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Ausbildung

Alles auf Anfang – die zweite Ausbildung

Im Rahmen einer Neuorientierung denken nicht nur junge Erwachsene mitunter über einen Weg nach, der zunächst seltsam erscheint: die Ausbildung nach der Ausbildung. Dafür kann es von der erfolglosen Jobsuche bis zum Neigungswechsel einige Gründe geben. Ein weiteres Mal Azubi werden? Bei näherer Betrachtung kann eine solche Entscheidung sehr sinnvoll sein.

Die Ausbildungszeit verkürzen

Wer über 21 Jahre alt ist und bereits über Arbeitserfahrung – hierzu zählt auch die erste Ausbildung – verfügt, kann die Ausbildung in vielen Fällen abkürzen. Dazu ist es notwendig, dass Ausbilder und Azubi einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen. Bis zu zwölf Monate können eingespart werden. Noch mehr ist meist nicht möglich, da für Ausbildungen in Deutschland eine Mindestdauer gilt. Wer die erste Ausbildung abgebrochen hat, kann sich für die zweite Leistungen anrechnen lassen – allerdings nur dann, wenn die zweite der ersten fachlich ähnelt.

Auf die Verkürzung der Ausbildung besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Das heißt, der Ausbilder oder die Kammer kann ihr widersprechen. In diesem Fall muss auch die zweite Ausbildung in voller Länge absolviert werden. Schon vor Ausbildungsbeginn sollte daher mit der Kammer beziehungsweise dem Ausbilder geklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine Verkürzung vorliegen.

Finanzierung der zweiten Ausbildung

Auch in der zweiten Ausbildung möchten Azubis natürlich ohne Sorgen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Das ist absolut möglich, wenn ein paar Dinge beachtet werden. Zunächst einmal gilt: Jeder erhält das ganz normale, vom Lehrjahr abhängige Ausbildungsgehalt. Dies erhöht sich auch dann nicht, wenn die Ausbildung verkürzt werden kann. Oft brauchen Azubis eine zweite Einkommensquelle. Die Förderung durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist bei der Zweitausbildung nicht möglich. Dafür kann allerdings Wohngeld als Zuschuss für die Mietkosten beantragt werden.

Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind in der ersten Ausbildung befindet. Für die zweite Ausbildung gilt das nur dann, wenn diese inhaltlich auf der ersten aufbaut. Andernfalls müssen Eltern keinen Unterhalt mehr leisten, dürfen dies aber selbstverständlich freiwillig tun. In jedem Fall muss Azubis das Kindergeld zugute kommen. Dieses gibt es bis zum 25. Lebensjahr, unabhängig davon, ob es sich um die Erst- oder Zweitausbildung handelt. Wenn Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie das Kindergeld auszahlen.

Es gibt also gute Gründe für eine Ausbildung nach der Ausbildung. Einen großen Makel im Lebenslauf stellt eine solche Entscheidung in heutigen Zeiten meistens nicht dar. Wer diesen Schritt geht, sollte sich vorher sehr genau über die formalen Rahmenbedingungen informieren; dann steht dem erfolgreichen Neuanfang nichts mehr im Wege.

Julia Kuhn

Statt mich zu fragen: „Was will ich machen?“ habe ich überlegt „Was will ich auf keinen Fall machen?“ Ich wollte einfach einen Beruf, in dem ich mich freue, zur Arbeit zu gehen. Dieses Ziel habe ich erreicht. Um anderen bei der Entscheidung für einen Beruf zu helfen, habe ich biknetz.de gegründet.