dies gliedert sich in die betriebliche Berufsausbildung und die Berufsschule.

Berufsschule

Für die Berufsschulen gilt ein Rahmenlehrplan, der die Grundlage für den Unterricht bildet und auch Teil der Ausbildungsordnung ist. Der Umfang der Unterrichtsstunden unterscheidet sich je nach Ausbildungsberuf, 1-2 Tage pro Woche Berufsschule sind die Regel. Einige Schulen unterrichten im Blockunterricht, das bedeutet, dass der Unterricht in Blöcken von mehreren Tagen bis Wochen am Stück durchgeführt wird. Dies kann zum Beispiel bei seltenen Berufen mit weiten Wegen zur Berufsschule sinnvoll sein.

Neben ausbildungsspezifischen Fächern werden an der Berufsschule auch allgemeinbildende Fächer wie Politik oder Deutsch unterrichtet. An Berufsschulen besteht Anwesenheitspflicht, es werden Berufsschulzeugnisse erstellt. Der Abschluss ermöglicht in vielen Fällen weiterführende Schulbesuche.

Betriebliche Ausbildung

Die betriebliche Berufsausbildung ist der praktische Teil. Hier werden Kenntnisse und Fähigkeiten im Alltag und durch den Ausbilder vermittelt. Dies geschieht in der Regel durch das Einbeziehen des Auszubildenden in den täglichen Betriebsablauf. Nach Anweisung erledigt dieser die ihm übertragenen Aufgaben und lernt die für seine Ausbildungsberufe erforderlichen Fähigkeiten. Zusätzlich sollte während der laufenden Arbeit auch weiteres für die Ausbildung relevantes Wissen vermittelt, Hintergründe erklärt und die Tätigkeiten überwacht und gegebenenfalls korrigiert werden.

In großen Betrieben durchläuft der Auszubildende alle Stationen eines Betriebes und lernt die verschiedenen Aufgabenbereich und die Organisation kennen. In kleinen Betrieben, die vielleicht nicht alle Bereiche abdecken, können die fehlenden Fertigkeiten zusammen mit dem Ausbilder geübt oder in externen Praktika vermittelt werden.

Regelmäßige Treffen mit dem Ausbilder helfen dabei, die eigenen Fortschritte zu überwachen und Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen. Das Berichtsheft sollte ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch den Ausbilder geprüft werden, so dass Korrekturen rechtzeitig vorgenommen werden können. Auch lässt sich anhand des Berichtsheftes prüfen, ob der Auszubildende im Alltag ausreichend für ihn sinnvolle Tätigkeiten verrichtet.

Leistungsnachweise, Prüfungen und Noten

Die wichtigsten Prüfungen sind die Zwischen- und die Abschlussprüfung, bzw. die Gesellenprüfung bei Handwerksberufen. Die Prüfungen sind für die jeweiligen Ausbildungsberufe genormt, die Prüfungsvorschriften werden von den Kammern erlassen.

Die Prüfungen sind in Theorie und Praxis unterteilt, die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt durch den Betrieb. Dieser teilt dem Auszubildenden den Termin mit, bereitet ihn darauf vor und stellt ihn für die Dauer der Prüfung frei.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der Mitte der Ausbildungen statt und wird durch die zuständige Stelle durchgeführt. In der praktischen Prüfung werden die im Betrieb gelernten Fähigkeiten abgeprüft, in der theoretischen Prüfung wird das erlernte Wissen aus Berufsschule, Praxis und Lehrgängen abgefragt. Die theoretische Prüfung kann schriftlich und/oder mündlich erfolgen. Für jeden Teil werden Noten oder Punkte vergeben, die dann zu einer Gesamtnote verrechnet werden.

Das Bestehen der Zwischenprüfung ist keine Voraussetzung für das Fortführen der Ausbildung, sie dient der Kontrolle, ob das Ausbildungsziel für diese Zwischenetappe erreicht wurde. Anhand der Ergebnisse kann der Auszubildende gezielt die für ihn schwierigen Bereiche fördern und der Betrieb seine Ausbildungsmethoden bei Bedarf individuell anpassen. Ausbildungsbegleitende Hilfen von der Agentur für Arbeit oder private Nachhilfe können ebenfalls in Anspruch genommen werden. Auf der Grundlage sehr guter Ergebnisse kann eventuell eine Verkürzung der Ausbildungszeit beantragt werden.

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung verpflichtend. Ist die Teilnahme, zum Beispiel aus Krankheitsgründen, nicht möglich, muss die Prüfung nachgeholt werden.

Abschlussprüfung

Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, sind außer der Teilnahme an der Zwischenprüfung noch weitere Nachweise erforderlich: Das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein und die erforderliche Ausbildungszeit muss abgeleistet sein. Als Nachweis dienen Zeugnisse und Anwesenheitslisten der Berufsschule sowie das Berichtsheft für die betriebliche Ausbildung. Das Datum der Prüfung darf bis zu zwei Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit liegen.

Der Ablauf der Abschlussprüfung entspricht etwa der Zwischenprüfung, es gibt einen praktischen und einen theoretischen Teil. Für das Bestehen der Prüfung müssen mindestens die Hälfte der möglichen Punkte erreicht werden, aus den Punkten wird eine Gesamtnote von sehr gut bis ausreichend vergeben.

Sollten Sie durch die Prüfung fallen, kann eine Nachprüfung erfolgen. Oft ist die Wiederholung der Prüfung nur für die Fächer zu absolvieren, in denen man durchgefallen ist. Ob und in welchem Umfang eine Nachprüfung erforderlich oder möglich ist, wird durch die zuständige Stelle mitgeteilt. Ist keine Nachprüfung möglich, kann die Abschlussprüfung bis zu zweimal wiederholt werden. Dafür kann die Ausbildungszeit bis um maximal ein Jahr verlängert werden.

Urlaub

Der Urlaubsanspruch wird im Ausbildungsvertrag geregelt, als Grundlage dienen das Bundesurlaubsgesetz und, wenn vorhanden, der Tarifvertrag. Der Urlaub wird meist in Arbeitstagen angegeben, ein Arbeitstag entspricht dabei meist 8 Stunden. Bei abweichenden Arbeitszeiten werden individuelle Regelungen getroffen. Ob die Möglichkeit besteht, bei Bedarf auch halbe Urlaubstage zu nehmen, ist beim Betrieb zu erfragen.

Für Minderjährige gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, für unter 16 Jährige müssen 30 Werktage Urlaub gewährt werden, unter 17 Jährige erhalten 27, unter 18 Jährige mindestens 25 Werktage Urlaub.

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Wenn das Ausbildungsgehalt nicht für die laufenden Kosten ausreicht, weil zum Beispiel eine teure Wohnung gezahlt werden muss, können Auszubildende Unterstützung beantragen.

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kann für den Zeitraum der Berufsausbildung und auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen beantragt werden. Die BAB wird nur gewährt, wenn der Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt. Dabei muss für Minderjährige nachgewiesen werden, dass das Wohnen bei den Eltern aus wichtigen Gründen nicht möglich ist.

Der Antrag wird bei der regional zuständigen Agentur für Arbeit gestellt und kann rückwirkend für die bereits geleistete Ausbildungszeit bis zu 6 Monate gewährt werden. Förderfähig sind alle Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag, sie wird grundsätzlich nur für die erste Ausbildung gezahlt.

Ob und in welcher Höhe BAB gewährt wird, ist vom Einkommen abhängig. Angerechnet werden neben dem Ausbildungsgehalt auch andere Förderungen, Einkommen von Lebenspartnern (bei Minderjährigen Einkommen der Eltern) und sonstige Nebeneinnahmen.

Weitere Ausbildungshilfen

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird während der Ausbildung Kindergeld gezahlt. Wer nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und ihnen auch sonst keine Kosten verursacht hat Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes. Wenn die BAB abgelehnt wird, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die eigene Wohnung und der Nachweis, dass das Einkommen der Eltern eine bestimmte Schwelle nicht überschreitet.

Werden auf Grund eines zu hohen Einkommens der Eltern BAB und Wohngeld abgelehnt, sind die Eltern für die Zahlung von Unterhalt verantwortlich. Dieses Recht kann auch eingeklagt werden. Natürlich sollte dies der letzte Ausweg sein, im Notfall steht diese Option aber zur Verfügung.

Nebenjobs während der Berufsausbildung sind möglich, müssen aber dem Ausbilder mitgeteilt werden. Die Erlaubnis dafür darf er nur verwehren, wenn der Nebenjob die Ausbildung negativ beeinflusst oder der Auszubildende bei einem Konkurrenzbetrieb arbeiten möchte. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt die nach Arbeitszeit- oder Jugendarbeitsschutzgesetz zulässigen Zeiten nicht überschritten werden.

Welche Alternativen gibt es nach der Schule?

Wer nach der Schule nicht oder nicht direkt in den Berufsalltag einsteigen und eine Berufsausbildung beginnen möchte, hat einige Alternativen. Die Zeit kann sehr gut genutzt werden, um sich fortzubilden und damit seinen Wert auf dem Ausbildungsmarkt zu steigern.

Freiwilliges soziales Jahr

Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt und zwischen 16 und 26 Jahren alt ist, kann ein freiwilliges soziales Jahr machen. Dabei handelt es sich um eine soziale Tätigkeit, in der Regel wird man diese in Vollzeit ausüben. Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) kann man zum Beispiel in der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Gesundheitspflege, kulturellen Einrichtungen und anderen Einrichtungen für das Gemeinwohl absolvieren. Die Dauer beträgt in der Regel ein Jahr, möglich sind Zeiten zwischen 6 und 18 Monaten. Das FSJ beginnt meist im Spätsommer oder Herbst des Jahres, genau wie die meisten Ausbildungen.

Während des FSJ werden in der Regel Unterkunft und Verpflegung gestellt und ein Taschengeld gezahlt. Weiter ist eine beitragsfreie Versicherung in der Kranken- und Rentenversicherung möglich, es besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Ähnlich läuft das Freiwillige ökologische Jahr ab. Hier liegt der Fokus in Tätigkeiten für die Umwelt, gute Ansprechpartner sind zum Beispiel Naturschutzstationen.

Auslandsaufenthalt

Während eines Auslandsaufenthaltes können nicht nur die Sprachkenntnisse erweitert, sondern auch neue Kulturen erfahren und die Selbstständigkeit ausgebaut werden. Diese Zusatzqualifikationen sind auch in der Arbeitswelt immer mehr gefragt und verbessern die Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Neben selbst organisierten Reisen gibt es weitere Möglichkeiten, die zum Teil auch gefördert werden. Ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr kann man zum Beispiel auch im Ausland absolvieren.

Beim Freiwilligendienst wird man von einer Organisation in verschiedenen Bereichen, zum Beispiel in der Entwicklungshilfe eingesetzt. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt, die Reisekosten sind selbst zu tragen. Je nach Organisation können auch Vermittlungsgebühren anfallen.

Beim WWOOFen (World-wide opportunities on Organic Farms) arbeitet man auf verschiedenen Farmen gegen Unterkunft und Verpflegung. Man bewirbt sich direkt bei den Farmen und ist für seine Reise selbst verantwortlich. Das WWOFen ist eine gute Art, Menschen aus anderen Kulturkreisen und Gleichgesinnte hautnah kennen zu lernen.

Als Au-pair zieht man in eine Gastfamilie und unterstützt diese in der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. Dafür bekommt man Unterkunft und Verpflegung und meist auch ein kleines Taschengeld. Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt bei Firmen im Ausland um einen Job oder ein Praktikum zu bewerben.

Studium

Die Voraussetzung für ein Studium an einer Universität ist das Abitur, je nach Studiengang müssen bestimmte Notendurchschnitte, der Numerus Clausus (NC) erreicht werden. Durch Wartesemester kann der NC verbessert werden, Ausbildungszeiten werden zum Beispiel als Wartezeiten anerkannt.

Für ein Studium an Fachhochschulen benötigt man die Fachhochschulreife. Diese kann in Fachschulen, Berufsfachschulen, an Gymnasien und auch über Volkshochschulen und Abendschulen erlangt werden.

Je nach Studiengang können weitere Zugangsvoraussetzungen, wie ein Praktikum, vorliegen. Das Studium findet überwiegend theoretisch in Form von Vorlesungen statt, dazu kommen Projektarbeiten und eventuell Praktika.

Praktika

Ein Praktikum bietet sich immer an, um einen Einblick in den gewählten Beruf zu bekommen oder Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken. Vielleicht bietet ja sogar der gewünschte Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren. So können beide Seiten unverbindlich testen, ob sie zusammen passen.

Die Bewerbung für ein Praktikum kann meistens formlos durch ein Telefonat oder durch eine persönliche Vorstellung erfolgen. Einige Firmen verlangen jedoch auch für ein Praktikum komplette Bewerbungsunterlagen. Dies lässt sich durch eine kurze Nachfrage im Voraus klären.

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche

Die Einstiegsqualifizierung (EQ)bietet Ausbildungssuchenden die Möglichkeit, 6- 12 Monate lang einen Betrieb kennen zu lernen und so an Ausbildungen herangeführt werden. Die EQ ist besonders für die jungen Menschen geeignet, die keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, sozial benachteiligt oder lernbeeinträchtigt sind oder aus anderen Gründen noch keine volle Ausbildung absolvieren können. Betriebe haben so die Möglichkeit, den Bewerber besser kennen zu lernen. Wenn der Betrieb bisher noch keine Ausbildungen angeboten hat, kann der Ausbilder in diesem Rahmen auch seine eigenen Fähigkeiten testen.

Die EQ muss in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden, die Vertragsgrundlagen sind ähnlich wie bei einem Ausbildungsvertrag. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung durch Zuschüsse für den Arbeitgeber, was die EQ für Betriebe noch interessanter macht. Nach der EQ besteht die Möglichkeit, die folgende Berufsausbildung zu verkürzen, wenn die Voraussetzungen für eine Verkürzung gegeben sind.

Fazit

Mit einer Ausbildung beginnt der Start in das Erwachsenenleben. Die Berufsausbildung ist die erste freie Entscheidung in der beruflichen Laufbahn. Waren die Wahlmöglichkeiten, in der Schule bisher darauf beschränkt, sich zwischen Haupt- und Nebenfächern aus vorgegebenen Kombinationsmöglichkeiten oder für Arbeitsgruppen zu entscheiden, wartet mit dem Ausbildungsberuf eine schier unendliche Fülle an Möglichkeiten für den weiteren beruflichen Werdegang.

Im Gegensatz zum Studium kann man in einer Berufsausbildung direkt in die praktische Arbeit starten, wobei durch die parallele Berufsschule und die Vermittlung von Wissen im Betrieb auch die theoretische Seite nicht zu kurz kommt. Das erste eigene Geld fließt bereits mit Beginn der Ausbildung, nach einer Regeldauer von zwei bis drei Jahren kann man voll ins Berufsleben einsteigen. Die Chancen auf eine Übernahme in den Ausbildungsbetrieb sind gut, auf Grund der praktischen Erfahrung ist auch der Einstieg in eine neue Firma einfacher, als zum Beispiel nach einem Studium. Der Verdienst ist auf Dauer im Schnitt aber geringer, als nach einem Studium.

Es stehen viele Hilfestellungen für die Suche nach einer Ausbildungsstelle zur Verfügung und auch während der Ausbildungen können Hilfsangebote in Form von Nachhilfe oder finanzieller Unterstützung in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie nicht direkt eine Ausbildungsstelle finden, können Sie Ihren Lebenslauf durch Praktika oder ein freiwilliges soziales Jahr aufpeppen und ihre Chancen so steigern. Wenn der Traumjob wartet ist es die Mühe wert. Und wenn der gewählte Beruf dann auf Dauer doch nicht der richtige ist oder Sie sich fortbilden möchte, kann die Berufsausbildung eine gute Grundlage für ein folgendes Studium werden, die Fachhochschulreife kann auch im Rahmen der Berufsausbildung erlangt werden.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.